Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 1. Juli 2022 tritt der Provisionsdeckel für die Restschuldversicherung in Kraft. Ab dann dürfen die an Vermittler gezahlten Abschlussprovisionen nur noch 2,5 Prozent der abgesicherten Summe betragen. Der Gesetzgeber ist an einigen Stellen jedoch über das Ziel hinausgeschossen. So verlangt er für die Vereinbarung der Provision die Schriftform. Das ist in der Praxis nicht praktikabel und wird zu Unsicherheiten führen.
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