„Industrieversicherer schaffen Klarheit über Risiken von Ewigkeitschemikalien“ – so überschrieb der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seine Pressemitteilung vom 15. April 2025 zum neuen PFAS-Ausschluss in den Musterbedingungen der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie Umweltrisikoversicherungen. Doch klar war aus Sicht der versicherungsnehmenden Wirtschaft herzlich wenig. Nachdem sich nun der Rauch der Diskussionen verzogen hat, müssen die Folgen für die Industrie nüchtern analysiert werden.
Archiv ‘Musterbedingungen’
Abschreckender Wirrwarr in der Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung zählt zu den profitabelsten Sparten der Versicherer. Nach Einschätzung der Ratingagentur Franke und Bornberg leidet sie aber unter einer komplizierten und unübersichtlichen Tariflandschaft. Die Versicherungsbedingungen driften immer weiter auseinander, kritisiert das Unternehmen anlässlich eines aktuellen Ratings. Setzt sich die Entwicklung fort, wird es für die Branche schwieriger, neue Kunden zu gewinnen, prognostiziert Franke und Bornberg.
Private Cyberversicherung unter dem Radar
Deutsche Versicherer messen der privaten Cyberversicherung noch zu wenig Bedeutung bei, glaubt die Ratingagentur Franke und Bornberg. Trotz des Ausmaßes von Cyberkriminalität auch im Privatbereich würden noch zu wenige Gesellschaften separate Cyberpolicen für diese Art von Risiken anbieten. Dies könnte zu Deckungslücken führen, so die Ratingagentur. Sie kritisiert, dass der Versichererverband GDV noch keine unverbindlichen Musterbedingungen für den privaten Cyberbereich definiert hat.
GDV bringt Ausschluss-Klausel zu PFAS
Exklusiv Der Versichererverband GDV hat eine Klausel für den Umgang mit Schäden durch sogenannte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) für seine unverbindlichen Musterbedingungen erarbeitet. Demnach sind PFAS-Schäden zunächst vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In einem zweiten Schritt sollen Versicherer mit den Kunden individuell vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Stoffe wieder eingeschlossen werden können. Die Industrie kritisiert die PFAS-Klausel des GDV scharf.
Vermögensschadenhaftpflicht: Ein Schritt zur Vereinheitlichung?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gab es bislang keine Musterbedingungen. Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Berufsrisiken – die teilweise eine Pflichtversicherung erfordern – war es schwer, einen Überblick über die Bedingungslandschaft zu gewinnen. Dies soll sich nun durch die kürzlich vom Versichererverband GDV veröffentlichten Musterbedingungen „AVB VH“ ändern. Sie sind unverbindlich, bieten Marktteilnehmern aber eine gewisse Orientierung und tragen damit zur Vereinheitlichung der Bedingungswerke bei.
Sind Crowdstrike-Schäden versichert?
Exklusiv Zahlreiche Firmen weltweit hatten durch ein fehlerhaftes Sicherheitsupdate der Softwarefirma Crowdstrike mit Betriebsunterbrechungen zu kämpfen. Ob ihre Cyberversicherer die Schäden zahlen, ist unklar. Der GDV sieht den Ausfall oder eine Störung von IT-Dienstleistern durch seine Musterbedingungen nicht abgedeckt, aber im Markt sind auch noch viele andere Wordings unterwegs, die Schäden durchaus abdecken könnte, glauben Makler. Der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft rät, Schäden auf jeden Fall zu melden. Inzwischen gibt es eine erste, moderate Schadenschätzung.
Der neue Cyber-Kriegsausschluss – eine Kampfansage
Legal Eye – Die Rechtskolumne Eine wesentliche Neuerung der jüngst vom Versichererverband GDV vorgelegten Musterbedingungen für die Cyberrisikoversicherung betrifft den Kriegsausschluss. Die neuen AVB Cyber erweitern den Ausschluss gegenüber den Musterbedingungen aus dem Jahr 2017 und marktüblichen Bedingungswerken erheblich. Die Neugestaltung schafft nicht nur rechtliches Konfliktpotenzial, sondern wirft die grundsätzliche Frage auf, ob Versicherer die faktisch bestehenden Cyberrisken der Unternehmen eigentlich noch versichern wollen.
