Für Versicherungsvermittler-Verträge, die als Haustürgeschäft abgeschlossen werden, gilt kein Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden (Az. I ZR 137/23). Die Klägerin hatte in ihrem eigenen Ladenlokal einen Vermittler damit beauftragt, ihren Krankenversicherungsvertrag zu optimieren und die Honorarkosten dafür im Anschluss zurückgefordert.
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