Legal Eye – die Rechtskolumne: Die Marktstrategien der Rechtsschutzversicherer und der Deckungsumfang ihrer Policen sind inzwischen so unterschiedlich, dass von echter Transparenz für den Verbraucher keine Rede mehr sein kann. Es eröffnet sich ein neues Feld für Konflikte zwischen Rechtsschutzversicherern und ihren Kunden.
Archiv ‘Rechtsschutzversicherung’
Lohrmanns Verunsicherung XX
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Die Übernahmephantasien der Roland Rechtsschutzversicherung
Arag-Chef will kaufen, nicht verkaufen
Zum ersten Mal seit 15 Jahren hat die Arag im deutschen Rechtsschutzgeschäft 2013 keinen Beitragsrückgang zu verzeichnen. Konzernchef Paul-Otto Faßbender will mit neuen Produkten wie Bauherrenrechtsschutz punkten und sucht weitere Ziele für seine internationale Expansion. Ein Verkauf der Arag kommt für ihn nicht in Frage, Zukäufe schließt er nicht aus. Die Abmahnwelle wegen Nutzern der Porno-Seite Redtube bringt Arag täglich 50 Kundenanrufe ein.
Arag und Roland-Eigner reden über Fusion
Axa-Deutschlandchef Thomas Buberl und Arag-Eigner Paul-Otto Faßbender sprechen über ein Zusammengehen der beiden Rechtsschutzspezialisten Roland und Arag. Völlig unklar ist dabei, wer wen übernimmt – und ob es bei dem Ganzen nicht vor allem darum geht, dass Axa und andere Roland-Eigner elegant aus einem ungeliebten Gemeinschaftsunternehmen herauskommen.
BGH gibt Bonus-Malus-Systemen grünes Licht
Rechtsschutzversicherer dürfen die Anwaltswahl ihrer Kunden über finanzielle Anreize steuern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit gab er der HUK-Coburg Recht, die von der Rechtsanwaltskammer München verklagt worden war.
Rechtsschutzversicherung und Mediation – eine Mogelpackung?
Legal Eye – die Rechtskolumne: Im Rahmen der Ausweitung ihres Geschäftsmodells versuchen Rechtsschutzversicherer zunehmend, ihre Kunden aus Anwaltskanzleien fernzuhalten. Hierbei versuchen sie den Eindruck zu erwecken, als würde eine von ihnen mit dem Etikett „Mediation“ versehene Dienstleistung im Interesse des Kunden liegen und sein Rechtsproblem lösen. Tatsächlich wollen die Versicherer die Anwalts- und Gerichtskosten sparen, ohne dass der Versicherungsnehmer über seine Rechte beraten wird.





