Legal Eye – Die Rechtskolumne Seit Wochen schallt das Lied „Everybody dance now“ aus dem TV-Werbespot des Vergleichsportals Check24 durch deutsche Wohnzimmer. Mit der nun anstehenden Kfz-Wechselsaison dürfte das kaum weniger werden. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat im September Klage gegen Check24 eingereicht. Allerdings nicht wegen der Dauerbeschallung im Vorabendprogramm. Nach Auffassung des BVK gibt Check24 sich dem Verbraucher gegenüber nicht deutlich genug als Versicherungsmakler zu erkennen. Aber nicht nur in der Online-Welt hat der Verbraucher Schwierigkeiten herauszufinden, in wessen Auftrag ein Versicherungsagent unterwegs ist.
Archiv ‘Versicherungsvermittler’
Vermittlermesse DKM und Swiss Re
Was die Woche bringt An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Deckungskonzeptmesse in Dortmund und Quartalszahlen von Swiss Re.
Japanische Miniversicherung mit Folgen
Herbert Frommes Kolumne Der japanische Versicherer Tokio Marine Nichido verkauft Tagespolicen für junge Autofahrer, die sich einen Wagen bei Eltern oder Freunden leihen. In deren normalen Versicherungen sind junge Fahrer fast immer ausgeschlossen. Die Verträge sind einfach, billig und nur per Smartphone abschließbar. Dennoch machen sie auch den Vertretern Freude – weil Tokio Marine sie klug in den Agenturvertrieb eingebunden hat.
Kleinvieh macht auch Mist
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Versicherer bieten gerne überflüssige Policen wie Handy-, Brillen- oder Garantieversicherungen an. Sie lassen sich leicht verkaufen. Eine übermäßige Inanspruchnahme ist nicht zu erwarten, denn die Versicherungsbedingungen enthalten vielfältige Ausschlüsse und Einschränkungen. Zudem strahlen diese Versicherungen immer noch eine unverhältnismäßig hohe Attraktivität auf den Verbraucher aus. Das führt dazu, dass der Kunde diese Policen den wirklich wichtigen Verträgen tendenziell vorzieht.
Man kann nicht zwei Herren dienen
Meinung am Mittwoch Eine Doppelzulassung von Versicherungsmaklern als Versicherungsberater, wie sie Anfang der Woche diskutiert wurde, ist keine gute Idee. Abgesehen davon, dass Makler laut Gewerberecht nicht rechtlich beraten dürfen, besteht die Gefahr der Rosinenpickerei: Der Vermittler wählt je nach Fall die Vergütungsform, die ihm gerade vorteilhaft erscheint. Zudem besteht der Anreiz, zweimal abzukassieren: Beim Verbraucher für die Beratung und beim Versicherer für die Vermittlung einer Police.
Vermittlerverband BVK geht gegen Check24 vor
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat das Internet-Vergleichsportal Check24 abgemahnt. Der Verband will nach Angaben seines Präsidenten Michael Heinz erreichen, dass sich Check24 an die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes hält. Das Vergleichsportal geht davon aus, dass es die Vorschriften befolgt. In den vergangenen Jahren haben die Vergleichsportale ihren Marktanteil stetig ausgeweitet – zu Lasten von Vertretern und Maklern, deren Interessen der BVK vertritt. Er hatte bereits im Mai im Versicherungsmonitor angekündigt, gegen ein Portal juristisch vorgehen zu wollen.
Allianz und Zurich mit den meisten Beschwerden
Allianz und Zurich sind die Lebensversicherer, über die sich Verbraucher im vergangenen Jahr am häufigsten bei der BaFin beschwert haben. Das zeigt die aktuelle Beschwerdestatistik der Aufsichtsbehörde. In Relation zur Größe des Geschäfts schnitten andere Versicherer jedoch deutlich schlechter ab.
