Aufseher verlangen rasche Beseitigung der stillen Lasten

Von Herbert Fromme, Bonn Die Führung des Bundesamts für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) drängt die Versicherer, die Milliardenlast aufgeschobener Abschreibungen rasch abzubauen. „Es gibt einzelne Versicherer, die glauben, sie hätten alle Zeit der Welt, um die Abschreibungen vorzunehmen. Das ist nicht akzeptabel“, sagte Thomas Steffen, Chef der Versicherungsaufsicht innerhalb der BaFin.

In den vergangenen zwei Jahren nahmen die Versicherer bereits gewaltige Abschreibungen auf ihre Aktien vor und realisierten durch den Verkauf von Papieren hohe Verluste.

Gleichzeitig hoben sie weitere Abschreibungen auf – wie ihnen der nach dem 11. September 2001 geänderte Paragraf 341 b des Handelsgesetzbuches erlaubt, wenn die Wertverluste der Aktien nicht dauerhaft sind.

Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft belaufen sich die so geschaffenen „stillen Lasten“ zurzeit auf rund 20 Mrd. Euro, die zum größten Teil die Ergebnisse der Versicherer im Jahr 2003 belasten dürften.

Zur Frage, wann der Wertverlust als dauerhaft angesehen wird und auf welchen Wert abgeschrieben werden muss, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) im vergangenen Jahr nach Rücksprache mit der BaFin Regeln aufgestellt.

Der Chef der Versicherungsaufsicht Steffen sagte, das IDW-Papier gelte nach wie vor. Auch die von den Wirtschaftsprüfern einheitlich akzeptierten Werte, auf die Versicherer ihre Papiere abschreiben müssen, seien weiter in Kraft. „Bei der für 2002 angewandten Regel des einjährigen Durchschnittskurses plus zehn Prozent bleibt es, das ist die Standardregel“, sagte Steffen. Einzelne Versicherer wollten die so genannte Analysten-Klausel für bestimmte Aktien anwenden. Danach müsste eine Firma eine Aktie nur auf den Wert abschreiben, den ein Analyst für angemessen hält. Das könnte deutlich über dem Marktwert und über dem Durchschnittskurs plus zehn Prozent liegen.

Prinzipiell sei das möglich, sagte Steffen. Allerdings müsse die Analystenmeinung objektivierbar sein, sie müsse breit im Markt angelegt sein. „Es kann sich nicht um eine vielleicht abenteuerliche Einzelmeinung eines Analysten handeln.“

Das IDW wird nach Steffens Angaben noch im Sommer in Abstimmung mit der BaFin eine schriftliche Interpretationshilfe zu den Abschreibungsregeln vorlegen, bei denen die Fragen der flexiblen Anwendung des IDW-Papiers von 2002 diskutiert werden. Dann haben die Versicherer Klarheit.

Quelle: Financial Times Deutschland

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