Provisionsschinderei bei Versicherungsvertrieb strafbar
Von Herbert Fromme, Bad Bramstedt Versicherungsvertreter, die mit unsauberen Methoden Kapitallebensversicherungen verkaufen, müssen nicht nur mit zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz rechnen, sondern auch mit strafrechtlicher Verfolgung wegen Betrugs.

