Versicherungsmakler sollten besonders sorgfältig bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs und der regelmäßigen Überprüfung der Versicherungssummen vorgehen, insbesondere in Zeiten steigender Baupreise und Inflation. Ansonsten laufen sie Gefahr, für eine Unterversicherung haftbar gemacht zu werden, wie ein aktueller Beschluss des Landgerichts Essen zeigt. Es ist auch Schnelligkeit bei der Beratung gefragt, schreibt Rechtsanwalt Stefan Steinkühler.
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D&O: Wer bekommt die Versicherungssumme?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Zu der Frage, wie Versicherungsleistungen aus einer D&O-Police auf mehrere Leistungsberechtigte verteilt werden, wenn die Versicherungssumme nicht für alle reicht, existiert keine gesetzliche Regelung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im vergangenen November entschieden, dass das Prioritätsprinzip („first come first served“) eine faire und sinnvolle Verteilung darstellt, wie sie die Literatur fordert. Die Entscheidung gibt den Versicherern mehr Rechtssicherheit bei der Verteilung von D&O-Versicherungsleistungen.
Bis 10 Mio. Euro: Stoïk erhöht Kapazitäten
Exklusiv Kunden des französischen Cyber-Assekuradeurs Stoïk können künftig Policen mit Versicherungssummen in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro abschließen. Dass das Start-up seine Deckungsobergrenze damit verdoppeln konnte, liegt auch an der jüngst vertieften Partnerschaft mit Tokio Marine. Stoïk, vor gerade einmal drei Jahren in Paris gegründet, verfolgt auch weiterhin einen steilen Wachstumskurs.
D&O: Urteil zur Verteilung der Versicherungssumme
Legal Eye – Die Rechtskolumne In D&O-Schadenfällen mit mehreren versicherten Managern kann es vorkommen, dass ihre Deckungsansprüche die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme übersteigen. Zu der Frage, wie diese Summe zu verteilen ist, ist nun ein erster obergerichtlicher Beschluss ergangen. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Fall, in dem es um „vorläufige“ Deckungszusagen unter dem Strafrechtsschutzbaustein eines D&O-Versicherungsvertrags ging, beschlossen, dass die Versicherungssumme nach Köpfen unter den Betroffenen aufzuteilen sei. Vieles spricht dafür, dass diese Entscheidung im Kern übertragbar ist.
Globaler Versicherungsschutz vs. deutscher Tellerrand
Legal Eye – Die Rechtskolumne Was darf der Versicherungsnehmer erwarten, wenn er weltweiten Versicherungsschutz einkauft? Diese Frage ist in der Praxis immer wieder umstritten. Sie kann bei einer internationalen Deckung nur aus der Perspektive desjenigen beantwortet werden, dem der Versicherungsschutz zugutekommen soll. Maßgeblich ist also die Perspektive des oder der Betroffenen. Die Praxis zeigt aber: Der „deutsche Tellerrand“ stellt die Funktionalität internationaler Deckungen immer mehr in Frage. Dazu zwei Schlaglichter.
Inflation: AGCS drängt auf Wertanpassungen
Die stark gestiegene Inflation setzt Industrieversicherer unter Handlungsdruck. Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) mahnt bei seinen Kunden daher eine Neubewertung ihrer versicherten Vermögensgegenstände an, sagte AGCS-Schadenchef und Vorstand Thomas Sepp bei der Präsentation des aktuellen Schadenreports. Viele Unternehmen hätten diese seit Jahren nicht neu bewertet, es drohen Deckungslücken. Sepp verriet auch, wie viele Kunden AGCS in Deutschland in der Cyberversicherung ablehnt.
Ein Plädoyer für die Kapazität
Meinung am Mittwoch Resigniert hockt sie auf der Anklagebank, gefesselt, sichtbar und spürbar gezeichnet – die so wohlgeratene Kapazität der Industrieversicherer. Ebenjene nehmen der Kapazität substanznagende Entschädigungen übel, ebenso bestreitbare Eventual-Schäden, werfen ihr in der Anklageschrift launische Geschäftsergebnisse vor. Zwar versichern sie noch, zwar versichert sich die Allgemeinheit noch, nur zurückhaltend und mit schlotternden Knien. Der auskömmlichen Kapazität widerfährt ein kurzer Prozess. Nachfolgend plädiert einer ihrer Verteidiger.
