Bußgeldregress: Wie wird der EuGH entscheiden?

Nach dem Willen des Bundesgerichtshofs soll zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, ob Unternehmen Kartellbußgelder an Vorstände und Geschäftsführer weiterreichen können. Henning Schaloske von der Kanzlei Clyde & Co sieht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sich die Richter gegen die Regressierbarkeit entscheiden werden. Der EuGH hatte zuvor schon der steuerlichen Absetzbarkeit von Kartellbußen einen Riegel vorgeschoben.

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1 Antwort »

  1. Instruktiv und auf den Punkt (via LinkedIn)

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