PKV-Unternehmen müssen nicht alles offenlegen

Wenn es um die Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) geht, müssen die Versicherer nicht bis ins letzte Detail offenlegen, wie die höheren Prämien zustande kommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch deutlich gemacht. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Verwendung der Mittel, mit denen die PKV-Anbieter das Ausmaß der Erhöhungen begrenzen können.

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