Legal Eye – Die Rechtskolumne Bei der Beurteilung, wie die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden gerechtfertigt werden könnte, geht es auch um die Frage, ob der Staat auf die Gruppe der Gebäudeeigentümer einen wesentlichen Teil der Regulierungslast verlagern darf, die er bei bisherigen Schadenereignissen getragen hat. Die Antwort wird maßgeblich davon abhängen, welchen Stellenwert das Bundesverfassungsgericht der „sozialen Komponente des Eigentums“ einräumt.
Archiv ‘Versicherungspflicht’
Pflichtversicherung: Versicherer vor Milliarden-Schäden
Starkregen spielt für die Versicherer angesichts des Klimawandels eine immer größere Rolle. Sollte eine Elementar-Pflichtversicherung eingeführt werden, wären viel mehr Hausbesitzer dagegen versichert. Für die Versicherer bedeutet das, dass sie bei einem solchen Ereignis mit zusätzlichen Schäden von 7 bis 10 Mrd. Euro rechnen müssen, hat der Makler und Berater Aon mit seinem neuen Flutmodell berechnet. Es biete deutliche Vorteile gegenüber den bisherigen Modellen, beispielsweise getrennte Prognosen für Starkregen und für Flussüberschwemmungen, erklärt Stephan Schützeck, Analytics-Chef bei Aon Deutschland.
Asmussen: „Der entscheidende Punkt ist der Bestand“
Wenn es darum geht, die Verbreitung der Elementarschaden-Deckungen bei privaten Haushalten zu erhöhen, sollten neben dem Neugeschäft in der Wohngebäudeversicherung auch alle bestehenden Verträge zu einem bestimmten Stichtag auf „vollintegrierte“ Policen umgestellt werden. Das sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen bei einer Veranstaltung des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen. Bestandskunden sollten allerdings ebenso wie Neukunden die Option erhalten, das risikoadäquat kalkulierte Angebot explizit abzuwählen. Zudem seien für eine solche Überleitung rechtliche Vorkehrungen nötig.
Flutschäden bei Provinzial bei über 1 Mrd. Euro
Der öffentliche Versicherer Provinzial muss eine Milliardensumme für die Schäden aus den Juli-Fluten in die Hand nehmen. Damit fällt das Ereignis um 240 Mio. Euro teurer für die Gesellschaft aus als zuletzt gemeldet. Letztlich könnte sich die Rechnung auf bis zu 1,5 Mrd. Euro belaufen. Der Löwenteil des Aufkommens trifft die Sachversicherung mit Gebäude- und Hausratdeckungen. 20 Prozent der gemeldeten Schäden sind abschließend reguliert. Bei der Frage über die Einführung einer Versicherungspflicht verwies des Unternehmen auf die Linie des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft, der bei dem Thema gesprächsbereiter ist als früher.
VZBV will Elementardeckungen unters Volk bringen
Weniger als die Hälfte der Hausbesitzer in Deutschland sind gegen Elementarschäden versichert. Weil eine entsprechende Versicherungspflicht bislang nicht zustande gekommen ist, will der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Verbreitung von Elementardeckungen auf anderem Wege erreichen: Die Versicherer sollten Verbrauchern grundsätzlich eine Komplettdeckung anbieten – der Kunde muss den Elementarbaustein explizit abwählen. Zudem sollten die Anbieter verpflichtet werden, die entsprechende Umstellung von Altverträgen zu unterstützen.
Wer ist denn nun eigentlich schuld?
Meinung am Mittwoch Nach den Überschwemmungen durch Sturm „Bernd“ stellt sich einmal wieder die Frage, wer die Verantwortung trägt für das Dilemma mit der Elementarschadenversicherung, oder besser gesagt, das Dilemma ohne die Elementarschadenversicherung: Die Versicherer, die Politik, die Kommunen oder die Immobilienbesitzer? Es wird ein Schuldiger gesucht, geredet und geredet und dann wieder vergessen – so war es bisher immer nach Hochwasserkatastrophen. Dieses Mal gilt es, zukunftsfähige Konzepte zu finden.
GDV fordert Änderungen am Baurecht
Nach Ansicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden noch immer zu viele Wohngebäude in überschwemmungsgefährdeten Gebieten gebaut. Obwohl sich Wetterextreme wie Überschwemmungen, Starkregen oder Hagel in Deutschland häuften, habe es bislang keine Anpassung der Raumordnung und der Bauplanung gegeben. Nur mit Änderungen des Baurechts könnten die künftigen volkswirtschaftlichen Schäden durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse verringert werden, betont der Verband.
