Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der vergangenen Woche ein Urteil gefällt, das unter anderem einige Vorgaben aus der Solvency-II-Richtlinie auch auf andere europäische Richtlinien ausgeweitet hat. Überrascht sind Versicherer von dieser Entscheidung nicht. Erste Reaktion sind positiv, allerdings wollen die Gesellschaften das Urteil noch im Detail prüfen. Außerdem bleibt abzuwarten, wie es sich in der Praxis auswirkt.
Archiv ‘Solvency II’
EuGH-Urteil regelt Aufsicht über europaweit tätige Versicherer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss aktuell einige Fragestellungen zu Solvency II klären. Am Donnerstag hat das Gericht eine erste Entscheidung getroffen, die mehr Klarheit über die Aufsicht von Versicherern bringt, die in mehreren EU-Ländern tätig sind. Das Urteil weitet unter anderem den Anwendungsbereich von Teilen der Solvency-II-Richtlinie auf die Anlegerinformations-Verordnung PRIIP und die Vermittlerrichtlinie IDD aus. Zudem stellt es klar, welche Aufsichtsbehörden Geldbußen verhängen können.
MSK: Unternehmensspezifische Parameter gewinnen an Attraktivität
Sogenannte unternehmensspezifische Parameter, die für Versicherer bei der Ermittlung ihrer Kapitalanforderungen nach Solvency II eine Alternative zum Standardmodell und auch zu komplexen internen Modellen darstellen, könnten an Bedeutung gewinnen. Das prognostiziert die versicherungsmathematische Beratungsgesellschaft MSK. Dabei spielt auch die Boom-Sparte Tierkrankenversicherung eine Rolle.
BaFin gibt Orientierungshilfe bei KI-Risiken
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Orientierungshilfe für Risiken beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. Darin geht es um den Einsatz der KI bei sensibler Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). In diesem Bereich gibt es durch den Digital Operational Resilience Act (DORA) besondere Anforderungen an Finanzunternehmen.
Lebensversicherer stabil, aber zinssensitiv
Deutsche Lebensversicherer verfügen über robustes Eigenkapital, reagieren aber zunehmend sensibel auf Zinsbewegungen, sagte der Analyst Carsten Zielke bei einem Pressegespräch. Außerdem stellen die von der Bundesregierung geplante Reform der Altersvorsorge auf der einen und die Zinsentwicklung auf der anderen Seite die Gesellschaften vor Herausforderungen, schreiben Zielke und sein Team des Beratungsunternehmens Zielke Research Consult in einer aktuellen Studie. Auch öffne sich die Schere zwischen starken und schwachen Anbietern am Markt weiter.
Immobilienfirmen buhlen um Versicherergeld
Mit den Änderungen am Regelwerk Solvency II wird es ab 2027 für Versicherer attraktiver, in börsennotierte Immobilienunternehmen zu investieren. Die Kapitalanforderungen für solche Anlagen sinken deutlich. Die Änderung ist unter anderem ein Erfolg der Lobbyarbeit ihres Verbandes EPRA – der nun alles daransetzt, dass das Geld auch fließt. Bis zu 100 Mrd. Euro an Investitionen hält er in Europa für möglich.
Elementarschaden: Das Rad nicht neu erfinden
Bei der Elementarschadenversicherung in Deutschland geht es kaum voran. Das bestehende System funktioniert nicht, durchschlagende neue Ideen gibt es nicht. Um aus der Situation herauszukommen, muss aber nicht das Rad neu erfunden werden, sagte SPD-Politiker Johannes Fechner auf einer Veranstaltung des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz. Deutschland sollte das französische Modell als Vorbild nehmen. Doch nicht jeder Aspekt würde hierzulande funktionieren, sagten die Diskussionsteilnehmer.
A.M. Best: Captive-Zuwachs in Frankreich
Einige europäische Länder wie Frankreich bemühen sich, mit Gesetzesänderungen ein attraktiverer Standort für firmeneigene Versicherer, sogenannte Captives, zu werden. Das scheint Früchte zu tragen, wie eine Analyse der Ratingagentur A.M. Best zeigt. Während die etablierten europäischen Captive-Standorte Guernsey, Luxemburg, Isle of Man und Irland 2024 netto firmeneigene Versicherer verloren haben, verzeichnen die Newcomer Zuwächse.
Solvency II: GDV lobt delegierte Verordnung
Mit der Veröffentlichung der delegierten Verordnung zu Solvency II durch die EU-Kommission nähert sich der seit 2020 laufende Überprüfungsprozess des Regelwerks der Ziellinie. Der Versichererverband GDV zeigt sich mit den Änderungen im Großen und Ganzen zufrieden. Für die Zukunft wünscht sich der Verband allerdings, dass mehr Anbieter von den für kleine und nicht-komplexe Versicherungsunternehmen eingerichteten Erleichterungen profitieren.
VW will Captive nach Deutschland verlagern
Laut Medienberichten plant der Volkswagen-Konzern, seine Captive mit Sitz in Dublin nach Deutschland zu verlagern. Der Umzug der Volkswagen Insurance Company DAC soll für Anfang 2027 geplant sein. Zusammen mit der Telekom-Rückversicherungs-Captive, die sich Mitte 2026 hierzulande ansiedeln will, wäre der stagnierende Captive-Standort Deutschland damit um zwei Unternehmen reicher.
Neue MaGo – die Uhr tickt
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Juli 2025 die „Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II“ überarbeitet und als Rundschreiben 09/2025 (VA) veröffentlicht. Die Neufassung enthält eine Übergangsregelung und tritt am 14. Oktober 2025 in Kraft. In dem Schreiben konkretisiert, ändert und erweitert die BaFin ihre Verwaltungspraxis in einer ganzen Reihe von Punkten. Was Vorstände und Geschäftsleiter jetzt tun müssen.
Solvency II-Review: Diversity-Strategie wird Pflicht
Exklusiv Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa will Versicherer zu mehr Vielfalt in ihren Führungsgremien verpflichten. Erst- und Rückversicherer sollen ein Diversity-Konzept erarbeiten und über die Fortschritte bei der Umsetzung berichten. Die Änderungen würden fast alle deutschen Gesellschaften betreffen und bedeuten eine beträchtliche Ausweitung der Berichtspflichten, erklärt Gunbritt Kammerer-Galahn von der Kanzlei Taylor Wessing. Die entsprechenden Richtlinien sollen ab Anfang 2027 gelten.
Eiopa stellt Solvency II-Änderungen vor
Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa stellt Änderungen am Regelwerk Solvency II zur Konsultation. Geplant sind unter anderem geringere Berichtspflichten im Einklang mit entsprechenden Zielen der Europäischen Kommission. Für langfristige Investitionen in Infrastruktur und grüne Projekte kann sich Eiopa-Chefin Petra Hielkema nur eine leichte Senkung der Kapitalanforderungen vorstellen. Eine stärkere Lockerung könnte die Widerstandsfähigkeit schwächen – außerdem sei nicht ausgeschlossen, dass die Versicherer freiwerdendes Kapital nutzen, um ihre Aktionäre zu bauchpinseln.












