Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die Forderung der Grünen, dass Vergleichsportale im Internet Nutzer deutlicher als bisher auf ihr Geschäftsmodell hinweisen müssen. Kunden sollten wissen, welche Rolle Provisionszahlungen der Versicherer und anderer Anbieter beim Ranking haben. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen zu Vergleichsportalen als Verbraucherinformation hervor. Eine strengere Gesetzgebung lehnt die Bundesregierung jedoch ab. Die Grünen werden der Regierung in dieser Frage Konzeptlosigkeit vor.
Aufsicht & Regeln
Nürnberger belehrt zum Policenmodell nach
Als erster Lebensversicherer hat die Nürnberger Lebensversicherung Kunden zum Widerspruchsrecht nachbelehrt. Dabei geht es um fondsgebundene Verträge, die nach dem so genannten Policen-Modell zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Hintergrund ist ein höchstrichterliches Urteil. Danach können Kunden, die nicht korrekt über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt worden sind, auch Jahre später den Vertrag widersprechen und eingezahlte Prämien zurückfordern. Experten erwarten, dass weitere Versicherer nachziehen werden und fordern betroffene Kunden auf, schnell zu handeln, wenn sie ihren Vertrag loswerden wollen. Derweil hält die Verbraucherzentrale Hamburg das Vorgehen der Nürnberger für rechtlich unzulässig.
BaFin will sich Fintechs vornehmen
Die BaFin will sich künftig verstärkt mit den Fintech-Unternehmen beschäftigen, die nach Einschätzung der Aufsicht derzeit die Finanzbranche aufmischen. Das hat Bafin-Präsident Felix Hufeld angekündigt. Die Fintechs gehören zu den Themen, mit denen sich die BaFin bereichsübergreifend auseinandersetzen will. Als Teil einer Neuorganisation, die zum 1. Januar 2016 greift, gibt es ein neues Referat für Strategieentwicklung, das direkt beim Präsidenten angesiedelt ist.
Eiopa sieht Big Data zwiespältig
Die europäische Versicherungsaufsicht hat einen Bericht über die wichtigsten Verbrauchertrends im Versicherungsbereich vorgelegt. Dazu zählt natürlich auch die Nutzung von Big Data. Eiopa sieht darin Vorteile für Verbraucher, aber auch Gefahren. Die Aufsichtsbehörde will das Thema im kommenden Jahr genauer unter die Lupe nehmen.
Gothaer baut Lebensversicherer um
Der Kölner Versicherer Gothaer baut seine Lebensversicherung radikal um. Ab 2016 will er mit neuen Lebensversicherungsangeboten punkten, darunter ein klassisches Angebot ohne laufende Gutschrift, aber mit Garantiezins bei Fälligkeit. Die Produkte sollen online, per Telefon und beim Vertreter angeboten werden. Als laufenden Überschuss deklariert die Gothaer für 2016 2,5 Prozent, nach 3,1 Prozent. Im Schadenbereich zielt das Unternehmen auf wohlhabende Privatpersonen sowie kleine und mittelgroße Unternehmen und bringt für sie auch eine Cyberpolice auf den Markt.
Finanzmarktwächter: Anlageberatung verfehlt Bedarf
Der Marktwächter Finanzen bemängelt große Missstände bei der Beratung von Kunden durch Banken und andere Finanzvertriebe. Sie gehe in den allermeisten Fällen am individuellen Bedarf vorbei. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert als Konsequenz die Offenlegung von Provisionen und letztlich ein Provisionsverbot. Der Versichererverband GDV hält die veröffentlichten Zahlen für irreführend.
Zinszusatzreserve gefährdet Versicherer
Der Versicherungsanalyst Carsten Zielke unterstützt die Forderung der Lebensversicherer nach einer Änderung der Mechanik der Zinszusatzreserve. Ohne Änderung werden einige Gesellschaften Probleme bekommen, prophezeit er. Zielke rechnet damit, dass die Lebensversicherer für 2015 noch einmal 13,4 Mrd. Euro in die Zinszusatzreserve stecken mussten.
Eiopa straft Handyversicherungen ab
Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa fordert Versicherer auf, bei den Leistungen von Policen für Mobiltelefone nachzubessern. Sie sieht Verbraucher in dieser Sparte besonders stark benachteiligt. Kunden würden für vergleichsweise geringe Leistungen hohe Prämien zahlen, die Laufzeiten der Verträge seien in Relation zur Lebensdauer der Produkte zu lang. Zudem würden Versicherte nicht ausreichend über die Produkte informiert.
Einigung bei Schadenersatz-Klausel
Die geplante Novelle des britischen Unternehmensgesetzes sieht Schadenersatzansprüche für Industriekunden vor, wenn Versicherer Schäden nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums begleichen. Die Vorschrift war in der Branche höchst umstritten. Jetzt haben britische Versicherer und Risikomanager einen Kompromiss gefunden, mit dem offenbar alle Seiten leben können. Er sieht eine zeitliche Begrenzung des Schadenersatzanspruchs vor.








