Eigentlich sind fondsgebundene Policen von der Reform der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente ausgenommen. Über die EU-Vermittlerrichtlinie werden einzelne Teile dennoch für Versicherungsvermittler relevant.
Eigentlich sind fondsgebundene Policen von der Reform der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente ausgenommen. Über die EU-Vermittlerrichtlinie werden einzelne Teile dennoch für Versicherungsvermittler relevant.