Die Industrieversicherungstochter der Allianz hat einen Prozess gegen den Essener Stromerzeuger Steag verloren. Es geht um einen Kesselschaden in einem Steinkohlekraftwerk in Duisburg-Walsum aus dem Jahr 2011. Grundsätzlich ging es um die Frage, ob in der Allgefahrenversicherung zuerst die Schadenursache geklärt werden muss, bevor der Versicherer zahlt. Das Landgericht Essen hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden: Nein. Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Ursache.
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