Digitale Trends 2019 Mit einer individuellen, telemedizinisch unterstützten Begleitung will die Axa Krankenversicherung Versicherten mit Diabetes dabei helfen, besser mit ihrer Erkrankung umzugehen und ihren Lebensstil zu verändern. Die bisherigen Erfahrungen mit dem digital.DiabetesCoach zeigen, dass sich die medizinischen Werte der Patienten durch die gezielte Betreuung verbessern. Bislang haben knapp 300 Versicherte an dem Programm teilgenommen, hier sieht die Axa noch Potenzial. Die mit dem Diabetes-Coaching gemachten Erfahrungen lassen sich auf andere Krankheitsbilder übertragen.
Archiv ‘PKV’
Privatversicherte erhalten neue Medikamente früher
In der privaten (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nähert sich die Entwicklung der Pro-Kopf-Ausgaben für die Arzneimittelversorgung der Versicherten an. Zwar ist der Zuwachs bei den Privaten nach wie vor größer als in der GKV, die Schere wird aber kleiner. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Danach haben Privatpatienten schneller Zugang zu neuen Arzneimitteln und erhalten mehr teure Medikamente als die gesetzlich Versicherten.
Inter Kranken unterstützt Versicherte mit Depressionen
Die Inter Krankenversicherung will die Versorgung von Versicherten mit Depressionen verbessern. Sie bietet ihnen ein individuelles Versorgungsprogramm an, das die gezielte Begleitung durch psychologische Fachkräfte umfasst sowie einen DNA-Test zur Ermittlung der individuell passenden Arzneimitteltherapie. Der Versicherer kooperiert dabei mit dem Arzneimittel- und Diagnostikahersteller Stadapharm und dem auf die Patientenbetreuung spezialisierten Anbieter Thieme Telecare. Das Programm steht vollversicherten Kunden zur Verfügung, die Teilnahme ist freiwillig.
Politische Naivität wird teuer
Herbert Frommes Kolumne Da hatten die Chefs der Allianz Private Krankenversicherung (APKV) eine gute Idee, ganz im Sinne von „den Kunden begleiten“. Sie testen in vier Großstädten einen Notfalldienst – Kinderärzte machen nachts und am Wochenende Hausbesuche bei privat versicherten Kindern. Jetzt ist die Gesellschaft überrascht von der heftigen negativen Reaktion des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte – und versteht überhaupt nicht, warum die Aktion in der politischen Auseinandersetzung sehr schädlich für die PKV sein kann. Die Naivität in politischen Dingen ist nicht auf die APKV beschränkt.
Allianz verärgert Kinderärzte
Mit einem neuen Service für ihre vollversicherten Kunden hat die Allianz Private Krankenversicherung den Zorn von Kinderärzten auf sich gezogen. Der Münchener Versicherer testet zunächst in vier Großstädten das Angebot „Kinderärzte on the Road“. Ein Dienstleister organisiert abends und am Wochenende Hausbesuche bei erkrankten Kindern. Angesichts des allgemeinen Mangels an Pädiatern sieht der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte darin eine moralisch höchst fragwürdige Rosinenpickerei. Auch aus medizinischer Sicht sei das Projekt bedenklich, moniert der Verband. Politisch passt es zurzeit jedenfalls nicht in die Landschaft.
Krankenversicherer im Innovationsrennen
Meinung am Mittwoch Die digitale Transformation im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung ist bereits Realität. Die Anbieter liefern sich ein internationales Innovationsrennen. Sie müssen sich den Kontakt zum Kunden und dessen Daten sichern, um ihre Angebote deutlich individueller und flexibler gestalten zu können. Allerdings müssen sich die neuen Geschäftsmodelle mit den strengen Regularien des deutschen Gesundheitssystems vereinen lassen – und gleichzeitig genügend Flexibilität für kommende Disruptionen bieten. Das ist die Krux bei der Digitalisierung der Krankenversicherung.
Verhandlung über PKV-Treuhänder im Dezember
In der juristischen Auseinandersetzung über die Rolle der Treuhänder bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein Ende in Sicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für den 19. Dezember eine Verhandlung zum Thema angesetzt. Für die PKV ist der Termin von entscheidender Bedeutung. Zwar geht es in dem Verfahren nicht um die sachliche Richtigkeit der Beitragserhöhungen, sondern um ihre formelle Wirksamkeit. Erklärt der BGH die Beitragserhöhung wegen der fehlenden Unabhängigkeit des Treuhänders aber für unwirksam, kommen riesige Rückforderungen auf die Versicherer zu. Dann müssen die Anpassungen neu festgelegt werden, der Aufwand wäre enorm.
