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Justizministerin will Zurich verklagen

Der Zurich könnte eine Klage des Bundesjustizministeriums ins Haus stehen: Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook fordert Justizministerin Christine Lambrecht, dass der Versicherer die Rückholung von gestrandeten Urlaubern zusätzlich zur gesetzlich festgeschriebenen Versicherungssumme von 110 Mio. Euro zahlt. „Darüber sind wir mit dem Versicherer bislang nicht einig geworden“, sagte die SPD-Politikerin dem Handelsblatt. Gegebenenfalls müsste das gerichtlich geklärt werden. Die Zurich kann den Vorstoß nicht nachvollziehen und verweist auf die Gesetzeslage, nach der die Kosten für die Rückholung von Urlaubern Teil der Deckungssumme ist.

Lloyd’s soll Mitarbeiter(innen) besser schützen

Die britische Finanzaufsicht Prudential Regulation Authority (PRA) zwingt Lloyd’s of London dazu, sein Schutzsystem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Die Aufsicht verpflichtet den Versicherungsmarkt dazu, ein funktionierendes Whistleblower-System zu implementieren und ihr darüber regelmäßig Rechenschaft abzulegen. Nach den Berichten über Sexismus und sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz, Alkoholismus und schlechtes Betriebsklima fällt ein weiteres negatives Licht auf die Unternehmenskultur von Lloyd’s of London.

Eiopa warnt vor Risiken für Verbraucher

Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa warnt in einem aktuellen Bericht vor den derzeit größten Risiken für Verbraucher. Die größten Problemstellen sind demnach fondsgebundene Produkte, Zusatz- und Restschuldversicherungen sowie das Schadenmanagement in der Kfz-Versicherung. Neben intransparenten Produkten führen für die Aufsichtsbehörde vor allem die hohen Provisionen zu Nachteilen für Verbraucher. Im Bereich Bancassurance kritisiert Eiopa zudem, dass Kreditinstitute ihren Kunden immer häufiger Policen unterjubeln, die nicht unbedingt notwendig sind.

GDV: EuGH-Urteil für Deutschland nicht relevant

Das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hat nach Ansicht des Versichererverbands GDV keinerlei Auswirkungen auf Deutschland. Die rechtliche Situation hierzulande entspreche bereits seit der Abschaffung des sogenannten Policenmodells im Jahr 2008 der jetzt verkündeten Auslegung der EU-Richter, sagt Peter Präve von der Rechtsabteilung des Verbands. In Österreich hinke die Rechtslage allerdings hinterher – dort dürfte das Urteil tatsächlich einiges ändern.

EuGH begrenzt Kürzung von Betriebsrenten

EU-Staaten sind verpflichtet, einen Arbeitnehmer bei einer „offensichtlich unverhältnismäßigen“ Kürzung seiner Betriebsrente zu schützen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt. Dieser Fall liegt nach Ansicht der Richter dann vor, wenn ein Betriebsrentner nach der Pleite seines früheren Arbeitgebers weniger als die Hälfte der vorgesehenen Rentenzahlung erhält. Gleichzeitig müsse die Mindestsicherung greifen, falls der Betroffene nach den Kürzungen unter die Armutsschwelle rutscht.

Thomas Cook-Entschädigungen bleiben ungeklärt

Die von der Bundesregierung angekündigte Entschädigung von Reisenden, die wegen der Pleite des Veranstalters Thomas Cook ihren Urlaub abbrechen oder nicht antreten konnten, könnte sich verzögern. Der Haushaltsausschuss des Bundestages nahm das Thema kurzfristig von der Tagesordnung. Die Regierung unterstrich aber, dass eine Neuregelung des Versicherungsschutzes für solche Insolvenzfälle bis Oktober unter Dach und Fach sein soll. Das Legaltech Myright klagt unterdessen, weil die Bundesregierung ihre Verantwortung für den unzureichenden Versicherungsschutz nicht rechtlich anerkennt.

BaFin sieht Nachholbedarf bei Risikofrüherkennung

Der neue Paragraf 132 des Versicherungsaufsichtsgesetzes verpflichtet Versicherer dazu, geeignete Verfahren einzuführen, um eine Verschlechterung ihrer finanziellen Lage zu erkennen. Deutet sich an, dass die Unternehmen ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können oder ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet ist, müssen sie die Finanzaufsicht BaFin sofort informieren. Mit der Umsetzung der Vorschrift ist die Behörde aber alles andere als zufrieden. Nach einer Pilotabfrage bei Lebensversicherern und Pensionskassen attestiert sie der Branche erheblichen Nachholbedarf. Auch Versicherern aus anderen Sparten will sie bald auf den Zahn fühlen.

Pensionskassen fehlen im Ernstfall Milliarden

Den Betriebsrenteneinrichtungen in Europa würden 216 Mrd. Euro zur Bedeckung ihrer Verpflichtungen fehlen, sollte es zu einem abrupten Zinsanstieg kommen und die Kapitalanlagen der Unternehmen zugleich massiv an Wert verlieren. Zu diesem Ergebnis kommt die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa. Auch in Sachen Nachhaltigkeit steht es bei den Betriebsrenteneinrichtungen nicht zum Besten, kritisiert Eiopa-Chef Gabriel Bernardino.

Bayern: Leben-Kapitalabfindungen steuerfrei

Bayern will die in Einmalauszahlungen aus Kapitallebensversicherungen enthaltenen Erträge steuerfrei machen. Ein entsprechender Antrag liegt dem Bundesrat am Freitag vor. Begründet wird der Vorstoß mit den Folgen der Niedrigzinsen. Die Branche dürfte den Plan begrüßen, da ihre Policen dadurch attraktiver würden. Bis Ende 2004 waren Kapitalabfindungen aus Lebensversicherungen steuerfrei.

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