Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 1. Juli 2022 tritt der Provisionsdeckel für die Restschuldversicherung in Kraft. Ab dann dürfen die an Vermittler gezahlten Abschlussprovisionen nur noch 2,5 Prozent der abgesicherten Summe betragen. Der Gesetzgeber ist an einigen Stellen jedoch über das Ziel hinausgeschossen. So verlangt er für die Vereinbarung der Provision die Schriftform. Das ist in der Praxis nicht praktikabel und wird zu Unsicherheiten führen.
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Online-Klagetools – sehen wir zukünftig mehr Klagen?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die zunehmende Digitalisierung steht bei vielen Unternehmen in der Versicherungsbranche seit einigen Jahren auf der Agenda, gleiches gilt im öffentlichen Sektor und insbesondere in der Gerichtsbarkeit. Auch im neuen Koalitionsvertrag ist die Digitalisierung des Zivilprozesses eines der Schwerpunktthemen. Schon unter der alten Bundesregierung hat das Bundesjustizministerium in Kooperation mit dem unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramtes stehenden Fellowship-Programm Tech4Germany ein Projekt ins Leben gerufen, das die Digitalisierung des Zivilprozesses weiter vorantreiben soll. Das könnte künftig zu mehr Klagen führen.
Was von Glasgow übrig blieb
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der große Durchbruch ist auf der Klimakonferenz in Glasgow Anfang November zwar ausgeblieben, aber es wurden kleine Schritte auf dem richtigen Weg gemacht. Für die Versicherer bedeuten die Vereinbarungen zur Reduzierung von Methan, zum graduellen Kohleausstieg und zur Bekämpfung der Entwaldung mehr Regulierung und weitere Komplexität. Auch wenn der Klimawandel bei der BaFin nicht so weit oben auf der Agenda zu stehen scheint wie bei anderen Aufsichtsbehörden, sind deutsche Versicherer gut beraten, ihre Organisation und ihre Prozesse fit fürs Klima zu machen.
Sanierungspläne kommen auch für Versicherer
Legal Eye – Die Rechtskolumne Auf zahlreiche Versicherer und Rückversicherer kommen neue Auflagen zu. Nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission sollen künftig deutlich mehr Gesellschaften als bislang dazu verpflichtet werden, Sanierungs- und Abwicklungspläne zu erstellen. Bislang galten nur wenige Versicherer als systemrelevante Institutionen – in Deutschland nur die Allianz. Die Sanierungspläne werden für die Gesellschaften einiges an Arbeit mit sich bringen.
Regresse gegen Geschäftsleiter: Gamechanger DSGVO?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Werden ehemalige Geschäftsleiter nach ihrem Ausscheiden für Fehler in der Unternehmensführung auf Schadenersatz in Anspruch genommen, geraten sie regelmäßig in Beweisnot. Datenschutzrechtliche Ansprüche könnten Geschäftsleitern künftig helfen, relevante Informationen und Beweismittel zu ihrer Verteidigung zu erlangen – und eignen sich zugleich als Druckmittel in Vergleichsverhandlungen.
Langer Marsch durch die Instanzen
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Streit um die Betriebsschließungsversicherung zeigt, dass die Klärung allgemeiner Rechtsfragen in Deutschland zu lange dauert. Für wirtschaftlich schwächere Kläger ist es auch deshalb noch immer zu schwer, sich gegenüber großen Playern wie Versicherungsgesellschaften zu behaupten. Die neu aufgeworfene Idee eines Vorabentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
In eigener Sache: Neue Kolumnisten
Der Versicherungsmonitor begrüßt zum Oktober 2020 neue Kolumnisten. In der Rubrik „Meinung am Mittwoch“ dürfen sich unsere Leser auf spannende Beiträge freuen von Marcel Armon, Bianca Boss, Caren Büning, Ursula Deschka, Carolin Gabor und Benedikt Hintze. Für „Legal Eye – Die Rechtskolumne“ schreiben demnächst Eva-Maria Barbosa, Jendrik Böhmer, Fabian Herdter und Paul Malek. Wir danken unseren bisherigen Kolumnisten sehr herzlich für ihre Arbeit.
Versicherung trifft Internet der Dinge
Legal Eye – Die Rechtskolumne Das Internet der Dinge bietet vielfältige Möglichkeiten für Versicherer. Sogenannte Equipment as a Service-Verträge (EaaS) sind in diesem Zusammenhang für sie als potenzielle Kapitalanlage sehr interessant. Dabei werden Produktionssysteme oder Maschinen nicht gekauft, sondern von einem Anbieter gegen eine Gebühr bereitgestellt. Dabei geht es nicht nur um Rendite, eine Investition in EaaS-Verträge ermöglicht auch Einblicke in neue versicherungstechnische Risiken. Allerdings lauern einige Fallen, was die versicherungsaufsichtliche Zulässigkeit und den Datenschutz angeht.