Bahr fordert neue PKV
Die privaten Krankenversicherer (PKV) stehen vor einem enormen Umbruch: Sie brauchen ein neues Selbstverständnis und ein anderes Verhältnis zu den Kunden, glaubt Daniel Bahr, Vorstand der Allianz Private Krankenversicherung. Um die interessante Zielgruppe der 20- bis 40-Jährigen zu erreichen, sollten sich die PKV-Anbieter an Internetunternehmen wie Amazon und am Kaufverhalten der Leute im Internet orientieren, sagte er auf dem 23. Kölner Versicherungssymposium. Angesichts eines stagnierenden Marktes im Kerngeschäftsfeld Vollversicherung sind gute Argumente und Services wichtiger denn je, weiß Bahr.
DFV startet betriebliche Pflegezusatzversicherung
Die Deutsche Familienversicherung (DFV) hat eine betriebliche Pflegezusatzversicherung im Rahmen des Sozialpartner-Modells entwickelt. Zusammen mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und dem Düsseldorfer Henkel-Konzern startet die DFV das Angebot „Care Flex“ für alle rund 9.000 Henkel-Mitarbeiter in Deutschland. Der Schutz ist für die Angestellten in der Basis-Variante kostenlos, gegen Aufpreis lassen sich Leistungen ergänzen und Familienmitglieder mitversichern. Die Pflegezusatzversicherung wurde von IG BCE und Henkel tarifvertraglich geregelt. Finanziert wird der Schutz über einen arbeitgeberfinanzierten Demografie-Fonds.
Die große Erleichterung
Herbert Frommes Kolumne Die Erleichterung bei den Versicherern ist überall spürbar, seit die Regierung die Formel für die Berechnung der Zinszusatzreserve (ZZR) geändert hat. Dazu haben sie allen Grund. Gerade kleine und mittlere Unternehmen hätte die alte Formel – einst von Aktuaren im Vorstandsrang bei deutschen Versicherern entwickelt – stranguliert. Der GDV kann dabei einen großen Lobbyerfolg verbuchen: ZZR-Erleichterung und Provisionsdeckel wurden nicht in einem Paket beschlossen, wie Teile der SPD angestrebt hatten. Jetzt geht es darum, wie die Branche mit dem Deckel umgeht. Wenn sie ihn verhindert, hat sie nichts gewonnen.
BaFin verteidigt Provisionsdeckel
Sollen beim Vertrieb von Lebensversicherungen Fehlanreize verhindert und die Effektivkosten stärker gesenkt werden, gibt es kein geeigneteres Mittel als einen Provisionsdeckel. Diesen Standpunkt vertrat Kay-Uwe Schaumlöffel, Versicherungsaufseher bei der Finanzaufsicht BaFin, auf einer Vertriebskonferenz in Köln. Ohne eine gesetzliche Maßnahme bliebe es lediglich bei Leitlinien und Rundschreiben durch die BaFin. Auch drohende Umgehungsmöglichkeiten, die in der privaten Krankenversicherung nach der Einführung einer Provisionsbegrenzung vor sechs Jahren zu beobachten waren, sind Schaumlöffel zufolge kein Grund, in der Lebensversicherung auf einen Deckel zu verzichten.
Ottonova stellt sich auf Deutschlandtour vor
Der junge Krankenversicherer Ottonova tourt derzeit durch Deutschland, um sich Maklern, potenziellen Kunden und anderen Interessenten vorzustellen. Trotz digitaler Technik und moderner Prozesse bleibt die persönliche Vorstellung offenbar unerlässlich. Der Münchener Krankenversicherer erklärte am Montagabend in Düsseldorf sein Konzept und warb um Vertrauen. Die Teilnehmerzahl war überschaubar, dennoch kamen etliche Fragen zu Ottonovas Angebot auf. Maximilian Rast, Chief Marketing Officer, und Felix Kugelmann, Chief Underwriting Officer von Ottonova, antworteten und berichteten über die Startphase des Versicherers.
Tarifwechselberatung ist Makler-Leistung
Jetzt steht es fest: Versicherungsmakler wie MLP dürfen Kunden beim Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung beraten und dafür auch ein Honorar nehmen. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist rechtskräftig geworden, da der Bund der Versicherten die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zurückgezogen hat. Hintergrund ist ein Urteil des BGH, der einen Versicherten dazu verpflichtet hatte, einem Makler für die erfolgreiche Unterstützung beim Tarifwechsel ein Honorar zu zahlen.











