Von Claus Hulverscheid, Berlin und Herbert Fromme, Köln Die Vorstellungen von Versicherungswirtschaft und Bundesregierung über einen Terrorpool und staatliche Deckungen gehen weit auseinander – trotz eines Arbeitstreffens zwischen Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und Finanzministerium in der vergangenen Woche.
Innerhalb der Regierung gibt es erheblichen Widerstand gegen die Vorschläge der Assekuranz. Zwar lehnen die Ministerien eine Vereinbarung mit Wirtschaft und Versicherern nicht grundsätzlich ab. Eine Lösung aber, bei der der Bund ein dauerhaftes und unbegrenztes Haftungsrisiko übernimmt, kommt für sie nicht in Frage.
Darauf läuft aber das Konzept hinaus, das eine GDV-Arbeitsgruppe aus Allianz, Münchener Rück, Swiss Re, General Cologne Re, HDI und Versicherungskammer Bayern vorgelegt hat. Die Konzerne hatten in den bisherigen Verhandlungsrunden ihre Bereitschaft angedeutet, im Rahmen einer branchenweiten Pool-Lösung Terrorschäden bis zu einer Deckungssumme von höchstens 3 Mrd. Euro zu versichern. Einbezogen wären Sachschäden an etwa 12 000 bis 14 000 Gebäuden in Deutschland mit einem Wert von jeweils über 25 Mio. Euro sowie die Kosten möglicher Betriebsunterbrechungen. Für Schäden, die über 3 Mrd. Euro hinaus gehen, müsste unbegrenzt der Staat aufkommen. Die Versicherer verweisen auf ähnliche Lösungen in Frankreich und Großbritannien sowie Pläne in den USA.
Bund und Länder sehen sich aber schlicht überfordert. Beispiel World Trade Center: Der Anschlag auf das Gebäude und der Einsturz der beiden Hochhaustürme hat nach ersten Schätzungen einen Schaden von mindestens 45 Mrd. Euro angerichtet. Übertragen auf das von den deutschen Versicherern vorgeschlagene Verfahren müsste der Staat 42 Mrd. Euro übernehmen. Kein öffentlicher Haushalt wäre dazu in der Lage, heißt es.
Außerdem hat der Bund auch grundlegende ordnungs-und wettbewerbspolitische Bedenken. So ist es aus seiner Sicht zwar vorstellbar, dass der Staat bei einem terrorbedingten Marktversagen im Versicherungssektor zur Hilfe eilt. Die dauerhafte Übernahme privatrechtlicher Risiken lässt sich nach Überzeugung der Regierung aber nicht mit marktwirtschaftlichen Prinzipien vereinbaren. So ist beispielsweise die Staatshaftung für deutsche Fluggesellschaften zur Deckung von Terrorschäden bis Ende März befristet. Ähnlich sieht es bei Unfällen in deutschen Atomkraftwerken aus. Hier gibt es für den Staat zwar kein zeitliches, jedoch ein finanzielles Limit von zurzeit 255 Mio. Euro.
Hinzu kommt, dass eine dauerhafte und unbegrenzte Beteiligung des Bundes am Terrorrisiko zumindest mittelbar als Subvention eingestuft werden könnte. Das würde die europäischen Wettbewerbshüter auf den Plan rufen. Außerdem gilt die Assekuranz als reiche Branche. Da sei es gerade linken Abgeordneten schwer zu vermitteln, warum Staatshilfe nötig sei.
Parallel zu Verhandlungen mit dem GDV wird regierungsintern eruiert, ob sich der Staat statt auf Seiten der Versicherer nicht lieber in begrenztem Maße auf Seiten der betroffenen Industrieunternehmen engagieren könnte. Dabei wird in Berlin auf Überlegungen des BASF-Konzerns verwiesen, eine industrieeigene Rückversicherung zu gründen.
Zitat:
„Die dauerhafte und unbegrenzte Übernahme solcher Risiken lehnen die Ministerien ab „
Quelle: Financial Times Deutschland
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