500 Mio. Euro Insolvenzabsicherung sind nötig
In der Diskussion um eine Neugestaltung der Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter stellen sich die Versicherer auf neue Deckungssummen von bis zu 500 Mio. Euro ein. Das halten auch Aktuare für notwendig und möglich. Bei der Deckelung auf bislang 110 Mio. Euro habe „der Gesetzgeber wohl nicht richtig aufgepasst“, sagte Andreas Meyerthole von der aktuariellen Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss. Das Beispiel Österreich zeige, dass deutliche höhere Summen ohne Probleme zu stemmen sind.
D&O: Wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die richtige Verteilung nicht ausreichender Versicherungssummen in D&O-Schadenfällen ist ein schwieriges Unterfangen, das auch Risiken in sich birgt. Sie können verringert werden, indem die Verteilungsproblematik in den Versicherungsbedingungen geregelt wird. Das haben viele D&O-Versicherer aber noch nicht getan. Eine solche Regelung ist auch deshalb sinnvoll, weil die gesetzlichen Vorschriften des Paragrafen 109 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht alle Fallgestaltungen erfasst, die bei D&O-Versicherungen eintreten können. Aber auch im Anwendungsbereich des Paragrafen 109 VVG sind Klauseln zur Verteilungsproblematik sinnvoll, weil noch weitere Punkte geregelt werden können, zum Beispiel das Verhältnis von Abwehr- zu Freistellungskosten.
D&O: Streit um Einzelpolicen
Zu geringe Deckungssummen, Interessenkonflikte, Anfechtungsgefahr – die in der Managerhaftpflichtversicherung üblichen Gruppenpolicen, die Vorstände und Aufsichtsräte gemeinsam abdecken, bringen Probleme mit sich. Ob Einzelpolicen für Manager die Lösung sind, ist im Markt heftig umstritten, wie eine Diskussion auf der Euroforum Haftpflicht-Konferenz zeigte. Manche Experten fürchten, dass dadurch nur neue Komplikationen entstehen.
In der Haftzeitfalle
Legal Eye – Die Rechtskolumne Bei der Festlegung der Haftzeit in der Betriebsunterbrechungsversicherung ist Vorsicht geboten. Sie ist definiert als der Zeitraum, für welchen Versicherungsschutz für den Unterbrechungsschaden besteht. Der Begriff kommt in den Versicherungsbedingungen recht harmlos daher, hat es aber in sich. Generell kann die Haftzeit nicht großzügig genug bemessen sein. Gleiches gilt im Hinblick auf den Bewertungszeitraum, der zur Festlegung der Versicherungssumme dient.
Veraltete Haftpflichtversicherungen – ein existenzbedrohendes Risiko
Legal Eye – die Rechtskolumne: Viele Privatpersonen, aber auch Unternehmen haben in ihren Haftpflichtpolicen viel zu geringe Versicherungssummen vereinbart. Häufig laufen die Verträge schon seit Jahren, und niemand ist auf die Idee gekommen, sie zu prüfen und den Schutz anzupassen. Hier ist mehr Sorgfalt auf Seiten der Versicherungsvermittler gefordert.
Auf die Plätze: Wettlauf um die Versicherungssumme
Legal Eye – die Rechtskolumne: Arcandor, Sachsen LB oder Siemens – bei D&O-Fällen übersteigen die Schadensersatzsummen häufig die zur Verfügung stehenden Versicherungssummen. Die Versicherungsverträge lassen meist offen, wie die Versicherungssumme auf mehrere Versicherte zu verteilen ist. Es kann passieren, dass einzelne Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder leer ausgehen. Versicherer und Versicherungsnehmer sollten deshalb klare Regelungen zur Verteilung der Versicherungssumme treffen.












