Archiv ‘Pflichtverletzung’

BGH legt Ausschlussklausel in der D&O-Versicherung eng aus

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position der Versicherten in der D&O-Versicherung gestärkt. Den Ausschluss der Deckung wegen des Verweises auf wissentliche Pflichtverletzungen, die sogenannte Kardinalpflichtverletzung, haben die Richter eng eingegrenzt. Versicherer dürfen einem Geschäftsführer nicht allein deshalb den Versicherungsschutz verweigern, weil er einen Insolvenzantrag erst verspätet gestellt hat, hat der BGH in dem konkreten Fall entschieden.

Conti schließt Vergleich mit D&O-Versicherern

Die D&O-Versicherer werden erneut zur Kasse gebeten. Sie haben sich mit dem Automobilzulieferer Continental auf einen Vergleich wegen Schadenersatzansprüchen im Dieselskandal geeinigt. Das von AIG angeführte Konsortium zahlt eine Summe im zweistelligen Millionenbereich. Das wirkt angesichts der ursprünglichen Forderung von rund 300 Mio. Euro noch moderat, ist aber bei weitem nicht der einzige Schaden, den die Branche verkraften muss.

O du fröhliche – Haftung unter dem Weihnachtsbaum

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Für den Anwalt „Business as usual“, für den Geschäftsführer eine hochemotionale Belastungsprobe: Immer wieder erhalten Geschäftsführer kurz vor Jahresende ein Einschreiben mit dem Hinweis auf Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe wegen vermeintlicher Pflichtverletzung. Einen Grund für diese Inanspruchnahme zur Weihnachtszeit gibt es selten. Denn eine Verjährung der Geschäftsführerhaftung zum Jahresende droht in den wenigsten Fällen.

Obliegenheitsverletzungen: Keine doppelten Vorwürfe

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  In Schadenfällen begründen Cyberversicherer eine Leistungskürzung immer wieder damit, dass der Versicherungsnehmer durch dasselbe Verhalten sowohl vor als auch nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende Obliegenheiten verletzt habe – etwa dadurch, dass er angeblich unzureichende Antivirensoftware verwendet habe. Warum diese Praxis der „Doppelverwertung“ einer vermeintlichen Pflichtverletzung rechtlich unzulässig ist, zeigt ein Blick auf die praxisrelevante Rettungsobliegenheit.

Vorsicht bei Entlastung des Geschäftsführers

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH kann bei späteren Auseinandersetzungen dazu führen, dass eine Haftung ausgeschlossen ist. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in einem Urteil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Haftungsausschluss durch Entlastung erweitert. In dem Fall ging es um nicht genehmigte Einmalzahlungen eines Geschäftsführers an sich selbst. Gesellschafter sind gut beraten, die Berichte der Geschäftsführung kritisch zu prüfen und bei Unklarheiten nachzufragen.

D&O: Insolvenzausschluss greift nicht immer

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Einige D&O-Versicherungsverträge sehen Insolvenzausschlüsse vor. Diese müssen aber nicht in jedem Fall greifen, wie ein Urteil des Landgerichts Köln zeigt. In dem Fall standen gegen ein Aufsichtsratsmitglied neben der Verletzung der Pflicht zur Überwachung der rechtzeitigen Insolvenzantragsstellung nämlich noch weitere Vorwürfe im Raum, die laut Gericht nicht vom Insolvenzausschluss erfasst waren. Aus Sicht von Organmitgliedern bedeutet die Entscheidung einen nicht unerheblichen Gewinn, auch Anspruchsteller wie Insolvenzverwalter könnten das Urteil nutzen.

