Einsparungsfalle schnappt langfristig zu

Durch kurzfristiges und überzogenes Kostendenken riskieren Arbeitgeber auf Dauer höhere Ausgaben Wenn die private Altersvorsorge nicht die Mehrzahl der Beschäftigten erreicht, droht ihre obligatorische Einführung durch den Staat, warnt die Versicherungswirtschaft. Das könnte die Arbeitgeber teuer kommen. Die Assekuranz verlangt deshalb mehr Engagement von der Industrie.

Von Herbert Fromme und Anja Krüger, Köln Bei der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen die Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags – bei Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskassen nicht. Der Ausbau der privaten Altersvorsorge – einschließlich der betrieblichen Altersvorsorge – ist deshalb eine tolle Sache für die Arbeitgeber. Die Senkung der Lohnnebenkosten war schließlich ein erklärtes Ziel der Riester-Reform.

Allerdings könnte der Sparwille der Unternehmen sich als kontraproduktiv erweisen. Wenn sie nicht mehr für den Erfolg der betrieblichen Altersvorsorge tun, und dazu gehört auch die freiwillige finanzielle Beteiligung an den Beiträgen, droht in wenigen Jahren die obligatorische private Altersvorsorge. Dann hätten es die Arbeitgeber schwer zu verhindern, dass sie mit der Hälfte der Beiträge zur Kasse gebeten werden – analog zur gesetzlichen Rente. „Es ist für die Unternehmen sinnvoller, heute 20 Prozent der privaten Altersvorsorge zu zahlen, als in einigen Jahren 50 Prozent zahlen zu müssen“, sagt Norbert Heinen, Vorstandsmitglied der Gerling-Konzern-Lebensversicherung.

Die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge soll schließlich die Kürzung der gesetzlichen Renten kompensieren. Wenn die Mehrzahl der Bürger sie nicht freiwillig nutzt, wird die Zusatzabsicherung vom Staat verpflichtend gemacht, glaubt Heinen.

Für Bernd Michaels, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, ist dieses Szenario sehr realistisch: „Wenn es nicht in drei bis vier Jahren gelingt, rund zwei Drittel der Beschäftigten für die betriebliche Altersvorsorge zu gewinnen, droht das Obligatorium.“

Jeder Beschäftigte hat seit dem 1. Januar ein Recht darauf, dass bis zu vier Prozent seines Bruttogehalts (höchstens aber 180 Euro im Monat) über den Arbeitgeber für die Altersvorsorge zurückgelegt werden. Zuzahlen müssen die Unternehmen nichts. Heinen fordert, dass sie zumindest die gesparten Sozialabgaben an die Beschäftigten weitergeben. Beiträge zu Pensionsfonds oder – kassen sind für Arbeitgeber wie Mitarbeiter bis 2008 sozialabgabenfrei.

Eine solche freiwillige Beteiligung hätte einen starken Werbeeffekt für die betriebliche Altersvorsorge. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber und Gewerkschaften mehr dafür tun, dass betriebliche Versorgungssysteme auch verkauft werden. Stattdessen geben sie für Marketing und Beratung zu wenig aus. „Bei den Tarifparteien ist die Tendenz zu beobachten, Konditionen für die Vertriebskosten auszuhandeln, die am untersten Ende liegen“, sagt Heinen. Entsprechend enttäuschend seien dann die Abschlusszahlen. Das gelte vor allem für mittlere und kleine Unternehmen.

Viele Versicherungsvertreter bekommen für Lebensversicherungen etwa 35 Promille der gesamten Beitragssumme als Provision. Wenn für die betriebliche Altersvorsorge zehn bis zwölf Promille vorgesehen sind, kann der Anbieter davon gerade noch den Vertrieb organisieren. Trotzdem drücken die Tarifparteien in den Verhandlungen mit Anbietern diesen Satz weiter, weiß Heinen. „Oft wird nur die Hälfte dessen vereinbart. Davon können Sie nicht einmal Mailings bezahlen.“

Auch Michaels sieht dieses Problem: „Es ist eine Illusion zu glauben, derartige Konstruktionen, die schließlich auf der Freiwilligkeit in der Teilnahme der Arbeitnehmer beruhen, kämen ohne Beratung aus, also ganz ohne Vertrieb, wenn sie erfolgreich sein sollen.“

Negatives Beispiel: In der Chemie-Industrie hatten die Tarifpartner schon 1998 einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge geschlossen, der für die Arbeitnehmer attraktiv war. Aber das Angebot ist kaum in Anspruch genommen worden. „Die Tarifpartner haben ihre Kraft überschätzt, selbst etwas in Bewegung zu setzen“, sagt Heinen. Nach einer Umfrage der Gewerkschaft IG BCE unter Betriebsräten im Herbst 2000 nahmen damals nur 13 Prozent der Beschäftigten die Umwandlung ohne Zuschuss wahr. Für eine Altersvorsorge im Rahmen eines Gruppenvertrags entschieden sich bis Ende 2000 nach Angaben der beteiligten Finanzdienstleister nicht einmal 1000 Beschäftigte.

Zitat:

„Auch betriebliche Altersversorge muss verkauft werden“ – Bernd Michaels, GDV

Bild(er):

Gerling-Leben-Vorstand Norbert Heinen ist ein gefragter Experte für die betriebliche Altersvorsorge – Steffen Hauser.

Quelle: Financial Times Deutschland

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