Cyber: Schadet oder nutzt der neue Kriegsausschluss?
Bisher war ein Kriegsausschluss in der Cyberversicherung, wie ihn Lloyd’s of London vorsieht, vor allem bei der Versicherung großer Konzerne verbreitet, durch die Anpassung der Musterbedingungen des Versichererverbands GDV könnten jetzt auch kleinere Firmen solche Klauseln zunehmend in ihren Verträgen finden. Ob das für sie vor allem Nachteile oder doch auch Vorteile hat, darüber scheiden sich die Geister von Cyberexperten. Mehr Kundenfreundlichkeit sehen sie aber in einer Klarstellung des GDV zum Thema „grobe Fahrlässigkeit“.
Cyberversicherung: Zeit für ein Update
The Long View – Der Hintergrund Um dem dynamischen Cyberversicherungsmarkt Rechnung zu tragen, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieben Jahre nach der Erstveröffentlichung seine unverbindlichen Cyber-Musterbedingungen überarbeitet. Änderungen und Klarstellungen gibt es unter anderem im Zusammenhang mit mobilem Arbeiten, externen Dienstleistern, Kriegen und staatlichen Angriffen sowie bei den Obliegenheiten. Anpassungsbedürftig ist nach wie vor die IT-Sicherheit bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen.
GDV legt neue Cyber-Musterbedingungen vor
Exklusiv Der Versichererverband GDV hat die Musterbedingungen für die Cyberversicherung renoviert. Der Kriegsausschluss ist jetzt deutlich detaillierter – und umfasst ähnlich wie im Versicherungsmarkt Lloyd’s of London auch staatliche Hackerangriffe. Bei Cyberangriffen auf externe Dienstleister wie Cloud-Anbieter fällt die Deckung dagegen umfangreicher aus, ebenso bei Homeoffice-Schäden und Schadenersatzansprüchen durch die Datenschutz-Grundverordnung.
GDV: Versicherung für das Balkonkraftwerk
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat sogenannte Balkonkraftwerke in die Musterbedingungen für die Hausratversicherung aufgenommen. Damit reagiert der Branchenverband auf entsprechende Nachfragen von Kunden zum Versicherungsschutz. Mit Steckersolaranlagen können Verbraucher klimafreundlich Strom erzeugen und damit Geld sparen. Mit der Hausratversicherung sichern Mieter und Hausbesitzer ihr Eigentum gegen Risiken wie Blitzschlag oder Diebstahl.
Clyde & Co: Cyberfälle sind eine Black Box
Die Rechtslage bei Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Cybervorfällen ist aktuell sehr unsicher. Jan Spittka, Partner der Kanzlei Clyde & Co, spricht von einer Black Box. Doch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte noch in diesem Jahr Klarheit bringen – auch darüber entscheiden, ob Massenklagen in Deutschland erfolgreich sein werden oder nicht. Aus versicherungstechnischer Sicht werden allerdings einige Fragen offenbleiben, Streitigkeiten sind vorprogrammiert. Die Situation werde ähnlich wie bei D&O-Fällen werden, sagte Paul Malek, Counsel bei Clyde & Co.
Asmussen: Große Sorgen um Riester
Wenn die Regierung in dieser Legislaturperiode keine Maßnahmen wie die Absenkung des garantierten Beitragserhalts ergreift, kann das auf eine „Defacto-Beerdigung“ der Riester-Rente hinauslaufen. Das sagt Jörg Asmussen im großen Interview mit der Süddeutschen Zeitung und dem Versicherungsmonitor. Er ist seit Oktober 2020 Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Weitere zentrale Punkte des Gesprächs: Pandemiefolgen, der Stand der Digitalisierung, die Nachhaltigkeit, seine Erwartungen an die künftige BaFin, die Nachwuchswerbung und die personellen Veränderungen im Verband.
GDV bastelt neue Betriebsschließungspolice
Exklusiv Ein Expertennetzwerk aus Mitgliedsunternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft hat erste Überlegungen zu künftigen Musterbedingungen für die Betriebsschließungsversicherung vorgelegt. Der Kern: Pandemien und Epidemien sollen künftig strikt ausgeschlossen werden. Versichert ist nur eine Schließung als Folge einer Infektion im versicherten Betrieb.













