Legal Eye – Die Rechtskolumne Eine Vertrauensschadenversicherung soll Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten oder strafbaren Handlungen schützen, die von eigenen Mitarbeitern begangen werden. Dazu gehören Vermögensschäden aus Betrug, Untreue und Diebstahl. Seit einigen Jahren bestreiten Versicherer im Schadenfall zunehmend eine Deckung oder zahlen nur einen Teil des Schadens. Sie berufen sich dann darauf, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig ermöglicht habe. Der eingekaufte Versicherungsschutz erweist sich in der Praxis häufig als wertlos.
Legal Eye – Die Rechtskolumne
Beratung- und Ermittlungspflichten des Maklers
Legal Eye – Die Rechtskolumne Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter hat der Versicherungsmakler gegenüber seinen Kunden umfangreiche Beratungs- und Ermittlungspflichten. Wie weit diese Pflichten reichen, bestimmt der Maklerauftrag, den der Kunde dem Makler erteilt. Ist der zu eng gefasst, muss der Makler nicht für eventuelle Lücken im Versicherungsschutz haften, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt. Versicherungsnehmer sollten Makler beim ersten Gespräch daher umfassend über ihre Situation informieren und Zielvorstellungen formulieren.
Die Haftung von gerichtlichen Sachverständigen
Legal Eye – Die Rechtskolumne In Versicherungsprozessen werden häufig Sachverständige vom Gericht mit der Erstattung von Gutachten beauftragt. Diese Gutachten sind in der Regel die Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung. Es stellt sich die Frage der Haftung, wenn ein solches Gutachten falsch ist und einer Partei durch die darauf beruhende Gerichtsentscheidung ein Schaden entsteht.
Vom Wert der Mitgliedschaft im Versicherungsverein
Legal Eye – Die Rechtskolumne Wenn der Bestand eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft übertragen wird, verlieren die Mitglieder des Versicherungsvereins grundsätzlich ihre Rechte als Vereinsmitglied. Nach dem Gesetz müssen sie dafür ein angemessenes Entgelt erhalten. Wenn mit der Stellung als Vereinsmitglied allerdings Nachschusspflichten oder die Möglichkeit der Kürzung von Leistungen verbunden sind, kann der ökonomische Wert der Mitgliedschaft auch negativ sein. Dies sollte im aufsichtsrechtlichen Verfahren bei der Bestandsübertragung in Sanierungsfällen berücksichtigt werden.
Vorsicht bei Haftungsbeschränkungen
Legal Eye – Die Rechtskolumne Wer ein Produkt kauft, um es weiterzuverkaufen oder es in ein eigenes Produkt einzubauen, sollte beim Verzicht auf Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer vorsichtig sein. Der Käufer schränkt damit nicht nur seine Gewährleistungsansprüche ein, sondern er gefährdet möglicherweise auch seinen Versicherungsschutz. Besondere Vorsicht ist bei Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen geboten, die nicht branchenüblich sind oder nach Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart werden.
Lebensversicherung – Vorsicht bei der Bezugsberechtigung
Legal Eye – Die Rechtskolumne Wer nach einer Scheidung die begünstigte Person in seiner Lebensversicherung ändern will, muss das dem Versicherer mitteilen. Ansonsten kann es sein, dass der geschiedene Partner anstelle des neuen im Todesfall die Leistungen des Versicherers bekommt. Außerdem muss eine solche Änderung unbedingt schriftlich erfolgen, so ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs.
Der lange Weg durch die Instanzen
Legal Eye – Die Rechtskolumne Gerichtsverfahren in Versicherungsangelegenheiten können dauern. Selbst innerhalb einer Instanz sind jahrelange Prozesse keine Seltenheit mehr. Grund dafür ist oft die mangelhafte Personal- und Finanzausstattung der Gerichte. Die Verzögerungen sind besonders für den Anspruchsteller höchst unangenehm. Er ist dagegen zwar nicht vollkommen machtlos, aber die Durchsetzung eines Entschädigungsanspruchs ist trotz gesetzlicher Möglichkeiten recht schwierig und nur in ganz krassen Fällen anzuraten.
Transitionals – Gleichbehandlung durch die BaFin
Legal Eye – Die Rechtskolumne Im Rahmen des Übergangs zum Aufsichtsregime Solvency II können Versicherer bei der BaFin einen Antrag auf Genehmigung von Übergangsmaßnahmen für die Bewertung ihrer Rückstellungen einreichen. Diese Übergangsmaßnahmen sind vielfach erforderlich, damit die Unternehmen bereits ab dem 1. Januar 2016 die Solvenzkapitalanforderungen nach Solvency II erfüllen. Die BaFin hat bei den bisherigen Genehmigungsverfahren mit Augenmaß agiert und dabei den Maßstab gesetzt, wann mit einer Genehmigung der Übergangsmaßnahmen zu rechnen ist. Dieser Maßstab gilt aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowohl für laufende als auch für künftige Genehmigungsverfahren.
