Bei den vielen Gesetzesinitiativen, die auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen abzielen, darf der Gesetzgeber die privaten Krankenversicherer (PKV) nicht vergessen, findet die Branche. Sie macht sich für eine Gleichbehandlung mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stark. Die Vorgaben zur Telematik-Infrastruktur und die Regelungen zu digitalen Gesundheitsanwendungen wie der elektronischen Patientenakte dürften sich nicht ausschließlich auf gesetzlich Versicherte beziehen, stellt der PKV-Verband in einer Stellungnahme zum Digitalen Versorgungs-Gesetz klar. Auch Vollversicherte, Zusatzversicherte und Beihilfe-Berechtigte müssen von den Anwendungen profitieren können, betont die PKV.
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