Bei einer Unternehmensinsolvenz richtet sich der Blick des Insolvenzverwalters fast zwangsläufig auf die D&O-Versicherung. Deckung schafft Haftung. Wer daran etwas ändern will, muss nicht die Versicherung abschaffen, sondern die Anreize der Beteiligten neu justieren, schreibt Rechtsanwalt Stefan Steinkühler.
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