Zwei Wochen vor der finalen Lesung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat die Regierung das Regelwerk in der geplanten Form verteidigt. Sie hält es für passgenau und erwartet, dass auch nicht-tarifgebundene Unternehmen erreicht werden. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen erteilt sie weiteren Änderungsvorschlägen eine Absage. Das gilt für die Berücksichtigung der Renten bei der Berechnung von Krankenversicherungsbeiträgen genauso wie für die Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Entgeltumwandlung durch Arbeitgeber.
Archiv ‘Nahles-Rente’
Nahles-Rente: Zweifel an Potenzial
Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am Montag Sachverständige zum Betriebsrentenstärkungsgesetz befragt, mit dem CDU und SPD für mehr Vorsorge bei kleineren Unternehmen und Geringverdienern sorgen wollen. Im Fokus stand die Frage, ob kleinere Unternehmen von dem neuen „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ überhaupt erreicht werden können. Thema war außerdem das geplante Garantieverbot, das dem GDV ein Dorn im Auge ist. Juristin Astrid Wallrabenstein warnte vor verfassungsrechtlichen Problemen, wenn der vorgesehene Freibetrag bei der Anrechnung auf die Grundsicherung nicht auf die gesetzliche Rente ausgeweitet wird.
Verdi: Garantien bei Nahles-Rente zweitrangig
Für die Arbeitnehmer zählt bei der Betriebsrente die Sicherheit, Garantien sind dagegen nicht zwingend. Das sagte Judith Kerschbaumer von Verdi auf einer Veranstaltung in Köln zum Garantieverbot, das die Regierung bei der sogenannten Nahles-Rente vorsieht. Als Ausgleich zur geplanten Enthaftung der Arbeitgeber müsse es zwingend einen Sicherungsbetrag der Unternehmen geben. Kerschbaumer forderte außerdem eine Anhebung der Gehaltsgrenze, bis zu der Geringverdiener von einem Förderbetrag profitieren, von 2.000 auf 2.500 Euro.
Nahles-Rente im Bundestag
Der Bundestag hat sich in erster Lesung mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz beschäftigt, mit dem CDU und SPD der stagnierenden Betriebsrente wieder mehr Schwung verleihen wollen. Während Abgeordnete der Regierungskoalition von einem vorbildlichen Gesetzgebungsverfahren mit gelungenem Ergebnis sprachen, fand die Opposition wenig Positives an dem Vorhaben. Die Grünen sehen Kardinalfehler in der Konzeption, ein Vertreter der Linken sprach angesichts des vorgesehenen Wegfalls der Arbeitgeberhaftung von „Pokerrente“.
bAV: Länder fordern Ausnahme vom Garantieverbot
Das geplante Garantieverbot bei der Nahles-Rente stößt bei den Versicherern auf Kritik. Jetzt hat sich auch der Bundesrat für eine Ausnahmeregelung ausgesprochen. In seiner Stellungnahme zum Entwurf des sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetzes plädiert er dafür, dass das Garantieverbot bei Direktversicherungen nicht gelten soll. Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung sieht im Verbot dagegen einen wichtigen Bestandteil der Nahles-Rente. Als nächstes wird sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf beschäftigen.
DGB: Risiken bei Nahles-Rente teilen
Die geplante Enthaftung der Arbeitgeber bei der Nahles-Rente darf nicht auf Kosten der Arbeitnehmer erfolgen. Das forderte ein Vertreter des DGB vor den Mitgliedern des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Soziales. Nach seiner Ansicht sollten Unternehmen deshalb verpflichtet werden, Mittel zur Absicherung der Rentenansprüche von Mitarbeitern bereitzustellen. Thema war außerdem ein Antrag der Linken, die Riester-Förderung zu stoppen und die Guthaben der Sparer in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen.