D&O-Schaden 13 Jahre nach Arcandor-Pleite

Die Pleite des Handels- und Touristikkonzerns Arcandor führt sehr wahrscheinlich zu einem großen D&O-Schaden infolge fragwürdiger Mietverträge für Immobilien. Das Oberlandesgericht Hamm hält Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen sechs ehemalige Aufsichtsratsmitglieder von bis zu rund 54 Mio. Euro für gerechtfertigt. Die Forderungen gegen den ehemaligen Vorstandschef Thomas Middelhoff und andere Vorstandsmitglieder wies das OLG dagegen zurück. Arcandor hatte für die Manager eine D&O-Versicherung bei einem Konsortium unter Führung der Allianz Global Corporate & Specialty abgeschlossen. Das Gericht hat die Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen.

Boeing-Vergleich belastet D&O-Versicherer

Nachdem Managerhaftpflichtversicherer im Sommer 2021 zugestimmt haben, für Verfehlungen von ehemaligen VW-Vorständen im Dieselskandal rund 270 Mio. Euro zu zahlen, kommt auch auf die D&O-Versicherer des Flugzeugherstellers Boeing eine dicke Rechnung zu: Sie müssen einen Vergleich über 237,5 Mio. Dollar stemmen, mit dem aktuelle und ehemalige Aufsichtsratsmitglieder einen Rechtsstreit mit Anteilseignern über Pflichtverletzungen in Bezug auf die Sicherheit der 737 Max-Maschinen beilegen wollen. Die Problemsparte D&O dürfte das weiter belasten.

Cyber und Corona treiben das D&O-Risiko

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die Risiken für Managerinnen und Manager werden durch Cybergefahren verstärkt. Dies gilt insbesondere während der Corona-Pandemie, die das Risiko von Cyberangriffen und zugleich den wirtschaftlichen Druck auf Unternehmen erhöht hat. Dies könnte dazu führen, dass Unternehmen zukünftig im Nachgang zu einem Cyber- oder Datenschutzvorfall reflexartig die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen ihre Organe prüfen und bei festgestellten Pflichtverletzungen – zum Beispiel im Hinblick auf die Organisation der Cybersicherheit – auch geltend machen werden.

Cyber als Haftungsgefahr für Geschäftsleiter?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Cyberangriffe stellen nicht nur für Unternehmen ein großes Bedrohungspotenzial dar. Sie bergen auch für deren Geschäftsleiter persönliche Haftungsgefahren. Zwar sind Fälle, in denen ein geschädigtes Unternehmen nach einem Cyberangriff Haftungsansprüche gegenüber seinen Organen geltend gemacht hat, in Deutschland bislang – anders als in den USA – noch nicht bekannt geworden. Dass ein solches Risiko besteht, ist allerdings unbestritten. Es stellt sich die Frage, ob derartige Schadenersatzansprüche durch eine D&O-Versicherung gedeckt sein können.

D&O: Aufsichtsräte müssen ihre Pflichten gut kennen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Aufsichtsratsmitglieder müssen umfangreiche Überwachungspflichten wahrnehmen. Vor allem in Krisenzeiten des Unternehmens oder bei möglichem Fehlverhalten des Vorstands muss der Aufsichtsrat sehr genau hinsehen und auch eigene Nachforschungen anstellen. Da die Nachforschungspflichten bei Verdachtsmomenten sehr weit gehen, läuft der Aufsichtsrat schnell Gefahr, selbst einen Fehler zu machen und zu einem Fall für die D&O-Versicherung zu werden. Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, sollten sich Aufsichtsratsmitglieder daher gut mit ihren Überwachungspflichten vertraut machen.

D&O: Die Tücken der wissentlichen Pflichtverletzung

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  In der D&O-Versicherung sind sogenannte wissentliche Pflichtverletzungen von Managern nicht versichert. Es kann allerdings passieren, dass ein Versicherer trotz einer solchen Pflichtverletzung einen Schaden regulieren muss, weil sich andere versicherte Personen dieses Handeln nicht zurechnen lassen müssen. Ein Beispiel ist der Vorstand, der seinen wissentlich pflichtwidrig handelnden Kollegen nicht ausreichend überwacht und dabei nur fahrlässig gehandelt hat. Lösen ließe sich dieses Dilemma nur durch einen Eingriff ins Haftungsrecht.

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner