Archiv ‘Wahltarife’

Schlappe für die AOK Rheinland/Hamburg

Jetzt ist es amtlich: Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten keine Zusatzversicherungen verkaufen. Das hat das Bundessozialgericht am Dienstag klargestellt und der AOK Rheinland/Hamburg das Angebot von Wahltarifen für die Unterbringung im Krankenhaus, die Zahnversorgung oder die Behandlung im Ausland untersagt. Damit hat die Continentale Krankenversicherung die seit Jahren laufende juristische Auseinandersetzung mit der Kasse für sich entschieden. Die AOK will jetzt in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren privaten Krankenversicherern (PKV) eine Lösung für die betroffenen Versicherten suchen, die den bisherigen Angeboten ähnelt. Der PKV-Verband begrüßt das Urteil der Kasseler Richter. … Lesen Sie mehr ›

Nächste Runde im Streit um Zusatzpolicen

In der gerichtlichen Auseinandersetzung über das Angebot von Zusatzversicherungen geht die AOK Rheinland/Hamburg in die Revision beim Bundessozialgericht. Der Vorstandsvorsitzende Günter Wältermann sieht gute Chancen, dass es den gesetzlichen Krankenkassen letztlich erlaubt bleibt, ihren Versicherten entsprechende Angebote zu machen. Da die Wahltarife der AOK Rheinland/Hamburg auch Kunden mit einer Vorerkrankung offenstehen, sind sie seiner Meinung nach keine wirkliche Konkurrenz zu den Angeboten der privaten Krankenversicherer. Schließlich sei deren Geschäft durch den Vorstoß der Krankenkassen nicht eingebrochen. … Lesen Sie mehr ›

Zusatzversicherungen sind für die GKV tabu

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten keine Wahltarife anbieten, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Richter haben der AOK Rheinland/Hamburg damit den Großteil ihrer Kostenerstattungstarife untersagt, mit denen sie seit Jahren den Zusatzpolicen der privaten Krankenversicherer Konkurrenz macht. Dazu gehören Angebote für Auslandsbehandlungen oder für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Tarife für Vorsorgeleistungen für Zahngesundheit und für häusliche Krankenpflege darf die AOK Rheinland/Hamburg dagegen weiter anbieten. Geklagt hatte die Continentale Krankenversicherung. Die AOK hat noch nicht entschieden, ob sie Revision einlegt. … Lesen Sie mehr ›