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Friederike Krieger

Die leidige Industrieversicherung

 Was die Woche bringt  An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Halbjahreszahlen der Rückversicherer Munich Re und Hannover Rück sowie der Erstversicherungsgruppe Zurich und des Finanzvertriebs MLP.

Herbert Fromme

Renaissance der Direktversicherung

 Herbert Frommes Kolumne  Die Online-Direktversicherung gibt es eigentlich gar nicht mehr – wer online verkaufen will, muss Millionen entweder für Google-Anzeigen, Fernsehwerbung oder Check24 ausgeben. Das ist aktuell eine gängige Weisheit, für die auch sehr vieles spricht. Aber ausgerechnet der Markteintritt der Allianz Direct, den Konzernfinanzchef Giulio Terzariol für Oktober in Aussicht stellt, könnte zu einer Wiederbelebung der „echten“ Direktversicherung führen. Die Hauptschlacht werden Allianz Direct und HUK24 austragen, aber Cosmos Direkt, R+V und Axa werden auch mitreden wollen. Unter Druck geraten könnte ausgerechnet Check24.

Zeitreise: Konzerngründung und Bordellbesuche

 Vor 20 Jahren  In unserer Zeitreise erinnern wir an wichtige Ereignisse aus der Geschichte der Versicherungsbranche. Heute geht es um die Gründung des W&W-Konzerns und – ganz unabhängig von diesem Konzern – um die unglaubwürdigen Angaben eines Versicherungsmitarbeiters, der angeblich 3,6 Mio. DM in einem Bordell ausgegeben hatte. Er hatte die Summe vorher bei seinem Arbeitgeber unterschlagen.

Irgendwann ist alles Cyber

 Meinung am Mittwoch  Die aktuelle Debatte über Cyberrisiken und -versicherungen greift zu kurz. Es reicht zum Beispiel nicht aus, „stille“ Cyberrisiken zu identifizieren und neuem Risikokapital zuzuordnen. Das ist zwar ein wichtiger Anfang. Angesichts der digitalen Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft ist aber vor allem ein grundsätzliches Umdenken hin zu mehr Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, um den Gefahren der Cyberwelt erfolgreich zu begegnen.

Transparente Datenverarbeitung – auch im Testfall?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne   Um die Funktionsfähigkeit einer neuen Software oder Anwendung im Unternehmen zu prüfen, ist die Verarbeitung von Daten zu Testzwecken notwendig. Üblicherweise stehen spezielle Datensätze in einer IT-Testumgebung zur Verfügung. Reichen die anonymen Testdaten jedoch nicht mehr aus, um die vielschichtigen neuen Funktionalitäten zu prüfen und eine fehlerfreie Verarbeitung sicherzustellen, sind Echtdaten eine beliebte Quelle. Die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Verarbeitung zu Testzwecken sind jedoch sehr hoch. Auch wenn es nur um den Test einer neuen Cloud-Lösung geht, muss der Datenschutz eingehalten werden.

Friederike Krieger

Zahlen über Zahlen

 Was die Woche bringt  An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Halbjahreszahlen von Swiss Re, Axa, Generali und Allianz.

Herbert Fromme

Wie Facebook die Jugend wiederfinden will

 Herbert Frommes Kolumne  Facebook gewinnt Nutzer – aber vor allem unter Älteren. Die Jugend kehrt dem größten sozialen Netz der Welt zunehmend den Rücken. In den USA hatten schon im Jahr 2018 weniger als die Hälfte der 12 bis 17-jährigen ein Facebook-Konto. Das hindert den Konzern zwar nicht, mit geschätzten 67 Mrd. Dollar Werbeeinnahmen in diesem Jahr neue Rekorde aufzustellen. Außerdem gehört der wichtigste Facebook-Konkurrent Instagram auch zu Facebook. Dennoch muss sich der Konzern etwas überlegen, wenn er seine Position behaupten will. Die Lösung heißt Libra – die umstrittene Digitalwährung. Für alle Versicherer, die Plattformen aufbauen wollen oder sich […]

Zeitreise: Streit um Holocaust-Ansprüche

Vor 20 Jahren

In unserer Zeitreise erinnern wir an wichtige Ereignisse aus der Geschichte der Versicherungsbranche. Heute geht es um die Ansprüche des World Jewish Congress gegen den Versicherer Gerling und andere Gesellschaften. 1998 war eine Kommission gegründet worden, um Ansprüche von jüdischen Holocaust-Opfern oder ihren Angehörigen zu bearbeiten. Während sich Allianz, Axa und Generali beteiligten, lehnten Gerling und Munich Re sowie eine Reihe weiterer Gesellschaften das strikt ab.

Versicherer werden fernsehtauglich

 Nachschlag – Der aktuelle Kommentar  Wie schafft man es, aus einem trockenen Thema wie Versicherungen ein Format zu entwickeln, das sich auf einem massentauglichen Unterhaltungs-Niveau befindet? Der Kölner Privatsender RTL Television will die Geheimformel gefunden haben: Man nehme zwei Schadenregulierer, gebe ihnen kurzerhand die geschmeidigere Bezeichnung „Versicherungsdetektive“, dazu einige absurd klingende Schadenfälle, und würze es mit etwas Fremdschämpotenzial. Abgerundet wird das Ganze mit der passenden musikalischen Untermalung, die den Zuschauer wissen lässt, wie er die jeweilige Situation zu bewerten hat. Fertig ist die Reality-Dokumentation „Die Versicherungsdetektive“.

Warum eigentlich Versicherung?

 Meinung am Mittwoch  Versicherer und Makler versuchen, der Industrie mehr individuellen Service anzubieten. Dabei treten beide in Konkurrenz zueinander. Für die Kunden kann das gut sein und tatsächliche Vorteile bringen. Allerdings besteht die Sorge, dass sie plötzlich für Leistungen zahlen sollen, die bislang Teil der Deckung waren. Dass es anders gehen kann, zeigt die Arbeit der Risikoingenieure. Hier hat die Konkurrenz zwischen Makler und Versicherer zu einer erheblichen Verbesserung beigetragen. Kunden werden bereit sein, für besseren Service zu zahlen, wenn sie erkennen, dass das gemeinsame Ziel darin besteht, Schäden zu verhindern.

Noch Unklarheiten bei Drittstaaten-Rückversicherern

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Seit Inkrafttreten der EU-Eigenkapitalregeln Solvency II am 1. Januar 2016 brauchen Rückversicherer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums für den Verkauf von Deckungen an deutsche Kunden grundsätzlich die Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht BaFin und eine Niederlassung in Deutschland. Ausgenommen sind Anbieter aus der Schweiz, Bermuda und Japan. Bei Anbietern aus anderen Drittstaaten dürfen Gesellschaften Rückdeckungen ohne Erlaubnis nur über die sogenannte Korrespondenzversicherung abschließen. Was das bedeuten soll, hat die BaFin bereits vor drei Jahren veröffentlicht – allerdings gibt es immer noch Unsicherheiten.

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