Institut muss Schadensersatz an Kirch zahlen · Bruch des Bankgeheimnisses · Breuer nicht haftbar

Von Nicola de Paoli, Lutz Meier, München, und Herbert Fromme, Köln Die Deutsche Bank soll dem insolventen Medienunternehmer Leo Kirch für eine umstrittene Äußerung ihres früheren Vorstandschefs Rolf-E. Breuer Schadensersatz zahlen. Das entschied gestern das Münchner Oberlandesgericht. Breuer hatte im Februar 2002 in einem Fernsehinterview Kirchs Kreditwürdigkeit in Zweifel gezogen.

Der genaue Schaden muss nun in einem neuen Prozess ermittelt werden. „Es sind sicherlich Milliardenschäden entstanden“, sagte gestern Ex-Kirch-Manager Dieter Hahn. Juristen bezeichneten den Fall auf Grund der hohen Summe als einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte. Die Aktie der Deutschen Bank büßte 0,4 Prozent ein.

Die Klage gegen Breuer selbst wurde abgewiesen. Der heutige Vorsitzende des Aufsichtsrats hatte gegenüber dem Sender Bloomberg gesagt: „Was man darüber sehen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.“ Dieser Satz veranlasste Kirch, gegen Breuer wegen Verletzung des Bankgeheimnisses vor Gericht zu ziehen.

In erster Instanz hatte das Landgericht München die Deutsche Bank und Breuer zu unbeschränktem Schadensersatz verurteilt. Jetzt bestätigte das Oberlandesgericht, dass die Bank vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen sei und sich die Äußerungen von Breuer zurechnen lassen müsse. Für eine persönliche Haftung Breuers, wie von Kirch gefordert, gebe es aber „keine Basis“: Die von Breuer genannten wirtschaftlichen Probleme der Kirch-Gruppe hätten tatsächlich bestanden. Daher könne ihm nicht vorgeworfen werden, die Unwahrheit gesagt zu haben.

Trotz der Entscheidung geht der Rechtsstreit zwischen ihm und Leo Kirch weiter. „Breuer ist nicht aus dem Schneider“, sagte Kirch-Anwalt Peter Gauweiler. Das Münchner Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Auch die Gläubiger der Pleite gegangenen Kirch Media machen Schadensersatzansprüche geltend. Dafür haben sie eigens eine Gesellschaft gegründet. Bei der Verteilung der Gelder bekämen sie und Kirch jeweils die Hälfte.

Die Deutsche Bank lehnte gestern einen Kommentar ab: „Wir müssen das Urteil erst analysieren“, sagte ihr Anwalt Peter Heckel. Das Geldinstitut sieht sich schon im nächsten Monat mit einem weiteren spektakulären Verfahren konfrontiert: Am 21. Januar beginnt in Düsseldorf der Mannesmann-Prozess um angeblich überhöhte Abfindungszahlungen an ehemalige Konzernmanager.

Sollte die Deutsche Bank einen Milliardenbetrag an Kirch zahlen müssen, könnte das Rückwirkungen auf die Bilanz haben. In der Versicherungsbranche wird bezweifelt, dass die Deutsche Bank einen Teil der Summe aus der Managerhaftpflichtdeckung (Directors & Officers) ihres früheren Vorstandschefs ersetzt bekäme. Üblicherweise sind Manager mit Summen deutlich unter der Milliardengrenze abgesichert. In der Regel sind es rund 200 Mio. Euro.

Die Klage zu den konkreten Schadenssummen könnte schon in wenigen Wochen erhoben werden. „Das setzt voraus, dass sich die Schäden aus dem Insolvenzverfahren beziffern lassen“, sagte Kirch-Anwalt Peter Gauweiler. Das wäre beispielsweise beim Verkauf des Auslandsfilmrechtegeschäfts der Kirch Media Ende Januar der Fall. Dann soll ein Vertrag darüber mit einem Erlös von bis zu 100 Mio. Euro unter Dach und Fach sein. Das gesamte Filmrechtegeschäft war in besseren Zeiten mit 5 Mrd. Euro bewertet worden.

Die Kirch-Anwälte wollen den Schaden aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Wert des Konzernvermögens und dem Erlös aus Insolvenzverkäufen errechnen. Diesen Unterschied genau zu beziffern dürfte schwierig werden. Darum hieß es nach der gestrigen Urteilsverkündung aus Gerichtskreisen: „Geld bringt das Urteil Kirch erst einmal nicht.“

Zitat:

„Breuer ist nicht aus dem Schneider“ – Peter Gauweiler, Kirch-Anwalt

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Quelle: Financial Times Deutschland

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