Archiv ‘vorvertragliche Anzeigepflicht’

Wie es mit dem Cybermarkt vorangehen kann

Nach einer Phase stark steigender Preise und schrumpfender Kapazitäten ist in die Cyberversicherung wieder mehr Ruhe eingekehrt. So wirklich zufrieden wirken aber weder Versicherer noch Kunden. Unternehmen fürchten, dass die Kapazitäten bei einer schnellen Drehung des Marktes wieder wegbrechen könnten. Versicherer hadern damit, dass sie wahrscheinlich nicht alle Eventualitäten bezüglich der künftigen Schadenentwicklung berücksichtigt haben. Bei einer Fachtagung des Gesamtverbands der versicherungsnehmenden Wirtschaft plädierten Experten für mehr Prävention. … Lesen Sie mehr ›

Lebensversicherung per Fitnesstracker

 Exklusiv  Eine Lebensversicherung in drei Minuten statt in acht Wochen – das verspricht das britische Start-up Qumata. Die eigens entwickelte künstliche Intelligenz nutzt die Daten aus Fitnesstrackern, um das Krankheits- und Sterberisiko eines Kunden zu berechnen. Damit fallen lange Fragebögen und medizinische Untersuchungen weg. In Amerika und Asien nutzen bereits erste Versicherer den Algorithmus, nun will Qumata auch in Europa Fuß fassen. … Lesen Sie mehr ›

BU ohne Gesundheitsprüfung: Es ist an der Zeit

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Im Leistungsfall kann es bei Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ein böses Erwachen geben: Denn erst dann prüfen die Versicherer, ob die Angaben, die Kunden im Antrag gemacht haben, korrekt waren. Sind sie falsch oder unvollständig, kann der Versicherer die Leistung verweigern, auch wenn die Versicherten jahrelang Beiträge gezahlt haben. Es ist an der Zeit, diese Vorgehensweise zu ändern. Versicherer sollten BU-Policen mit einer Wartezeit von maximal zehn Jahren, dafür aber ohne Gesundheitsprüfung anbieten. … Lesen Sie mehr ›

Neue Regeln für den Londoner Markt

Großbritannien reformiert derzeit sein Versicherungsvertragsrecht. Für Konzerne, die Policen im englischen Markt einkaufen, bringen die neuen Vorschriften Vor- und Nachteile. So dürfen Versicherer die Leistung nur noch bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht komplett verweigern. Andererseits müssen die Versicherungsnehmer größere Sorgfalt bei der Offenlegung von Informationen walten lassen. … Lesen Sie mehr ›