Assekuranz erleichtert über bereits geplante Änderungen · Technische Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf
Von Herbert Fromme, Köln Die Versicherungsbranche will in letzter Minute noch Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen, mit dem sie rückwirkend zum 1. Januar 2003 dramatisch entlastet würde. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dringt auf zwei Korrekturen: Erstens soll das Gesetz auch schon für 2002 gelten. Zweitens soll die geplante Aussetzung des so genannten Halbeinkünfteverfahrens für Lebens-und Krankenversicherer nicht für 100 Prozent ihrer Aktiengewinne oder – verluste gelten.
Statt dessen soll nur der Teil betroffen sein, der den Kunden mindestens gutgeschrieben wird – laut Gesetz 90 Prozent der Kapitalerträge in der Lebens-und 80 Prozent in der Krankenversicherung. „Wenn auch die Anteile, die den Aktionären oder Inhabern zustehen, unter die Neuregelung fallen, werden Dividenden effektiv zwei Mal besteuert“, sagte Jürgen Wagner, Leiter der Steuerabteilung beim GDV. Seit 2002 werden Dividenden auch bei der ausschüttenden Firma besteuert.
Trotz dieser Kritik herrscht in der Assekuranz große Erleichterung über die Berliner Pläne. Allzu laut möchten die Versicherer sie aber nicht äußern. Sie fürchten, es könne angesichts der auf dem Spiel stehenden Milliardenbeträge im Finanzausschuss des Bundestages noch in letzter Minute zu Problemen kommen. Der Ausschuss wird die Vorlage morgen behandeln, am Freitag soll sie durch den Bundestag gehen.
Ohne die Änderung müssten die Versicherer mit zusätzlichen Steuerzahlungen von 5 bis 10 Mrd. Euro allein für 2003 rechnen. Der Grund dafür ist eine nur die Lebens-und Krankenversicherer betreffende Besonderheit, die bei hohen Aktienverlusten zu steigenden Steuerzahlungen führt. Sie haben allein 2002 mehr als 51 Mrd. Euro an der Börse verloren. Abschreibungen in Höhe von mindestens 14 Mrd. Euro haben die Versicherer aufgeschoben und müssen sie 2003 vornehmen.
Das hätte nach bisherigem Recht katastrophale Steuerfolgen. Das Problem entstand mit dem in der Unternehmenssteuerreform 2000 beschlossenen und ab 2002 voll wirksamen Halbeinkünfteverfahren. Dabei zahlen ausschüttende Gesellschaften 25 Prozent „Definitivsteuer“ auf Dividenden. Ist der Empfänger der Dividende eine Kapitalgesellschaft, sind alle Gewinne aus Aktien steuerfrei, einschließlich der Gewinne aus dem Verkauf der Wertpapiere. Im Gegenzug dürfen aber bei schlechtem Verlauf der Börse, die anfallenden Verluste nicht steuerlich gewinnmindernd angerechnet werden. In die Berechnung, wie viel die Versicherer ihren Kunden gutschreiben müssen, gehen diese Gewinne oder Verluste aber ein. Handels-und Steuerbilanz fallen auseinander.
Das hat in guten Börsenjahren die Wirkung, dass die Lebens-und Krankenversicherer fast automatisch Verluste machen – in schlechten Jahren ist das umgekehrt. Schematisch und verkürzt dargestellt: In einem guten Börsenjahr nimmt ein Versicherer 10 Mio. Euro Zinsen ein, vor allem aus festverzinslichen Papieren. Dazu kommen 5 Mio. Euro Aktiengewinne. Gesamtertrag: 15 Mio. Euro. Davon stehen den Kunden 90 Prozent zu, also 13,5 Mio. Euro. Es bleibt ein Gewinn laut Handelsbilanz von 1,5 Mio. Euro.
Anders die Steuerbilanz: Die Erträge belaufen sich nur auf 10 Mio. Euro, denn die 5 Mio. Euro Aktienerträge werden steuerlich nicht gerechnet. Als Ausgaben kann der Versicherer 13,5 Mio. Euro Gutschriften an Kunden geltend machen – der steuerliche Verlust beträgt 3,5 Mio. Euro.
Diese positive Wirkung schlägt im schlechten Börsenjahr in ihr Gegenteil um. Wieder nimmt der Versicherer 10 Mio. Euro Zinsen ein. An der Börse hat er 5 Mio. Euro Verlust gemacht – Abschreibungen und realisierte Verluste. Es bleiben 5 Mio. Euro, davon werden den Kunden 90 Prozent gleich 4,5 Mio. Euro gutschrieben. Der Versicherer hat einen kleinen Handelsbilanzgewinn von 0,5 Mio. Euro. Steuerlich betrachtet läuft die Rechnung gegen den Versicherer: Die 10 Mio. Euro Zinsen werden als Ertrag gerechnet. Den Börsenverlust von 5 Mio. Euro darf der Versicherer nicht ansetzen. Von den 10 Mio. Euro zieht er aus Ausgaben die Zuführung an die Kunden in Höhe von 4,5 Mio. Euro ab. Es bleibt ein zu versteuernder Gewinn von 5,5 Mio. Euro. Je höher der Verlust ist, desto kleiner die Zuführung an die Kunden, desto höher die Steuerschuld. Nach Berechnungen des GDV entspricht die so entstehende Steuerlast etwa 70 Prozent der Verluste aus Aktien.
Bild(er):
Der Stoxx-Versicherer-Index schoss gestern nach Bekanntwerden der Regierungspläne für Steuererleichterungen in die Höhe – laif/Gaby Gerster, modusphoto/Jardai, Reuters/Michael Dalder.
Quelle: Financial Times Deutschland
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