Versicherer müssen unter den neuen Eigenkapitalregeln Solvency II bisher bei der Berechnung von Rückstellungen für besonders lang laufende Verträge mit einem Zielzins von 4,2 Prozent kalkulieren. Viele Experten hatten diese Vorgaben angesichts der Niedrigzinsen als unrealistisch hoch kritisiert. Jetzt hat die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa die Berechnungsmethodik für die sogenannte Ultimate Forward Rate überarbeitet und schlägt einen neuen Wert von 3,7 Prozent vor. Das würde die Rückstellungen der Versicherer in die Höhe treiben. … Lesen Sie mehr ›
Archiv ‘Aufsicht’
Eiopa fordert härtere Regeln für die bAV
Meinung am Mittwoch Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hat sich endlich durchgerungen, auch für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) marktnahe Bewertungen in den Büchern, regelmäßige Stresstest und ausreichende Ressourcen für die Beaufsichtigung einzufordern. Das ist ein großer Schritt in Richtung fairem Wettbewerb zwischen der bAV und privaten Versicherungsangeboten. Die Umsetzung der Regeln wird sich aber noch über Jahre hinziehen. Zudem ist Eiopa vor Forderungen nach gemeinsamen Regeln zur Kapitalausstattung zurückgeschreckt. … Lesen Sie mehr ›
Empörung über Rating-Gebühren
Europäische Versicherer sind empört über die großen Rating-Agenturen. Mit der Einführung von Solvency II verlangen sie hohe zusätzliche Gebühren von den Versicherern, die Ratings über ihre Kapitalanlagen an die Behörden weitergeben müssen. Die Vereinigung der Europäischen Gegenseitigkeitsversicherer spricht von Erhöhungen von 80 Prozent und hat sich bei der EU-Versicherungsaufsicht Eiopa in Frankfurt sowie der EU-Kommission beschwert. … Lesen Sie mehr ›
Auch Pensionsfonds und -kassen droht Solvency II
The Long View – Der Hintergrund Das neue EU-Aufsichtsregime Solvency II gilt nicht für Pensionsfonds und -kassen. Das sollte für diese Anbieter betrieblicher Altersversorgung (bAV) aber kein Grund sein, sich zurückzulehnen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Aufsicht wesentliche Elemente der Säulen 2 und 3 auch für diese Unternehmen vorschreiben wird. Pensionsfonds und -kassen sollten nicht die gleichen Fehler machen wie Lebensversicherer und wichtige Zeit zum Handeln verstreichen lassen. … Lesen Sie mehr ›
Grund: Manndeckung auch im Run-off
Deutschlands oberster Versicherungsaufseher Frank Grund sucht nicht nur in der Lebensversicherung die Nähe zu den Versicherern und spricht gerne von Manndeckung. Auch Run-off-Deals beobachtet die BaFin genau und verlangt, dass die Kunden nach einer Bestandsübertragung keineswegs schlechter gestellt sind als vorher. … Lesen Sie mehr ›
Eiopa-Stresstest zeigt dringenden Handlungsbedarf
Meinung am Mittwoch Der jüngste Stresstest der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa offenbart tiefe Schlaglöcher bei der Finanzierung von Betriebsrenten. Die betrieblichen Altersversorgungssysteme mit garantierten Pensionszusagen leiden aufgrund der Niedrigzinsen unter dramatischer Unterdeckung. Statt den Kopf in den Sand zu stecken, ist eine offene und ehrliche Diskussion im Europaparlament und auch im Bundestag über diese Deckungslücken nötig. Noch ist genügend Zeit, um gegenzusteuern. … Lesen Sie mehr ›
Grund: Abschlusskosten müssen weiter sinken
Die hohen Abschlusskosten bei Lebensversicherungen sind Versicherungsaufseher Frank Grund ein Dorn im Auge. Er sieht zwar Fortschritte bei der Kostensenkung durch das Lebensversicherungsreformgesetz. Die Versicherer könnten allerdings noch mehr tun, glaubt er. Grundsätzlich ist Grund aber für die Beibehaltung des provisionsbasierten Vertriebs. Auf dem Versicherungstag der Süddeutschen Zeitung verteidigte er die neuen Eigenkapitalregeln Solvency II und sprach sich gegen eine grundlegende Reform des Regelwerks aus. … Lesen Sie mehr ›
Bittere, aber nützliche Medizin
Meinung am Mittwoch Im Film „Die Feuerzangenbowle“ heißt es: Mit der Schule ist es wie mit der Medizin. Sie muss bitter schmecken, sonst nützt sie nichts. So gesehen ist die Zinszusatzreserve (ZZR) auf einem guten Weg. Sie wächst kräftig. Meines Erachtens senkt die ZZR effektiv die Garantien der deutschen Lebensversicherer und verbessert damit ihre langfristige Finanzierbarkeit auch in einem fortwährenden Niedrigzinsumfeld. Zu hinterfragen bleibt allerdings, ob alle deutschen Lebensversicherer die Dosierung der ZZR in den nächsten Jahren vertragen. … Lesen Sie mehr ›
Solvency II: Nicht blind den Verbandsvorgaben folgen
Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 1. Januar ist das neu gefasste Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft getreten, das die Solvency II-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Es stellt die Versicherer in Deutschland vor neue Herausforderungen. Eine der wichtigsten Neuerungen: Jedes Unternehmen kann und soll das Regelwerk auf das eigene Risikoprofil maßgerecht zuschneiden. Insbesondere im Bereich der rechtlichen Fragen, die sich im Rahmen der Säule zwei und des Systems of Governance stellen, sollten Orientierungshilfen der Branchenverbände nicht als schematische Vorgabe verstanden werden. … Lesen Sie mehr ›
Staatliche Wunschliste – selbst erfüllt
Meinung am Mittwoch Im neuen Aufsichtssystem Solvency II sollen sich die Eigenkapitalanforderungen der Versicherer eigentlich stärker an den Risiken orientieren, denen sie ausgesetzt sind. Doch in vielen Bereichen basieren die Anforderungen nicht auf einer objektiven Risikoeinschätzung, sondern verfolgen politische Zielsetzungen. So müssen Versicherer für Staatsanleihen kein zusätzliches Kapital vorhalten. Jetzt hat die Europäische Kommission nachgelegt und auch Anleihen einiger Regionen und Gemeinden mit zweifelhafter Bonität als risikolos eingestuft. … Lesen Sie mehr ›
Eiopa straft Handyversicherungen ab
Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa fordert Versicherer auf, bei den Leistungen von Policen für Mobiltelefone nachzubessern. Sie sieht Verbraucher in dieser Sparte besonders stark benachteiligt. Kunden würden für vergleichsweise geringe Leistungen hohe Prämien zahlen, die Laufzeiten der Verträge seien in Relation zur Lebensdauer der Produkte zu lang. Zudem würden Versicherte nicht ausreichend über die Produkte informiert. … Lesen Sie mehr ›