Die Altersvorsorge wartet auf Entscheidungen
The Long View – Der Hintergrund Das Corona-Jahr 2020 nähert sich seinem Ende, und wohl jeder hofft auf wiederkehrende Normalität in den kommenden Monaten. Die Pandemie hat zweifelsfrei und zu Recht viele Ressourcen in der Politik gebunden. Dadurch sind aber andere wichtige Themen in den vergangenen Monaten oft zu kurz gekommen – etwa die Zukunft der Altersvorsorge.
PKV: Notlagentarif hat sich bewährt
Die privaten Krankenversicherer (PKV) ziehen sechs Jahre nach seiner Einführung eine positive Bilanz des branchenweiten Notlagentarifs. Das Ziel, Versicherten in einer finanziellen Schieflage zu helfen, ist erreicht worden, findet der PKV-Verband. Das wichtigste Indiz: Die meisten Betroffenen bleiben weniger als ein Jahr in dem Sozialtarif. Danach können sie wieder in eine reguläre Vollversicherung wechseln, weil sie ihre Schulden getilgt haben. Eine Dauerlösung ist der Notlagentarif nicht, er greift nur im Ausnahmefall, stellt der Verband klar.
Versicherer verweigern Pflichtversicherung
Legal Eye – Die Rechtskolumne Wer mit Onewheels, Hoverboards, Segways, E-Skates oder Elektro-Skateboards unterwegs ist und einen Unfall verursacht, muss die Schäden selbst zahlen, die er Dritten zufügt. Private Haftpflichtversicherer müssen dafür nicht aufkommen. Autoversicherer vertreten die Auffassung, dass sie diese Gefährte nicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichern müssen. Zu Unrecht, wie ein Urteil des Landgerichts Lübeck zeigt. Nur weil Onewheels &Co. nicht zulassungspflichtig sind, heißt das nicht, dass sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Bertelsmann Stiftung: Die Beihilfe abschaffen
Beamte sollten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einbezogen werden, fordert die Bertelsmann Stiftung. Das würde die Haushalte von Bund und Ländern entlasten, für eine leichte Beitragssenkung in der GKV sorgen und sich für die meisten Beamtenhaushalte rechnen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des IGES-Instituts im Auftrag der Stiftung. Die Leidtragenden einer solchen Veränderung am Krankenversicherungssystem wären die privaten Krankenversicherer, denen ein wichtiger Teil ihres Geschäfts wegbrechen würde, und die Ärzte, deren Einnahmen sich deutlich verringern würden. Im Sommer hatte sich die Bertelsmann Stiftung bereits dafür ausgesprochen, Selbstständige in die GKV zu integrieren.
Absurd und irrational
Meinung am Mittwoch Nach einem großen Schaden wie einem Hochwasser gibt es regelmäßig Diskussionen über eine Versicherungspflicht gegen Elementargefahren. In Bayern, wo die heftigen Sturzfluten im Juni große Schäden anrichteten, kann sich der Großteil der Haushalte mit einer Elementarschaden-Deckung vor solchen Risiken schützen. Trotzdem verzichten viele Hausbesitzer auf eine freiwillige Versicherung und unterstützen stattdessen Forderungen nach einer Versicherungspflicht. Das ist absurd und irrational.
EWR-Krankenversicherer: BdV mahnt BaFin
Der Bund der Versicherten (BdV) wirft der Finanzaufsicht BaFin vor, nicht energisch genug gegen Vermittler vorzugehen, die Kunden sogenannte europäische Krankenversicherungen verkaufen. Die Vertriebe würden Verbraucher häufig irreführen, weil sie so tun, als ob die Policen den Anforderungen der gesetzlichen Versicherungspflicht in Deutschland genügen, kritisiert der BdV. Er hat den Anbieter „FinanzSchneiderei“ jetzt erfolgreich abgemahnt. Eigentlich hätte die BaFin tätig werden müssen, findet BdV-Chef Axel Kleinlein. Schließlich sei ihr das Problem bekannt.
Petitionsausschuss für Flut-Pflichtversicherung
Der Petitionsausschuss des Bundestags hält die Forderung nach einer verpflichtenden Elementarschaden-Versicherung für Hausbesitzer für gerechtfertigt. Am Mittwoch sprachen sich die Mitglieder für eine entsprechende Petition aus. Stimmt das Bundestagsplenum zu, muss die Bundesregierung sich mit dem Thema beschäftigen.