Policenmodell: EuGH-Präzedenzfall ist keiner mehr
Ein Allianz-Kunde hatte ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und später des Bundesgerichtshofs erwirkt, nach dem Verträge nach dem Policenmodell unter bestimmten Bedingungen auch nach Jahren noch rückabgewickelt werden dürfen. Ihm selbst bleibt dieses Recht nun verwehrt. Dem Oberlandesgericht Stuttgart fiel auf: Der Mann, der sich auf Unwissenheit der Widerspruchsfrist berief, war selbst Versicherungsvertreter.
Veraltete Haftpflichtversicherungen – ein existenzbedrohendes Risiko
Legal Eye – die Rechtskolumne: Viele Privatpersonen, aber auch Unternehmen haben in ihren Haftpflichtpolicen viel zu geringe Versicherungssummen vereinbart. Häufig laufen die Verträge schon seit Jahren, und niemand ist auf die Idee gekommen, sie zu prüfen und den Schutz anzupassen. Hier ist mehr Sorgfalt auf Seiten der Versicherungsvermittler gefordert.
Neue Leben-Produkte: „Die Kunden sind gierig“
Vermittler haben ihre liebe Not mit den neuen Produkten der Lebensversicherer. Bei ihren Kunden kommen die Policen ohne Garantiezins wegen der besseren Renditechancen zwar gut an. Doch einige der Konzepte sind selbst erfahrenen Vermittlern ein Rätsel oder erscheinen ihnen zu riskant. Sie kritisieren, dass die neuen Policen die Menschen zu mehr Risikobereitschaft in der Altersvorsorge verleiten.
BVK: „Wir sind keine Provisionsgeier“
Mit einem Sternmarsch zum Kanzleramt am 3. Juli 2014 wollen sich Versicherungsvermittler gegen die geplante Provisionsoffenlegung in der Lebensversicherung wehren. Die Verbände bilden damit in letzter Minute eine Opposition gegen die Pläne der Bundesregierung, die für mehr Transparenz bei Provisionen sorgen will. Nun unterstützt auch die Gewerkschaft Verdi die Kampagne.
Versicherungsvermittlung: Nur ein Tipp?
Legal Eye – die Rechtskolumne: Auf der Suche nach neuen Vertriebskanälen setzen Versicherer immer wieder auf Kooperationen mit Handelsketten oder Onlinehändlern. Die Kooperationspartner sollen dabei lediglich als sogenannte Tippgeber und nicht als Versicherungsvermittler auftreten. Solchen Praktiken hat der Bundesgerichtshof Grenzen gesetzt. Künftig bedarf es noch größerer Sorgfalt bei der Ausgestaltung des Vertriebs, damit die Grenze zur erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittlung nicht überschritten wird.
Formulare, Formulare
Legal Eye – die Rechtskolumne: Versicherungskunden werden mit Bergen von Papier überschüttet, das zumeist ungelesen abgeheftet wird. Gerade beim Produktinformationsblatt wurde die Chance vergeben. Statt dem Kunden auf einen Blick die wichtigsten Informationen zu liefern, wurde der Inhalt so aufgebläht, dass er nicht zum Lesen einlädt.
EU-Parlament fordert Provisionsoffenlegung
Nach dem Wirtschafts- und Währungsausschuss hat sich auch das EU-Parlament insgesamt für eine Offenlegung von Provisionen und anderen Kosten bei der Novelle der Vermittlerrichtlinie IMD2 ausgesprochen. Der GDV mag das nicht glauben – und gibt sich betont gelassen.
Pseudomakler – never ending story oder happy end?
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Ein Vertreter, der den Anschein erweckt, er sei Makler, muss sich rechtlich auch als solcher behandeln lassen. Bei Maklern, die sich nicht als solche zu erkennen geben, drohen demgegenüber besondere Gefahren. Machen sie im Versicherungsantrag falsche Angaben, um einen Abschluss zu erzwingen, wird das trotzdem dem Kunden zugerechnet. Daran könnte der Bundesgerichtshof bald rütteln.