Kabinett winkt Betriebsrentengesetz durch
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ohne wesentliche Änderungen beschlossen. Er soll die Verbreitung der bAV bei Geringverdienern und kleineren Unternehmen erhöhen. Unter anderem ist vorgesehen, dass Firmen für Betriebsrenten nicht haften müssen. Das gilt aber in erster Linie nur für tarifgebundene Unternehmen, wie die Grünen scharf kritisieren. Die vorgesehenen Möglichkeiten zur Ausweitung der Regelungen auf nichttarifgebundene Unternehmen reichen nach Ansicht der Partei nicht aus.
Lohrmanns Verunsicherung CLXVII
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Andrea Nahles drückt Betriebsrentenreform durch.
Nahles-Rente: Kontroverse um Garantieverbot
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hält den Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) grundsätzlich für gelungen. Falsch findet der Verband, dass bei der sogenannten Nahles-Rente keinerlei Garantien erlaubt sind. Der Chef der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Heribert Karch sieht in dem Garantieverbot dagegen einen zentralen Baustein. Der Gesetzentwurf hat aus seiner Sicht das Zeug, in Deutschland für einen Paradigmenwechsel nach internationalem Vorbild zu sorgen. Allerdings fordert er eine deutliche Anhebung des von Sozialabgaben befreiten Sparbetrags in der bAV.
Regierung drückt bei bAV-Reform aufs Tempo
Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorgelegt. Er soll vor allem für eine stärkere Verbreitung der bAV bei kleineren Unternehmen und Geringverdienern sorgen. Die Grundidee der sogenannten Nahles-Rente ist eine Enthaftung der Arbeitgeber, wenn sie mit den Gewerkschaften kooperieren. Ergänzt wird sie unter anderem mit einem Fördermodell für Geringverdiener und der Einführung eines Freibetrags bei der Anrechnung der Rente auf die Grundsicherung. Jetzt haben die Verbände drei Wochen Zeit, sich zum Gesetzentwurf zu positionieren. 2017 soll das Gesetz verabschiedet werden.
Nahles-Rente: PSV will nicht für Insolvenzen haften
Um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung anzukurbeln, will Arbeitsministerin Andrea Nahles gemeinsame Einrichtungen der Tarifparteien schaffen. Sie sollen anstelle der Arbeitgeber für die Betriebsrenten haften. Gehen die Einrichtungen Pleite, soll der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) für die Insolvenzsicherung der Renten zuständig sein, schlägt ein Gutachten vor. Der PSV will diese Aufgabe aber nicht übernehmen, betonte der Verein auf seiner Mitgliederversammlung. Die neuen bAV-Einrichtungen brächten neue Risiken mit sich und passten nicht in das bisherige System, kritisierte PSV-Vorstand Hans Melchiors.
bAV-Entwurf soll vor der Sommerpause kommen
Die Bundesregierung zeigt sich entschlossen, die geplante Reform der betrieblichen Altersversorgung vor Ablauf der Legislaturperiode 2017 zum Abschluss zu bringen. Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Arbeitsministerium, stellte auf einer Podiumsdiskussion in Berlin einen Referentenentwurf vor der parlamentarischen Sommerpause in Aussicht. In Verbindung mit einem Opting-Out könne die sogenannte Nahles-Rente zu einem Erfolgsmodell werden, sagte sie. Wie Unternehmen ohne Tarifbindung erreicht werden können, werde von der Politik derzeit noch diskutiert.
Aba fordert rasches bAV-Gesetz
Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) fordert nach der Veröffentlichung zweier Gutachten zur Reform der bAV einen darauf aufsetzenden Gesetzentwurf bis zur Sommerpause. Angesichts der insgesamt zu geringen zusätzlichen Vorsorge der Deutschen sei die Stärkung von Betriebsrenten noch in der laufenden Legislaturperiode dringend nötig, sagte Aba-Chef Heribert Karch. Die auf dem Tisch liegenden Vorschläge hält er in der Summe für vielversprechend. Voraussetzung für den Erfolg sei aber die Klärung strittiger Punkte im Rahmen eines Runden Tisches.










