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Lebensversicherung – Vorsicht bei der Bezugsberechtigung

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Wer nach einer Scheidung die begünstigte Person in seiner Lebensversicherung ändern will, muss das dem Versicherer mitteilen. Ansonsten kann es sein, dass der geschiedene Partner anstelle des neuen im Todesfall die Leistungen des Versicherers bekommt. Außerdem muss eine solche Änderung unbedingt schriftlich erfolgen, so ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs.

Der lange Weg durch die Instanzen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Gerichtsverfahren in Versicherungsangelegenheiten können dauern. Selbst innerhalb einer Instanz sind jahrelange Prozesse keine Seltenheit mehr. Grund dafür ist oft die mangelhafte Personal- und Finanzausstattung der Gerichte. Die Verzögerungen sind besonders für den Anspruchsteller höchst unangenehm. Er ist dagegen zwar nicht vollkommen machtlos, aber die Durchsetzung eines Entschädigungsanspruchs ist trotz gesetzlicher Möglichkeiten recht schwierig und nur in ganz krassen Fällen anzuraten.

Transitionals – Gleichbehandlung durch die BaFin

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Im Rahmen des Übergangs zum Aufsichtsregime Solvency II können Versicherer bei der BaFin einen Antrag auf Genehmigung von Übergangsmaßnahmen für die Bewertung ihrer Rückstellungen einreichen. Diese Übergangsmaßnahmen sind vielfach erforderlich, damit die Unternehmen bereits ab dem 1. Januar 2016 die Solvenzkapitalanforderungen nach Solvency II erfüllen. Die BaFin hat bei den bisherigen Genehmigungsverfahren mit Augenmaß agiert und dabei den Maßstab gesetzt, wann mit einer Genehmigung der Übergangsmaßnahmen zu rechnen ist. Dieser Maßstab gilt aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowohl für laufende als auch für künftige Genehmigungsverfahren.

Montageversicherung: Fragwürdige Regulierungspraxis

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Bei der Regulierung von Schäden in der Montageversicherung stellen sich Versicherer oft quer. Obwohl die Bedingungen nur das Entstehen eines Sachschadens am Montageobjekt als Voraussetzung für eine Versicherungsleistung vorsehen, wollen die Gesellschaften vor der Regulierung die detaillierte Schadenursache wissen. Die steht bei großen Projekten mit vielen Beteiligten aber meist erst nach Monaten oder Jahren fest. Auch für Schäden aus einem mangelhaften Herstellungsprozess wollen viele Gesellschaften nicht aufkommen.

Reiseversicherungen und Impfunverträglichkeit

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Ausschlüsse bei Reiseversicherungen müssen nicht immer wirksam sein, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zeigt. Es hatte einen Reiserücktrittsversicherer zur Zahlung an eine Kundin verpflichtet, die wegen einer Impfunverträglichkeit eine Reise nach Südamerika nicht antreten konnte. Grund für die Unverträglichkeit war eine Hühnereiweißallergie. Obwohl der Versicherungsnehmerin die Allergie beim Versicherungsabschluss bekannt war, sei ihr nicht zuzumuten, daraus den Schluss zu ziehen, dass dann eine Impfung gegen Gelbfieber nicht möglich ist, so das Gericht.

Aktuelles aus der Verjährungsfalle

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Um zu verhindern, dass der Anspruch auf eine Versicherungsleistung verjährt, nutzen viele Versicherungsnehmer Mahn- und Güteanträge. Dieses Vorgehen hat aber seine Tücken, wie zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs zeigen. Besser wäre es, möglichst gar nicht in die Nähe von Verjährungsfristen zu geraten. Wo sich dies nicht vermeiden lässt, sollten Versicherer großzügiger mit Verjährungsverzichtserklärungen sein.

Informationsüberflutung ist nicht Transparenz

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Produktinformationen sind wesentlich, damit Versicherungsnehmer unterschiedliche Angebote vergleichen und eine informierte Entscheidung treffen können, welches Versicherungsprodukt sie abschließen wollen. Diverse europäische Gesetzgebungsinitiativen führen derzeit dazu, dass der Umfang der Informationen, die Verbrauchern zur Verfügung zu stellen sind, stetig steigt. Mehr Quantität an Informationen hilft den Versicherungsnehmern jedoch in der Regel nicht bei ihrer Entscheidung. Die gestiegenen Informationsverpflichtungen erhöhen aber in jedem Fall das Haftungsrisiko der Versicherer.

