Legal Eye – Die Rechtskolumne Wer sich mit zehn Prozent oder mehr an einem Versicherungsunternehmen beteiligen möchte, unterliegt der Inhaberkontrolle durch die BaFin. Die Finanzaufsicht prüft, ob der potentielle Käufer die gesetzlichen Anforderungen für den Erwerb erfüllt. Diese Anforderungen sind im Gesetz allerdings nur diffus formuliert. Letztlich dürfte die Prüfung der BaFin auf eine allgemeine Zuverlässigkeitskontrolle hinauslaufen. Für weitere Anforderungen besteht weder Raum noch Notwendigkeit.
Archiv ‘Versicherung’
Agilität verlangt tiefgreifende Veränderungen
Meinung am Mittwoch Viele Versicherer setzen aktuell auf den Megatrend Agilität. Agil klingt jung, dynamisch und innovativ. Sie glauben, die Einführung von agilen Arbeitsmethoden wie „Design Thinking“, „Scrum“ oder „Kanban“ reicht bereits, um schneller und flexibler zu werden. Aber Agilität ist viel mehr als nur die Anwendung neuer Methoden in der IT oder bei Projekten. Agilität bedeutet die grundsätzliche Bereitschaft, das gesamte Unternehmen zu transformieren und konsequent auf den Kunden auszurichten. Dazu gehören Organisationsstruktur und -prozesse, Vision, Kultur und Technologie.
Für 10.000 Likes tut Verti alles
Nachschlag – Der aktuelle Kommentar Bekommt José Ramón Alegre, Chef der deutschen Mapfre-Tochter Verti, bald ein Einhorn-Tattoo? Muss der Manager vom Beckenrand in einen Pool springen oder soll er „einem Frosch die Locken wickeln“? Der Versicherer Verti, ehemals Direct Line, irritiert wieder einmal mit einer skurrilen Werbekampagne. In den sozialen Netzwerken kämpft der Versicherer um Aufmerksamkeit: Nutzer können völlig sinnfreie Kurzvideos liken und damit abstimmen, welche Aktion Verti umsetzt. Für 10.000 Likes macht Verti alles.
Neues Geldwäschegesetz bringt Verschärfungen
Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 26. Juni 2017 ist die Novelle des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG) zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie vom 20. Mai 2015 in Kraft getreten. Das GwG wurde mit dieser Novelle neugefasst und bringt zum Teil ganz erhebliche Regelungserweiterungen mit sich. Nach wie vor sind Versicherungsunternehmen und -vermittler, die Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr und Darlehen anbieten oder vermitteln, als geldwäscherechtlich Verpflichtete benannt und somit unmittelbar durch die Gesetzesänderungen betroffen.
Kafka war nur als Versicherungsangestellter möglich
The Long View – Der Hintergrund Joachim Kaiser (Bild), der im Mai 2017 verstorbene Musik- und Literaturkritiker der Süddeutschen Zeitung, hat sich nur selten mit der Versicherungswirtschaft befasst – dann aber höchst anregend. Für die Buchreihe „Versicherung und Literatur“ der damaligen Bayerischen Rück – heute Swiss Re Germany – verfasste Kaiser 1975 den Text „Kann ein Versicherungs-Vorgang ein Lese-Erlebnis sein?“ Um das Manuskript gebeten hatte ihn Hans Hermann Wetcke, damals Direktor bei dem Rückversicherer. Die Bayerische veröffentlichte jährlich ein Buch – meistens einen Roman, später oft zweisprachig – mit Versicherungsbezug, das die Gesellschaft den Kunden schenkte. 1973 erschien das […]
MSG: „Start-up-Mentalität ist gut für die Branche“
Hans Zehetmaier ist Chef und einer von drei Gründern des Softwareunternehmens MSG Systems in Ismaning bei München. Im Interview mit dem Versicherungsmonitor und der SZ erläutert Zehetmaier die Strategie des Unternehmens angesichts der Veränderungen in der Branche, vor allem der Digitalisierung. Er erklärt, warum er das Unternehmen in der Schaden- und Unfallversicherung auf einer Aufholjagd sieht und dass eine Entscheidung über die Zukunft des Industrieversicherungsportals Inex24 kurz bevor steht.
Regierung lehnte G20-Police ab
Beim G7-Gipfel vor zwei Jahren auf Schloss Elmau hat die Bundesregierung noch eine Versicherung abgeschlossen, die bei Schäden von Privatleuten und kleinen Gewerbetreibenden durch gewalttätige Proteste zahlen sollte. Doch vor dem G20-Gipfel in Hamburg lehnte Berlin den Abschluss einer vergleichbaren Police ab. Das geht aus einem internen Schreiben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. In Hamburg will der Staat direkt helfen, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel versprochen hat. Inzwischen liegen erste Schadenschätzungen von Versicherern vor.
Künstliche Intelligenz und Versicherung: Was nun?
