Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wäre eine gravierende Benachteiligung von leitenden Angestellten und Fachkräften, warnt der Finanzwissenschaftler Thiess Büttner. Sie wären in der GKV gefangen und müssten Beiträge zahlen, die weit über denen in der privaten Krankenversicherung liegen, sagte er bei einer Veranstaltung. Das duale System dürfe nicht gefährdet werden, forderte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek. … Lesen Sie mehr ›
Archiv ‘versicherungsfremde Leistungen’
Systemfrage in der Pflegeversicherung
Die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung rückt das Nebeneinander des gesetzlichen und des privaten Systems wieder stärker in den Fokus. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Verena Bentele hält eine Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung für sinnvoll. Der Bremer Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang beklagt, dass es derzeit nur eine Solidarität innerhalb der beiden Systeme gibt, nicht aber zwischen ihnen. Ein Weg, das zu ändern, könnte ein Finanzausgleich sein, sagt er. … Lesen Sie mehr ›
RWI: Handlungsbedarf bei Kindermitversicherung
Wissenschaftler des Wirtschaftsforschungs-Instituts RWI in Essen stellen die bisherige Praxis der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Frage. In einer Studie im Auftrag des Verbands der privaten Krankenversicherung kommen sie zu dem Schluss, dass der Steuerzuschuss zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen in der GKV in geringerem Ausmaß familienfördernd wirkt als angenommen. Zudem sehen sie eine Ungleichbehandlung gesetzlich und privat versicherter Kinder. … Lesen Sie mehr ›
Wann ist ein Geschäft versicherungsfremd?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Sogenannte Beistandsleistungen und zusätzliche Serviceleistungen kommen nicht zuletzt durch die neuen digitalen Versicherer immer stärker in Mode. Während Dienstleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang zum Versicherungsgeschäft stehen, von Versicherern erbracht werden dürfen, gilt für alle anderen Leistungen das Verbot des versicherungsfremden Geschäfts. Da der Anwendungsbereich des Verbots versicherungsfremden Geschäfts nicht klar umrissen ist, sollte bei dem Angebot von Zusatzleistungen stets geprüft werden, ob sie vom Versicherer selbst erbracht werden können. … Lesen Sie mehr ›