Vorsicht bei Ausschreibungen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Unternehmen sollten bei der Ausschreibung von Versicherungsverträgen Vorsicht walten lassen. Weil sie dabei die Versicherungsbedingungen vorgeben, drohen sie, als Verwender dieser Bedingungen zu gelten. Zweifel bei der Auslegung der Klauseln gehen dann zu ihren Lasten. Um dieses Risiko zu vermeiden, sollten sie im sogenannten Verhandlungsverfahren ausschreiben – und im Nachgang dann auch tatsächlich noch die eine oder andere Klausel mit dem Versicherer diskutieren.

Beweiserleichterung beim Einbruchdiebstahl

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Mit deutlichen Worten kritisiert der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das einem Versicherungsnehmer einen Leistungsanspruch aus einer Einbruchdiebstahlversicherung versagt hatte. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei ein Anspruch zu versagen, da das Spurenbild nicht stimmig sei und somit nicht zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lasse. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Versicherer beweisen muss, dass ein Einbruch nicht stattgefunden hat. Ein nicht eindeutiges Spurenbild reicht für die Leistungsverweigerung nicht aus.

In der Haftzeitfalle

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Bei der Festlegung der Haftzeit in der Betriebsunterbrechungsversicherung ist Vorsicht geboten. Sie ist definiert als der Zeitraum, für welchen Versicherungsschutz für den Unterbrechungsschaden besteht. Der Begriff kommt in den Versicherungsbedingungen recht harmlos daher, hat es aber in sich. Generell kann die Haftzeit nicht großzügig genug bemessen sein. Gleiches gilt im Hinblick auf den Bewertungszeitraum, der zur Festlegung der Versicherungssumme dient.

Outsourcing: Mehr Aufwand als Klarheit

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Outsourcing ist innerhalb der Versicherungswirtschaft der Normalfall, wobei die Bandbreite von der Übertragung einzelner Prozesse auf einen Dienstleister bis zur umfassenden Auslagerung fast aller Funktionen und Tätigkeiten eines Versicherungsunternehmens reicht. Die Regelungen des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), das am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, sorgen für zusätzlichen Verwaltungsaufwand beim Outsourcing, ohne für Klarheit bei relevanten Themen wie der Datenübertragung, der Auslagerung von Tätigkeiten ins Ausland oder dem konzerninternen Outsourcing zu sorgen.

Gefahren der Mitversicherung

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Um große Industrierisiken abzusichern, bedarf es oft mehrerer Versicherer. Dieses System der Mitversicherung funktionierte lange Jahre gut, doch seit einiger Zeit treten Probleme auf. Mitversicherer stellen vermehrt ihre eigenen Interessen in den Vordergrund und nicht die des Kunden. Sie versuchen, das Beste für sich herauszuholen und nehmen es in Kauf, den Versicherungsnehmer im Regen stehen zu lassen. Die Versicherer gefährden durch dieses Verhalten das Geschäftsmodell der Mitversicherung.

Stehlgutliste: Richter uneinig über Obliegenheit

 Legal Eye – Die Rechtskolumne:  In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass der Kunde nach Eintritt des Versicherungsfalles der Polizei ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen, die sogenannte Stehlgutliste, einzureichen hat. Gerichte bewerten diese Obliegenheit bislang allerdings unterschiedlich. Das hat Folgen für die Frage, ob der Versicherer bei einer sehr spät eingereichten Liste die Leistung kürzen darf.

Verjährungsfalle für Versicherer

 Legal Eye – Die Rechtskolumne:  Während der Versicherungsnehmer durch mangelnde Fristenkontrolle schnell in die Verjährungsfalle geraten kann, droht dem Versicherer dieses Schicksal bei mangelnder Sorgfalt hinsichtlich der Erfüllung seiner Belehrungspflichten. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil zum Widerruf von Lebensversicherungen klargestellt. Demnach kann ein Kunde trotz jahrelanger Prämienzahlung noch vom Vertrag zurücktreten, wenn er bei Abschluss unzureichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden ist.

Sanierungsplan – Bringschuld nach dem neuen VAG

 Legal Eye – Die Rechtskolumne:  Das neue Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, sieht eine unmittelbare Pflicht der Versicherer vor, bei Unterschreitung der Solvabilitätskapitalanforderung oder der Mindestkapitalanforderung einen realistischen Sanierungs- beziehungsweise Finanzierungsplan einzureichen. Anders als unter dem noch geltenden Aufsichtsrecht bedarf es dafür keiner Aufforderung durch die Aufsichtsbehörde mehr. Sollte der betreffende Plan nicht erfüllt werden, drohen dem Versicherungsunternehmen gravierende Konsequenzen.

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