Der Bundesgerichtshof hat die Urteilsbegründung für seine Entscheidung veröffentlicht, einem Versicherungsmakler die Schadenregulierung zu verbieten. Das Gericht analysiert dabei ausführlich die Rolle der Versicherungsmakler und kommt zu dem Schluss, dass zumindest in diesem Fall die Gefahr eines Interessenkonflikts gegeben ist. Geklagt hatte die Rechtsanwaltskammer Köln gegen den Bonner Versicherungsmakler Versteegen. Der Makler prüft nach Angaben des Verbands Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil. „Wir würden unser Mitglied dabei unterstützen“, sagte Hans-Georg Jenssen, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VDVM. Seiner Ansicht nach ist das Urteil problematisch für viele Makler, aber ein herber Schlag gegen die Fintechs.
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