Legal Eye – Die Rechtskolumne Sei es bei der Übernahme großer Risiken, dem Datenaustausch oder der Entwicklung gemeinsamer Musterbedingungen – in vielen Bereichen macht eine Zusammenarbeit zwischen Versicherern Sinn. Damit Kooperationen zum Wohle der Versicherungsnehmer nicht mit dem Kartellrecht kollidieren, gab es lange Jahre eine europäische Gruppenfreistellungsverordnung. 2017 ist sie ausgelaufen. Seitdem ist es für Versicherer komplizierter geworden, die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Zusammenarbeit einzuschätzen. Eine genaue Prüfung ist aber unabdingbar, denn es drohen hohe Geldbußen.
Archiv ‘Musterbedingungen’
Abgrenzung von Cyber-Policen – wirklich so schwierig?
The Long View – Der Hintergrund Alle Bedingungswerke in der Cyberversicherung enthalten Klauseln zur Abgrenzung zu anderweitigen Versicherungen. Das Spektrum ist weit und reicht vom Vorrang der Cyberversicherung bis zum genauen Gegenteil. Für den Versicherungsnehmer ist die Abgrenzung wichtig, denn bei einem Vorrang der Cyberpolice zahlt er für die Versicherung desselben Risikos zweimal, beim Nachrang kann ihm der Cyberversicherer nicht schnell helfen. Doch es gibt eine recht einfache Lösung.
Cyber-Musterbedingungen: Warum die Aufregung?
The Long View – Der Hintergrund Die Musterbedingungen des GDV zur Cyberversicherung leisten einen wichtigen Beitrag zur Systematisierung der noch jungen Sparte. Sie sind in Struktur und Aufbau durchaus als gelungen zu bewerten. Dass vermittler- und kundenseitig noch einige Wünsche an einen deckungsinhaltlichen Standard bestehen und dass Versicherer, die bereits mit einem eigenentwickelten Bedingungswerk im Markt aktiv sind, eine Anpassung oder Umstellung zumindest nicht kurzfristig vornehmen werden, sind ganz normale und zu erwartende Begleiterscheinungen.
Cyberversicherung: Der Markt bewegt sich
The Long View – Der Hintergrund Im noch relativ jungen Cyberversicherungsmarkt tut sich einiges. Viele Versicherer überarbeiten ihr Bedingungswerk und nehmen neue Klauseln in die Verträge auf. Im Underwriting agieren die Anbieter höchst unterschiedlich, Preisunterschiede von 150 Prozent für dasselbe Unternehmen sind möglich. Die Prämienentwicklung ist dennoch relativ stabil. Mit hohen Kapazitäten halten sich die meisten Versicherer noch zurück. Das wird aber nur ein vorübergehender Zustand sein.
Cybermuster: Industrie zweifelt an Wirksamkeit
Der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) begrüßt die neuen Musterbedingungen des Versichererverbands GDV zwar, glaubt aber nicht, dass sie sich als Standard durchsetzen werden. Sie könnten aber wie die D&O-Musterbedingungen die Diskussion beflügeln und bei der Annäherung der unterschiedlichen Deckungskonzepte helfen, sagte der GVNW-Vorsitzende Alexander Mahnke bei einer Telefonkonferenz. Neben Cyber bewegen auch Vorschriften zu internationalen Programmen und die Regulierung von Captives den Verband.
GDV: Cyber-Musterbedingungen sind praxistauglich
Debatte Um die vor kurzem veröffentlichten Musterbedingungen des GDV für Cyberversicherungen gibt es einen Disput. Versicherungsmonitor-Kolumnistin Gunbritt Kammerer-Galahn von der Kanzlei Taylor Wessing hatte die Bedingungen in ihrer Kolumne analysiert und teilweise deutliche Kritik geäußert. Heute antwortet Thomas Pache und verteidigt das Bedingungswerk. Er ist Sprecher der Arbeitsgruppe Cyberversicherung im GDV und Chief Underwriting Officer für Tech und Cyber in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei AIG.
Cyber: GDV-Musterbedingungen in der Praxis
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der GDV hat am 19. April 2017 seine Musterbedingungen für die Cyber-Versicherung und einen unverbindlichen Muster-Fragebogen veröffentlicht. Der GDV betont, dass die AVB Cyber speziell auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro zugeschnitten sind und dass der Fragebogen nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis maximal 10 Mio. Euro geeignet ist. Die erste Analyse zeigt, dass die AVB Cyber im Vergleich zu den bereits am deutschen Markt angebotenen Cyber-Policen weder konkurrenzfähig noch praxistauglich sind. Ihnen wird wohl ein ähnliches Schicksal beschieden […]
GDV veröffentlicht Cyber-Musterbedingungen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die bereits angekündigten Musterbedingungen für Cyberversicherungen veröffentlicht. Angesichts der Vielzahl der unterschiedlichen Bedingungen im Markt sollen sie eine Orientierungshilfe bieten. Anders als die meisten Verträge setzen die Musterbedingungen auf das Manifestationsprinzip. Dabei ist es unerheblich, wann die Schadsoftware ins Unternehmensnetzwerk gelangt ist, der erstmals festgestellte Schaden löst den Versicherungsfall aus. Das macht die Schadenmeldung für die Kunden einfacher.
Ostern und Cyberversicherung
Was die Woche bringt An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Ostern, GDV-Musterbedingungen Cyberversicherung, Deutsche Familienversicherung
GDV-Muster für Cyberdeckung
Der Versichererverband GDV hat Musterbedingungen für Cyberdeckungen für Freiberufler, Selbstständige und mittelständische Unternehmen entwickelt. Die modular aufgebaute Police umfasst eine Deckung für Eigen- und Drittschäden. Außerdem empfiehlt der Verband einen Service-Baustein für forensische Leistungen oder Beratung durch Krisenberater im Schadenfall. Der Verband erwartet, dass in der Folge weitere Angebote auf den Markt kommen. Makler sollen ebenfalls von den Musterbedingungen profitieren.
Cyber-Policen: Eine Frage der Abgrenzung
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Notwendigkeit eigenständiger Versicherungen zum Schutz gegen die mit Cyber-Angriffen verbundenen Risiken ist kaum noch bestritten. Allerdings stellt sich gerade wegen neuer Sorgfaltspflichten zur IT-Sicherheit die Frage, wie diese Cyber-Policen am besten mit den bewährten Versicherungsprogrammen verbunden und auf diese abgestimmt werden können. Besonders bei der Reichweite von Deckungsausschlüssen sind noch viele Fragen offen.
BGH kippt Klausel in der Krankentagegeldversicherung
Private Krankenversicherer dürfen in der Krankentagegeldversicherung die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht einseitig unter Verweis auf ein gemindertes Nettoeinkommen des Versicherten herabsetzen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er hat die entsprechende Klausel in den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Der Bund der Versicherten begrüßt das Urteil. Er fordert die PKV-Unternehmen auf, Bestandskunden zügig über die Unwirksamkeit der Klausel zu informieren.
Transparenz von Versicherungsbedingungen – eine Illusion?
Legal Eye – die Rechtskolumne: Die Branche versucht immer wieder, die Versicherungsbedingungen verständlicher zu gestalten. So sind in die neuen Musterbedingungen für die private Unfallversicherung Beispiele eingeflossen. Daraus drohen aber wieder neue Probleme zu erwachsen. Absolute Transparenz und Verständlichkeit werden wohl ein unerfüllter Traum bleiben.