The Long View – Der Hintergrund Künstliche Intelligenz wird in Zukunft viele Arbeiten übernehmen, auch für Versicherer bietet sie große Chancen – vor allem in der Schadenregulierung. Allerdings betreiben die Versicherer eine massive Fehldigitalisierung. Zu viele Digitalisierungsprojekte sind auf die Kundenschnittstelle und den Vertrieb ausgerichtet. Hier ist künstliche Intelligenz aber nur von geringem Nutzen. Besser wäre es, die Mittel in der Schadenregulierung und dem Underwriting einzusetzen.
Brexit: Britische Versicherer fordern Rechtssicherheit
Der britische Branchenverband ABI äußert erstmals konkrete Forderungen, die er vom Gesetzgeber für die Zeit nach dem Ausstieg der Insel aus der Europäischen Union erfüllt sehen möchte. Ein Kernpunkt ist Rechtssicherheit für langfristige Verträge, deren Laufzeit auch nach dem Brexit noch andauert. Der EU-Ausstieg Großbritanniens ist außerdem nicht nur ein Thema für die dortigen Anbieter. Um die Behandlung grenzüberschreitend wirksamer Policen sollten sich auch Anbieter auf dem Kontinent Sorgen machen.
Moody’s: Versicherer setzen vermehrt auf Zukäufe
Nachdem die europäischen Versicherer den Übergang zu den neuen Eigenkapital- und Aufsichtsregeln Solvency II überwiegend gut gemeistert haben, denken viele darüber nach, was sie mit überschüssigem Kapital machen sollen. Ganz oben auf der Liste der Optionen stehen Fusionen und Übernahmen sowie Aktienrückkäufe, so das Ergebnis einer Umfrage der Ratingagentur Moody’s unter Finanzchefs. Ansonsten sind die Niedrigzinsen wie im vergangenen Jahr die größte Sorge der Unternehmen.
Innendienst: Verdi kündigt neue Streiks an
Auch die dritte Tarifrunde ist gescheitert: Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) sowie die Gewerkschaften Verdi, DHV und DBV konnten am Freitagabend keinen Kompromiss für die knapp 170.000 Innendienstangestellten und Auszubildenden der Versicherungswirtschaft finden. Verdi kündigt nun neue Streiks an.
Digitalisierungswettkampf geht in die zweite Runde
Medienanalyse Die Euphorie, mit der die Medien in den vergangenen Monaten über Insurtechs und ihre Aktivitäten berichtet haben, hat nachgelassen und weicht inzwischen einer sachlicheren, fast skeptischen Sichtweise auf das Geschehen. Auch die Versicherer haben erkannt, dass eine echte Disruption durch Insurtechs bislang ausgeblieben ist. Mit einer Kombination aus Kernkompetenzen und neu aufgebautem Digital-Know-how wollen sie verhindern, dass die neuen Marktteilnehmer ihnen den Rang ablaufen. Ob sie damit auch der prognostizierten zweiten Welle von Start-ups standhalten können, ist fraglich.
Insurtechs: Digitaler Weckruf für Versicherer
Meinung am Mittwoch Versicherer und Investoren setzen zunehmend auf Insurtechs und Technologie-Start-ups. Zwischen 2010 und 2016 hat sich ihre Zahl verdoppelt. Aber bislang stellen die neuen Unternehmen noch keine große Gefahr für die etablierten Anbieter dar. Nur wenige wagen den großen Wurf und werden selbst Risikoträger. Die Versicherer sollten sich aber nicht darauf verlassen, dass das so bleibt. Denn das Potenzial für digitale Disruption wächst massiv. Die Versicherer müssen ihren Vorsprung nutzen und ihre Transformation beschleunigen.
Großer Zulauf zum InsurLab Germany
Acht Versicherer aus ganz Deutschland, zwei Hochschulen, die IHK Köln und ein Start-up haben in dieser Woche den Verein InsurLab Germany in Köln gegründet. Er soll den Hub InsurTech mit Leben erfüllen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte nach einer Ausschreibung Köln und München für diese Digitalisierungszentren im Rahmen der de:hub-Initiative ausgewählt. Der Verein will jetzt eine GmbH gründen und rasch Räume für ein Accelerator- und Incubator-Programm anmieten.
Vertragsrecht hemmt digitalen Binnenmarkt
Legal Eye – Die Rechtskolumne Es gibt zahlreiche Bemühungen des europäischen Gesetzgebers, einen digitalen Binnenmarkt auch im Finanzdienstleistungssektor zu etablieren. Dabei darf jedoch nicht aus den Augen verloren werden, dass ein solcher Markt nur dann erfolgreich implementiert werden kann, wenn die Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass ein grenzüberschreitendes Angebot beziehungsweise eine grenzüberschreitende Nachfrage attraktiv ist. Ein wesentliches Hindernis ist hierbei das internationale Versicherungsvertragsrecht.













