Der Bundesgerichtshof hat sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Betriebsschließungsversicherung gefällt. Ein Hotelbetreiber aus Niedersachsen hat demnach Ansprüche aus dem zweiten Corona-Lockdown ab November 2020, weil Covid-19 zu diesem Zeitpunkt bereits vom Infektionsschutzgesetz erfasst war. Aus dem ersten Lockdown bestehe dagegen kein Anspruch. Es ist ein Teilerfolg für den von der Kanzlei Wilhelm vertretenen Betroffenen, dessen Bedeutung für den Markt sich noch nicht genau abschätzen lässt.
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