Aufsicht & Regeln rss

Debeka zahlt 1,3 Mio. Euro Geldbuße

Die Debeka muss wegen des Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen bei der Zusammenarbeit mit Tippgebern im öffentlichen Dienst eine Geldbuße von 1,3 Mio. Euro zahlen. Damit ist das Verfahren des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten gegen den Versicherer beendet. Die Debeka stellt zudem 600.000 Euro für eine Stiftungsprofessur zur Verfügung.

Allianz Frankreich muss 50 Mio. Euro Strafe zahlen

Die französische Lebensversicherungstochter der Allianz ist von der Finanzaufsicht mit einer Strafe von 50 Mio. Euro belegt worden. Der Versicherer habe sich unzureichend bemüht, Erben von verstorbenen Versicherten ausfindig zu machen. Es handele sich um eine „massive und anhaltende Pflichtverletzung“. Die Allianz prüft, ob sie gegen die Entscheidung der Aufsicht klagt.

Betriebsrenten: Glückloser Regierungsvorstoß

Die Regierungskoalition will die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen steigern. Ein konkreter Vorstoß, der auf eine Enthaftung der Arbeitgeber abzielt, wird aber von allen Beteiligten abgelehnt. Experten fordern stattdessen Änderungen an den Rahmenbedingungen.

Schick: BaFin soll Vermittler beaufsichtigen

Gerhard Schick ist der Finanzexperte der Grünen im Bundestag und stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses. Im Interview mit dem Versicherungsmonitor spricht er über seine Prioritäten bei der anstehenden Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Er fordert eine Beaufsichtigung der Vermittler durch die BaFin und mehr echtes Eigenkapital für Versicherer.

Eiopa: Branche heute gesund, morgen gefährdet

Eiopa, die EU-Aufsichtsbehörde für Versicherer und Pensionseinrichtungen, hat die Krisenfestigkeit der Lebensversicherer in der EU unter dem neuen Aufsichtsregime Solvency II gemessen. Das Urteil: Im Wesentlichen sind die Gesellschaften gesund, die größte Bedrohung stammt von einer langen Phase niedriger Zinsen verbunden mit einem Rückgang der Preise für Wertpapiere.

GDV kuschelt mit Politik und Gewerkschaften

Diskussionen und Kontroversen waren nicht angesagt beim diesjährigen Versicherungstag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Stattdessen zeigte sich die Branche erfreut über eine eher allgemeine Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Assekuranz braucht dringend Rückenwind von der Politik und anderen gesellschaftlichen Gruppen. Gewerkschaften und Kirchen kamen deshalb auch zu Wort.

Eiopa: Infrastruktur-Investments frühestens 2018 leichter

Kurzfristige Erleichterungen für Investitionen in Infrastrukturprojekte wird es laut Eiopa-Chef Gabriel Bernardino für Versicherer nicht geben. Die Aufsichtsbehörde kann sich aber vorstellen, 2018 entsprechende Änderungen am Aufsichtssystem Solvency II vorzunehmen. Zudem will Eiopa mittelfristig bei der Aufsicht großer Versicherer, die in mehreren Ländern arbeiten, eine wichtigere Rolle spielen.

Solvency II: Marktaustritte nicht ausgeschlossen

Die BaFin schließt nicht aus, dass einzelne Versicherer trotz aller Bemühungen die Anforderungen von Solvency II nicht erfüllen und aus dem Markt ausscheiden müssen. Die Branche insgesamt werde die Anforderungen jedoch meistern, so Versicherungsaufseher Felix Hufeld. Er mahnte aber eine Rückbesinnung auf die Wurzeln an.

Hufeld: Keine Entwarnung bei Solvency II

Der oberste Versicherungsaufseher Felix Hufeld warnt die deutschen Lebensversicherer davor, sich auf dem guten Ergebnis des Solvency II-Tests auszuruhen. Es spiegelt den Stand von Ende 2013 wider. Inzwischen würde das Testergebnis deutlich schlechter ausfallen. Es gibt aber auch keinen Grund für Panik, so Hufeld. Die Branche sei insgesamt auf einem guten Weg.

Lebensversicherer sind für Solvency II gerüstet

Nur wenige deutsche Lebensversicherer erfüllen die Eigenkapitalanforderungen von Solvency II nicht. Das hat eine Untersuchung der Finanzaufsicht BaFin ergeben. Das gute Ergebnis liegt aber vor allem an den Erleichterungen, die die EU den Gesellschaften inzwischen zugesteht. Ohne diese Maßnahmen wären 25 Prozent der getesteten Unternehmen durchgefallen.

Policenmodell: EuGH-Präzedenzfall ist keiner mehr

Ein Allianz-Kunde hatte ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und später des Bundesgerichtshofs erwirkt, nach dem Verträge nach dem Policenmodell unter bestimmten Bedingungen auch nach Jahren noch rückabgewickelt werden dürfen. Ihm selbst bleibt dieses Recht nun verwehrt. Dem Oberlandesgericht Stuttgart fiel auf: Der Mann, der sich auf Unwissenheit der Widerspruchsfrist berief, war selbst Versicherungsvertreter.

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