Versicherer und Pensionsfonds müssen feststellen können, ob sich ihre finanzielle Lage verschlechtert. Ist das der Fall, müssen die Unternehmen das unverzüglich bei der BaFin anzeigen. So regelt es das Gesetz im Paragraf 132 Versicherungsaufsichtsgesetz. Die Aufsicht hat geprüft, wie es um die Frühwarnsysteme der Versicherer steht, und kommt zu einem positiven Ergebnis.
Versicherer haben ihre finanziellen Frühwarnsysteme verbessert. Das hat die Finanzaufsicht BaFin jüngst bei einer Branchenabfrage zum Paragraf 132 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) herausgefunden. Das Gesetz besagt: Versicherer und Pensionsfonds müssen prüfen können, ob sich ihre finanzielle Lage maßgeblich verschlechtert. Wenn es um die Finanzen sehr schlecht bestellt ist, müssen sie die Finanzaufsicht BaFin informieren. Das kann etwa der Fall sein, wenn Versicherungspflichten kaum noch erfüllt werden können oder die Zahlungsfähigkeit gefährdet ist.
Schon im Jahr 2019 hatte die BaFin wissen wollen, wie gut Versicherer die gesetzlich vorgeschriebenen Frühwarnsysteme eingeführt haben. Damals sah sie noch „erheblichen Verbesserungsbedarf“. Im aktuellen Bericht stellt die Aufsicht den Versicherern ein besseres Urteil aus. Sie hatte 48 Unternehmen aller Versicherungssparten befragt. Die Ergebnisse hat sie im BaFin-Journal veröffentlicht.
Finanzielle Alarmanlage nun Chefsache
Die BaFin findet es besonders erfreulich, dass die Versicherer Governance-Aspekte stärker berücksichtigen, wenn sie den Paragrafen 132 umsetzen. Demnach müssen Unternehmen ordentlich organisiert sein und ihre Risiken effektiv managen, um das Gesetz überhaupt erfüllen zu können. Indem sie die Finanz-Alarmanlage zur Chefsache erheben, funktioniert sie selbst in herausfordernden Situationen reibungslos, schreibt die BaFin. Denn als Teil des Risikomanagements ist die Geschäftsleitung auch gesamtverantwortlich dafür, der Norm Folge zu leisten.
2019 hatte die BaFin Publikation noch kritisiert, dass es bei den meisten Unternehmen noch keine eigenständigen Prozesse dafür gab. Mit dem Schritt die Implementierung des Gesetzes in die Führungsebenen zu heben, zeigen die Versicherer der Aufsicht: Wir nehmen die Umsetzung dieser Regulatorien ernst. „Aus Sicht der BaFin ein positives Signal“, schreiben die Daniel Weingart und Andrea Groß.
Verschiedene Risiko-Instrumente stärker differenzieren
Aus der Umfrage leitet die BaFin aber auch Bereiche ab, in denen die Versicherer noch einiges zu tun haben. Etwa müssen einige Unternehmen den Paragraf 132 VAG noch stärker von anderen gesetzlichen Vorgaben differenzieren, mit denen die Versicherer ebenfalls finanzielle Risiken identifizieren. „Diese Regelungen haben zwar durchaus Schnittmengen, in wesentlichen Punkten unterscheiden sie sich aber“. Besonders die frühzeitige Information der Aufsicht grenzt das Frühwarnsystem von anderen Instrumenten ab. Außerdem gilt Paragraf 132 insbesondere auch für kleine Versicherungsunternehmen, die von manchen anderen Regulatorien ausgenommen sind.
Welche Kennzahlen eignen sich?
Einige Versicherer haben offenbar Schwierigkeiten, relevante Kennzahlen für die Prüfung auszuwählen. Weil sich Risikoprofile von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden, könne es hierfür kein allgemeingültiges Patentrezept geben. Trotzdem empfiehlt die BaFin, unterschiedliche Kennzahlen für die Prüfung zu kombinieren. Damit können Unternehmen rechtzeitig erkennen, wenn sich ihre finanzielle Lage maßgeblich verschlechtert. So können sie auch eine anzeigepflichtige Verschlechterung klar definieren. Denn das erwartet die Aufsicht von den Versicherern.
Felix Stippler
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