Corona unter Palmen

 Kommentar  Im Urlaub an Covid-19 erkrankt und die Versicherung deckt es nicht ab? Das ist inakzeptabel. Das Corona-Virus ist ein Teil unseres Alltags geworden und müsste als solcher mittlerweile auch in jeder Reisepolice versichert sein. Wer als Versicherer wartet, bis ein Kunde anruft und nach Zusatzdeckung in Pandemie-Zeiten fragt, sollte sich selbst nicht „Kümmerer“ nennen.

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1 Antwort »

  1. Der Gesetzgeber sieht das genau wie Sie, liebe Frau Berkenkopf, und hat bereits seit 2008 eine Pflicht für Versicherer vorgesehen, seine Kund*innen auch während der Vertragslaufzeit zu beraten. Und bei maklerbetreuten Kunden trifft diese Pflicht den betreuenden Versicherungsmakler. Rechtlich ist das alles klar geregelt, wird aber in der Praxis (zu) oft nicht beachtet. Verletzt der Versicherer oder der Makler seine Pflichten, hat der Kunde/die Kundin einen Anspruch auf Schadenersatz, also darauf, so gestellt zu werden, als wäre richtig beraten worden.

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