Nachdem die Finanzaufsicht BaFin Anfang Juli erste Zahlen dazu veröffentlicht hatte, wie sich die Versicherer unter den neuen EU-Eigenkapitalregeln Solvency II schlagen, hat die Behörde jetzt Details zu den Sparten nachgelegt. Die große Überraschung: Die drei Unternehmen, die zum Stichtag 1. Januar 2016 die Eigenkapitalanforderungen nicht erfüllt haben, waren keine Lebensversicherer, sondern Schaden- und Unfallversicherer. Allerdings haben sich die Solvenzquoten der Lebensversicherer in den ersten drei Monaten des Jahres spürbar verschlechtert.
Archiv ‘Aufsicht’
Keine besseren Menschen
Herbert Frommes Kolumne Das Online-Versicherungsportal Zenefits muss im US-Bundesstaat Tennessee eine Geldstrafe zahlen, weil es sich nicht an die Vorschriften gehalten hat. In anderen Bundesstaaten drohen ähnliche Sanktionen. Der US-Krankenversicherer Oscar halbiert die Zahl von Vertragsärzten und Krankenhäusern für seine Kunden und erhöht gleichzeitig die Preise. Drei, vier Jahre nach ihrer Gründung spüren Fintechs und Insurtechs in den USA harsche ökonomische Realitäten und die volle Wucht des Aufsichtsrechts. Es stellt sich heraus: In den neuen Firmen arbeiten nicht die besseren Menschen, auch wenn sie manchmal so tun. Ihr Potenzial, die Branche grundlegend umzukrempeln, leidet darunter nicht. Im Gegenteil.
Im Vogel Strauß-Modus
Was die Woche bringt An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Eiopa-Stresstest und Sommerloch.
Lohrmanns Verunsicherung CL
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Erste Solvency II-Zahlen laut BaFin nicht besorgniserregend.
BaFin zufrieden mit ersten Solvency II-Quoten
Im Mai mussten die Versicherer zum ersten Mal Zahlen nach den neuen Aufsichts- und Eigenkapitalregeln Solvency II abliefern. Die BaFin nannte jetzt erste Ergebnisse und äußerte sich zufrieden. Die Versicherer hätten den Übergang zu Solvency II erfolgreich geschafft, teilte die Aufsicht mit. Drei Gesellschaften erfüllen die Mindestkapitalanforderungen allerdings nicht. Die BaFin hat bereits Maßnahmen ergriffen.
Brexit: Viele offene Fragen
Legal Eye – Die Rechtskolumne Das böse Erwachen nach der Brexit-Nacht hat für Unternehmen viele Fragen aufgeworfen. Viele setzen erst einmal auf eine Stabilisierung des Geschäfts innerhalb des vorläufig weiter geltenden Rechtsrahmens. Es bleiben aber viele Punkte offen – gerade bei Finanzdienstleistern. Dabei wird deutlich, wie viel Berechenbarkeit und Vertrauen das europäische Rechtssystem für internationale Wirtschaftsbeziehungen geschaffen hat.
Hufeld: Versicherer vom Brexit nicht stark betroffen
Die Versicherer mussten bei ihren Aktieninvestitionen Verluste durch die Brexit-Entscheidung hinnehmen. Operativ sind sie aber nicht so stark betroffen wie die Banken, sagte BaFin-Chef Felix Hufeld bei der ersten Fintech-Konferenz der BaFin. Die Behörde wolle die Geschäftsmodelle der Start-ups im Banken- und Versicherungsbereich nicht durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen im Keim ersticken. Eine Aufsicht light für Fintechs soll es aber auch nicht geben. Hufeld rechnet damit, dass bald mehr Fintechs im Versicherungsbereich auch in die Risikotragung gehen werden.
Lohrmanns Verunsicherung CXLVI
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Hufeld und Grund in der Taktikschulung
IT-Sicherheitsgesetz: Versicherer kaum betroffen
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz will die Bundesregierung Betreiber kritischer Infrastrukturen resistenter gegen IT-Störfälle machen. Dazu zählt neben Sektoren wie Energie, Wasser und Ernährung auch die Versicherungswirtschaft. Dennoch wird sich die Betroffenheit für die Assekuranz in Grenzen halten, glaubt Anwalt Detlef Klett von der Kanzlei Taylor Wessing. Er hält es für möglich, dass die Versicherer in den nachfolgenden Rechtsverordnungen zum Gesetz gar nicht mehr auftauchen. Grund ist eine Studie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, das die Gesellschaften bei genauerer Prüfung als nicht kritisch einstuft.
Leitermann: Solvency II-Quoten nicht überbewerten
Update Signal Iduna-Chef Ulrich Leitermann sieht sein Unternehmen aufgrund seiner erfolgreichen Kapitalanlagestrategie problemlos in der Lage, weiterhin klassische Lebensversicherungen anzubieten. Solange es eine entsprechende Nachfrage gebe, werde man die Policen auch verkaufen, sagte er bei der Vorstellung der Bilanzzahlen 2015 in Hamburg. Zur Frage, ob der Versicherer in der sogenannten Manndeckung der BaFin sei, äußerte er sich ausweichend. Er warnte davor, die Solvency II-Zahlen zu ernst zu nehmen. Diese seien derzeit noch sehr volatil.
Pensionskassen: BaFin betont Arbeitgeberhaftung
Angesichts der angespannten Situation bei Pensionskassen könne es passieren, dass in manchen Fällen die Arbeitgeberhaftung greift, warnte Versicherungsaufseher Frank Grund auf dem Rückversicherungssymposium der Technischen Hochschule Köln. Zu dem Fall der Neue Leben Pensionskasse, die ihren Rechnungszins absenken musste, äußerte er sich nicht. Grund kündigte an, dass die BaFin sich spätestens im Juli zu den Solvenzzahlen der Versicherer nach Solvency II äußern wird.
Malta: EU-Aufseher müssen für Ordnung sorgen
Meinung am Mittwoch Durch die wichtige Europäisierung der Finanzaufsicht können uns Fehlleistungen und Bad Governance nationaler Finanzaufseher nicht egal sein. Sie schaden immer auch dem europäischen Finanzsystem und der Glaubwürdigkeit seiner Institutionen. Dass Standards immer noch nicht flächendeckend eingehalten werden, zeigt das Beispiel Malta. Es ist höchste Zeit, dass die europäischen Aufsichtsbehörden ihren gesetzlichen Auftrag ernst nehmen, Interessenskonflikte und die Unabhängigkeit der nationalen Aufseher zu prüfen.
Cyberpolicen dürfen kein Lösegeld decken
Unternehmen können sich nicht bei hierzulande ansässigen Anbietern gegen Lösegeldzahlungen als Folge von Cyber-Erpressungen versichern. Denn den hiesigen Gesellschaften ist es verboten, im Rahmen von üblichen Cyber-Policen Unternehmen gegen die Lösegeldzahlungen nach Erpressungen abzusichern. Sie müssten dafür separate Verträge abschließen. Doch die rechtliche Situation ist in Bewegung: Bis Ende des Jahres will die BaFin prüfen, ob Lösegeldforderungen im Rahmen von Cyber-Policen mit gedeckt werden können – wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.











