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BGH: EuGH soll zu Bußgeld-Regressen entscheiden

Können Unternehmen Vorstände und Geschäftsführer für Kartellbußgelder in Regress nehmen? Mit dieser unter deutschen Gerichten umstrittenen Frage hatte sich der Bundesgerichtshof am Dienstag beschäftigt, aber kein Urteil gefällt. Er will zunächst vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen, ob eine Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder mit europäischem Recht vereinbar ist. Sollte der EuGH diese Frage bejahen, hätte das auch große Auswirkungen auf D&O-Versicherer.

FIDA-Regelung für Open Finance auf der Kippe?

Die EU-Richtlinie für den Zugang zu Finanzdaten FIDA steht nach einem Medienbericht auf der Kippe. Ein Entwurf des Arbeitsprogramms der EU-Kommission listet sie unter den Vorhaben auf, die nicht umgesetzt werden sollen, schreibt die Börsen-Zeitung. Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es nicht. Aus der Versicherungsbranche gab es in der Vergangenheit Kritik an den Plänen. Sie führten zu hohem Aufwand, ohne den Kunden einen erkennbaren Nutzen zu liefern, monierte der Branchenverband GDV.

BaFin: Element-Kunden haben Kündigungsrecht

Bisher sah es so aus, als ob Kunden des insolventen Insurtechs Element nicht so einfach aus ihren Verträgen herauskommen – auch wenn nicht garantiert ist, ob der Versicherer Schäden noch in vollem Umfang zahlen kann. Jetzt teilt die BaFin mit, dass die Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Zuvor hatte der Bund der Versicherten eine frühzeitigere Information der Versicherten im Insolvenzfall gefordert, inklusive der Möglichkeit, Verträge unverzüglich beenden zu können.

BMF bringt Infrastrukturquote auf den Weg

Kurz vor den Neuwahlen drückt das Bundesfinanzministerium (BMF) beim Thema Infrastrukturquote auf die Tube. Es hat Teile des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II per Verordnung umgesetzt und damit Änderungen an der Anlageverordnung, die für Pensionseinrichtungen und kleinere Versicherer gilt, die nicht der Solvency II-Regulierung unterliegen.

Versicherer fürchten Folgen der Trump-Politik

Die Versicherer in den USA sorgen sich um die Auswirkungen der politischen Manöver von US-Präsident Donald Trump. Einfuhrzölle könnten sich stark auf die Preise für Fahrzeug- und Gebäudereparaturen auswirken, die sich dann auch negativ für die Versicherten bemerkbar machen würden, warnt die American Property Casualty Insurance Association laut eines Berichts des Wall Street Journals. Trump hatte kürzlich Zölle auf Einfuhren aus China, Kanada und Mexiko verhängt.

Schwierige Zukunft für Telematik

Telematik-Tarife in der Kfz-Versicherung erfreuen sich in Deutschland nach wie vor keiner großen Beliebtheit – auch seitens der Anbieter. Für eine wirklich risikoadäquate Prämienkalkulation müssten allerdings nicht nur wie bisher gute Fahrer einen Bonus erhalten, sondern schlechte auch einen Malus, schreiben Wissenschaftler der TH Köln. In einer Studie haben sie zusammengefasst, was aus Kundensicht gegen dieses Modell spricht.

BaFin erzwingt Rückzug von Barmenia-Policen

 Exklusiv  Die im September 2024 vollzogene Fusion von Barmenia und Gothaer stand noch wenige Monate davor erheblich unter Druck. Grund war eine Wohlverhaltensprüfung der BaFin, die den mangelnden Kundennutzen vor allem von fondsgebundenen Rentenversicherungen der Barmenia heftig monierte. Die Barmenia nahm die Policen rasch vom Markt. Hätte die BaFin eine Verantwortung von Barmenia-Vorständen festgestellt, wäre die Nicht-Genehmigung der Fusion möglich gewesen.

Wiens warnt Versicherer vor Fachkräftemangel

Die Finanzaufsicht BaFin sieht Personalengpässe bei Pensionskassen und -fonds durch den Fachkräftemangel. Auch Versicherer sollten das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen, mahnt Versicherungsaufseherin Julia Wiens beim Neujahrsempfang der Assekuranz in Frankfurt. Der Fachkräftemangel ist aber nicht das einzige Risiko für die Branche. Auch Kreditausfälle und die Folgen neuer Technologien können für die Versicherer zum Problem werden. Entspannung sieht Wiens bei den Kfz-Versicherern.

FWU Luxemburg wird aufgelöst

Das Bezirksgericht Luxemburg hat die Auflösung des Lebensversicherers FWU Life Insurance Lux angeordnet. Zuvor hatte die Finanzaufsicht Commissariat aux Assurances einen Sanierungsplan für das Unternehmen abgelehnt. Die FWU Life Lux war mit 253 Mio. Euro Prämieneinnahmen im Jahr 2023 die größere der beiden wichtigsten Töchter der Münchner FWU, die von der Familie Dirrheimer kontrolliert wird. Die deutlich kleinere Schwestergesellschaft FWU Life Austria in Wien ist weiterhin aktiv. Das Schicksal der Muttergesellschaft FWU in München scheint jedoch besiegelt.

Verbraucherzentrale gewinnt gegen Allianz Leben

Eine Klausel, durch die die Allianz Leben den Rentenfaktor bei fondsgebundenen Policen unter bestimmten Voraussetzungen senken kann, ist ungültig. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In erster Instanz hatten die Verbraucherschützer noch verloren. Nun entschieden die Richter, dass die Klausel dem Versicherer einseitig zugutekomme.

Gesucht: Mehr Betriebsrenten

Die Ampel-Regierung hatte sich die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen und dafür bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Mit dem Ausscheiden der FDP aus der Koalition ist das Vorhaben aber gescheitert. Angesichts der stockenden Verbreitung von Betriebsrenten braucht es dringend einen neuen Anlauf, waren sich Experten auf einer Fachveranstaltung in Berlin einig. Große Hoffnungen liegen dabei auf der reinen Beitragszusage.

Eiopa: Präzisere Risikodarstellung für NatCat

Aufgrund häufigerer Naturkatastrophen infolge des Klimawandels sieht die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa Anpassungsbedarf bei den Risikofaktoren für Naturkatastrophen. Sie hat der EU-Kommission eine entsprechende Empfehlung zur Kalibrierung der Standardformel der Versicherer vorgelegt. Ziel ist es, Naturkatastrophenrisiken in dieser Formel zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen unter Solvency II adäquat abzubilden.

BdV fordert frühere Insolvenz-Information

Kunden des insolventen Insurtechs Element, deren Verträge sich zum Jahreswechsel automatisch verlängert haben, können Prämien nicht einfach mit einem Widerruf der SEPA-Lastschrift zurück auf ihr Konto buchen lassen. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Auch bei einem beantragten Insolvenzverfahren sind sie verpflichtet, die Prämien weiter zu zahlen. Die Verbraucherschützer fordern eine frühzeitigere Information der Versicherten in Insolvenzfällen, damit diese die Chance haben, die Verträge rechtzeitig zu beenden.

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