Montageversicherung: Fragwürdige Regulierungspraxis
Legal Eye – Die Rechtskolumne Bei der Regulierung von Schäden in der Montageversicherung stellen sich Versicherer oft quer. Obwohl die Bedingungen nur das Entstehen eines Sachschadens am Montageobjekt als Voraussetzung für eine Versicherungsleistung vorsehen, wollen die Gesellschaften vor der Regulierung die detaillierte Schadenursache wissen. Die steht bei großen Projekten mit vielen Beteiligten aber meist erst nach Monaten oder Jahren fest. Auch für Schäden aus einem mangelhaften Herstellungsprozess wollen viele Gesellschaften nicht aufkommen.
Reiseversicherungen und Impfunverträglichkeit
Legal Eye – Die Rechtskolumne Ausschlüsse bei Reiseversicherungen müssen nicht immer wirksam sein, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zeigt. Es hatte einen Reiserücktrittsversicherer zur Zahlung an eine Kundin verpflichtet, die wegen einer Impfunverträglichkeit eine Reise nach Südamerika nicht antreten konnte. Grund für die Unverträglichkeit war eine Hühnereiweißallergie. Obwohl der Versicherungsnehmerin die Allergie beim Versicherungsabschluss bekannt war, sei ihr nicht zuzumuten, daraus den Schluss zu ziehen, dass dann eine Impfung gegen Gelbfieber nicht möglich ist, so das Gericht.
Aktuelles aus der Verjährungsfalle
Legal Eye – Die Rechtskolumne Um zu verhindern, dass der Anspruch auf eine Versicherungsleistung verjährt, nutzen viele Versicherungsnehmer Mahn- und Güteanträge. Dieses Vorgehen hat aber seine Tücken, wie zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs zeigen. Besser wäre es, möglichst gar nicht in die Nähe von Verjährungsfristen zu geraten. Wo sich dies nicht vermeiden lässt, sollten Versicherer großzügiger mit Verjährungsverzichtserklärungen sein.
Informationsüberflutung ist nicht Transparenz
Legal Eye – Die Rechtskolumne Produktinformationen sind wesentlich, damit Versicherungsnehmer unterschiedliche Angebote vergleichen und eine informierte Entscheidung treffen können, welches Versicherungsprodukt sie abschließen wollen. Diverse europäische Gesetzgebungsinitiativen führen derzeit dazu, dass der Umfang der Informationen, die Verbrauchern zur Verfügung zu stellen sind, stetig steigt. Mehr Quantität an Informationen hilft den Versicherungsnehmern jedoch in der Regel nicht bei ihrer Entscheidung. Die gestiegenen Informationsverpflichtungen erhöhen aber in jedem Fall das Haftungsrisiko der Versicherer.
Vorsicht bei Ausschreibungen
Legal Eye – Die Rechtskolumne Unternehmen sollten bei der Ausschreibung von Versicherungsverträgen Vorsicht walten lassen. Weil sie dabei die Versicherungsbedingungen vorgeben, drohen sie, als Verwender dieser Bedingungen zu gelten. Zweifel bei der Auslegung der Klauseln gehen dann zu ihren Lasten. Um dieses Risiko zu vermeiden, sollten sie im sogenannten Verhandlungsverfahren ausschreiben – und im Nachgang dann auch tatsächlich noch die eine oder andere Klausel mit dem Versicherer diskutieren.
Beweiserleichterung beim Einbruchdiebstahl
Legal Eye – Die Rechtskolumne Mit deutlichen Worten kritisiert der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das einem Versicherungsnehmer einen Leistungsanspruch aus einer Einbruchdiebstahlversicherung versagt hatte. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei ein Anspruch zu versagen, da das Spurenbild nicht stimmig sei und somit nicht zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lasse. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Versicherer beweisen muss, dass ein Einbruch nicht stattgefunden hat. Ein nicht eindeutiges Spurenbild reicht für die Leistungsverweigerung nicht aus.
In der Haftzeitfalle
Legal Eye – Die Rechtskolumne Bei der Festlegung der Haftzeit in der Betriebsunterbrechungsversicherung ist Vorsicht geboten. Sie ist definiert als der Zeitraum, für welchen Versicherungsschutz für den Unterbrechungsschaden besteht. Der Begriff kommt in den Versicherungsbedingungen recht harmlos daher, hat es aber in sich. Generell kann die Haftzeit nicht großzügig genug bemessen sein. Gleiches gilt im Hinblick auf den Bewertungszeitraum, der zur Festlegung der Versicherungssumme dient.