Das Damoklesschwert „Silent Cyber“
Legal Eye – Die Rechtskolumne Cybergefahren gehören zu den derzeit viel diskutierten Themen in der Versicherungswirtschaft. Sowohl die Anzahl der durch Cyberrisiken verursachten Schäden als auch das Schadensausmaß nehmen kontinuierlich zu. Einer der bedeutendsten Risikofaktoren ist darin zu sehen, dass Cybervorfälle nicht nur Schäden bei speziell abgeschlossenen Cyberversicherungen verursachen können, sondern auch bei herkömmlichen Sach- und Haftpflichtdeckungen. Dieses auch unter dem als „Silent Cyber“ bezeichnete Risiko stellt die Versicherungsbranche vor die Herausforderung, die in konventionellen Policen schlummernden Risiken im Einzelnen zu identifizieren und in Versicherungsverträgen entsprechend transparent abzubilden.
Sinkt die Schwelle zur Sicherungsfonds-Übertragung?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Gesetzgeber möchte den gesetzlichen Rahmen für die Übertragung des Bestands eines Lebens- oder Krankenversicherers auf den Sicherungsfonds ändern und dabei insbesondere das Verfahren konkretisieren. Leistungskürzungen sollen dabei nicht mehr vorrangig vor einer Übertragung auf den Sicherungsfonds erfolgen. Dies kann jedoch bei wiederholten Bestandsübertragungen die Gleichbehandlung betroffener Versicherter gefährden. Außerdem drohen höhere Beiträge zum Sicherungsfonds, wenn bei Sicherungsfällen künftig regelmäßig auf eine Leistungskürzung verzichtet werden sollte.
In eigener Sache: Neue Kolumnisten
Der Versicherungsmonitor begrüßt zum Oktober 2019 neue Kolumnisten. In der Rubrik „Meinung am Mittwoch“ dürfen sich unsere Leser auf spannende Beiträge freuen von Alexandra Ganz-Cosby, Claas de Groot, Stefan Knoll, Alexander Nagler und Torsten Oletzky. Für „Legal Eye – Die Rechtskolumne“ schreiben demnächst Anna Cryns-Moll, Wessel Heukamp, Marie Holzhauer und Achim Schmid. Wir danken unseren bisherigen Kolumnisten sehr herzlich für ihre Arbeit.
Was vom Datenschutz übrig bleibt
Legal Eye – Die Rechtskolumne Wenn Röntgenbilder mit Namen und Diagnose im Internet auftauchen, wie gerade vom Bayerischen Rundfunk aufgedeckt, ist der gute Ruf der Verantwortlichen schnell in Vergessenheit geraten. Selbst wenn die rechtlichen Anforderungen zum Schutz von personenbezogenen Daten eingehalten werden, können Regeln und Dokumentationen eines nicht verhindern: Die Sorglosigkeit Einzelner im Umgang mit Software und Technik, oder konkret: das mangelnde Bewusstsein für technischen Datenschutz.
Transparente Datenverarbeitung – auch im Testfall?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Um die Funktionsfähigkeit einer neuen Software oder Anwendung im Unternehmen zu prüfen, ist die Verarbeitung von Daten zu Testzwecken notwendig. Üblicherweise stehen spezielle Datensätze in einer IT-Testumgebung zur Verfügung. Reichen die anonymen Testdaten jedoch nicht mehr aus, um die vielschichtigen neuen Funktionalitäten zu prüfen und eine fehlerfreie Verarbeitung sicherzustellen, sind Echtdaten eine beliebte Quelle. Die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Verarbeitung zu Testzwecken sind jedoch sehr hoch. Auch wenn es nur um den Test einer neuen Cloud-Lösung geht, muss der Datenschutz eingehalten werden.
Datenschutz: Berichte allein reichen nicht
Legal Eye – Die Rechtskolumne Laut Gesetz muss die datenschutzkonforme Verarbeitung von Informationen vom Verantwortlichen nachgewiesen werden: Das Unternehmen ist daher rechenschaftspflichtig. Welche Rolle fällt dabei dem Datenschutzbeauftragten zu? Er berät Mitarbeiter und Geschäftsleitung zu jeglicher Datenverarbeitung. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert, dass der Datenschutzbeauftragte unmittelbar der höchsten Managementebene berichtet. Die noch ungewohnt neue Überwachungsaufgabe der Einhaltung der Datenschutzvorschriften muss zudem von der Compliance-Funktion abgegrenzt werden. Für eine tatsächliche Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen sind aber weitere Maßnahmen empfehlenswert.
Datenschutz bei künstlicher Intelligenz wahren
Legal Eye – Die Rechtskolumne Versicherungsunternehmen hüten einen großen Schatz: Kundendaten. Big Data und Künstliche Intelligenz (KI) werden genutzt, um Daten digital schneller und effizienter zu verarbeiten. Selbstlernende Systeme verbessern die Ergebnisse der maschinellen Verarbeitung fortlaufend. Mit der „Hambacher Erklärung“ haben die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder datenschutzrechtliche Anforderungen beim Einsatz von KI formuliert. Die KI-Nutzung birgt einige Herausforderungen, lässt sich aber rechtlich zulässig gestalten.










