Aufsicht & Regeln
„Prestige“-Katastrophe juristisch aufgearbeitet
Sechzehn Jahre nach dem Auseinanderbrechen des Tankers Prestige vor der Küste Galiziens hat das höchste Gericht Spaniens am 20. Dezember 2018 eine Entscheidung über die Entschädigung getroffen. Danach müssen die Versicherer, der Reeder und der Kapitän mehr als 1,5 Mrd. Euro zahlen – vor allem an die Regierungen Spaniens und Frankreichs. Allerdings steht das Urteil nach Ansicht des Versicherers London P&I Club im Widerspruch zu internationalen Abkommen über die Kosten von Umweltschäden durch Schiffe, die auch Frankreich und Spanien unterzeichnet haben.
Sieg für Axa im Treuhänder-Verfahren
Zweifel an der Unabhängigkeit eines Treuhänders sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) kein Grund, Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) für unwirksam zu erklären. Der BGH hat damit die Klage eines Versicherten gegen die Axa Krankenversicherung zurückgewiesen. Ist der Treuhänder ordnungsgemäß bestellt worden, sei seine Unabhängigkeit kein Thema für die Zivilgerichte. Die Axa und der PKV-Verband begrüßten das Urteil. Das zuständige Landgericht muss jetzt prüfen, ob die Prämienerhöhung materiell gerechtfertigt war und ausreichend begründet wurde. Hier sieht Rechtsanwalt Knut Pilz gute Chancen für den Kläger.
Was die BaFin 2019 plant
Die Digitalisierung und der Brexit werden die Finanzaufsicht BaFin auch im kommenden Jahr noch intensiv beschäftigen. Das geht aus den Schwerpunkten für ihr Aufsichtshandeln hervor, welche die Behörde jetzt veröffentlicht hat. Auf der To-do-Liste stehen im Versicherungsbereich zudem die Nachhaltigkeit und Rendite von Kapitalanlagen, die Prüfung der Prämiensituation in der Rückversicherung und von versteckten Cyberrisiken sowie Details zum Aufsichtsregime Solvency II.
Extremus kauft nicht mehr bei Lloyd’s
Wegen des bevorstehenden Ausstiegs Großbritanniens aus der EU will der deutsche Terrorversicherer Extremus keinen Rückversicherungsschutz mehr auf dem Londoner Markt kaufen. Für das kommende Jahr habe sich die Gesellschaft Alternativen gesucht, um die rechtlichen und regulatorischen Unsicherheiten durch den Brexit zu vermeiden, sagte Extremus-Chef Thomas Leicht. Damit hat bereits ein zweiter Anbieter auf dem Kontinent wegen des Brexit die Reißleine beim Geschäft mit London gezogen.
Eiopa attestiert Versicherern Stressresistenz
Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis ihres aktuellen Stresstests. Die Behörde hatte 42 Versicherer und Rückversicherer drei unterschiedliche Szenarien durchleben lassen, von einem starken Zinsanstieg über ein anhaltendes Niedrigzinsumfeld mit steigender Lebenserwartung bis hin zu hohen Naturkatastrophenschäden. Insgesamt betrachtet sei die Branche ausreichend kapitalisiert, um solche Schocks zu verkraften, so Eiopa. Im ersten Szenario hätten allerdings auch sechs Gesellschaften nicht mehr genug Eigenkapital, im zweiten Szenario waren es sieben.
Erneute Schlappe für Gewerkschaft NAG
Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) hat erneut eine Niederlage vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt kassiert. Das Gericht hatte der kleinen Gewerkschaft 2015 in einem von Konkurrent Verdi angestrengten Verfahren die Tariffähigkeit abgesprochen. Am Donnerstag verweigerte das Gericht der NAG nun eine erneutes Statusverfahren. Der Gewerkschaft bleibt nun nur noch die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht. Dort hat sie 2015 Beschwerde eingelegt. Noch ist allerdings unklar, wann sich das Verfassungsgericht damit befasst.
Cyber: Zurich zieht den Kriegsausschluss
Der weltweite Angriff mit der Windows-Malware Notpetya im vergangenen Jahr legte die IT bei vielen großen Unternehmen lahm. Auch dem US-Lebensmittelhersteller Mondelez, der durch Marken wie Milka und Toblerone bekannt ist, entstand ein Schaden von über 100 Mio. Dollar. Jetzt verklagt das Unternehmen die Zurich in den USA, bei der es eine Sachversicherung abgeschlossen hat, die auch IT-Ausfälle aufgrund von Schadensoftware deckt. Der Versicherer verweigert die Zahlung des Schadens, weil er die Attacke als kriegsähnliche Handlung wertet. Sollte sich die Zurich durchsetzen, könnte das dem Markt für Cyberversicherungen einen empfindlichen Dämpfer versetzen.






