Aufsicht & Regeln rss

Nürnberger belehrt zum Policenmodell nach

Als erster Lebensversicherer hat die Nürnberger Lebensversicherung Kunden zum Widerspruchsrecht nachbelehrt. Dabei geht es um fondsgebundene Verträge, die nach dem so genannten Policen-Modell zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Hintergrund ist ein höchstrichterliches Urteil. Danach können Kunden, die nicht korrekt über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt worden sind, auch Jahre später den Vertrag widersprechen und eingezahlte Prämien zurückfordern. Experten erwarten, dass weitere Versicherer nachziehen werden und fordern betroffene Kunden auf, schnell zu handeln, wenn sie ihren Vertrag loswerden wollen. Derweil hält die Verbraucherzentrale Hamburg das Vorgehen der Nürnberger für rechtlich unzulässig. … Lesen Sie mehr ›

BaFin will sich Fintechs vornehmen

Die BaFin will sich künftig verstärkt mit den Fintech-Unternehmen beschäftigen, die nach Einschätzung der Aufsicht derzeit die Finanzbranche aufmischen. Das hat Bafin-Präsident Felix Hufeld angekündigt. Die Fintechs gehören zu den Themen, mit denen sich die BaFin bereichsübergreifend auseinandersetzen will. Als Teil einer Neuorganisation, die zum 1. Januar 2016 greift, gibt es ein neues Referat für Strategieentwicklung, das direkt beim Präsidenten angesiedelt ist. … Lesen Sie mehr ›

Gothaer baut Lebensversicherer um

Der Kölner Versicherer Gothaer baut seine Lebensversicherung radikal um. Ab 2016 will er mit neuen Lebensversicherungsangeboten punkten, darunter ein klassisches Angebot ohne laufende Gutschrift, aber mit Garantiezins bei Fälligkeit. Die Produkte sollen online, per Telefon und beim Vertreter angeboten werden. Als laufenden Überschuss deklariert die Gothaer für 2016 2,5 Prozent, nach 3,1 Prozent. Im Schadenbereich zielt das Unternehmen auf wohlhabende Privatpersonen sowie kleine und mittelgroße Unternehmen und bringt für sie auch eine Cyberpolice auf den Markt. … Lesen Sie mehr ›

Finanzmarktwächter: Anlageberatung verfehlt Bedarf

Der Marktwächter Finanzen bemängelt große Missstände bei der Beratung von Kunden durch Banken und andere Finanzvertriebe. Sie gehe in den allermeisten Fällen am individuellen Bedarf vorbei. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert als Konsequenz die Offenlegung von Provisionen und letztlich ein Provisionsverbot. Der Versichererverband GDV hält die veröffentlichten Zahlen für irreführend. … Lesen Sie mehr ›

Eiopa straft Handyversicherungen ab

Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa fordert Versicherer auf, bei den Leistungen von Policen für Mobiltelefone nachzubessern. Sie sieht Verbraucher in dieser Sparte besonders stark benachteiligt. Kunden würden für vergleichsweise geringe Leistungen hohe Prämien zahlen, die Laufzeiten der Verträge seien in Relation zur Lebensdauer der Produkte zu lang. Zudem würden Versicherte nicht ausreichend über die Produkte informiert. … Lesen Sie mehr ›

Einigung bei Schadenersatz-Klausel

Die geplante Novelle des britischen Unternehmensgesetzes sieht Schadenersatzansprüche für Industriekunden vor, wenn Versicherer Schäden nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums begleichen. Die Vorschrift war in der Branche höchst umstritten. Jetzt haben britische Versicherer und Risikomanager einen Kompromiss gefunden, mit dem offenbar alle Seiten leben können. Er sieht eine zeitliche Begrenzung des Schadenersatzanspruchs vor. … Lesen Sie mehr ›

Solvency II: Munich Re sieht sich gut gerüstet

Der weltweit größte Rückversicherer Munich Re sieht sich auf die Einführung der neuen EU-Eigenkapitalregeln Solvency II gut vorbereitet. Ende 2014 kam der Konzern nach den neuen Kapitalanforderungen auf eine Solvabilitätsquote von 277 Prozent. Das ist sogar mehr als die 242 Prozent nach den bisherigen Regeln. Munich Re ist optimistisch, dass seine Lebensversicherer keine Erleichterungen beim Übergang auf Solvency II in Anspruch werden nehmen müssen. Langfristig hofft der Konzern auf eine steigende Nachfrage nach Rückdeckungen durch die neuen Regeln. … Lesen Sie mehr ›

UK: Streit um Schadenersatz bei später Zahlung

In Großbritannien gibt es derzeit kaum eine Möglichkeit für Industrieversicherungskunden, sich gegen verspätete Schadenzahlungen zu wehren. Das soll das neue Unternehmensgesetz ändern. Versicherte sollen ein Anrecht auf Schadenersatz bekommen, wenn der Versicherer nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zahlt. Das Gesetz ist innerhalb der Branche höchst umstritten, die Spaltung geht zum Teil mitten durch die Versicherungskonzerne. … Lesen Sie mehr ›