Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes im Hinblick vor allem auf das Widerrufsrecht vor. So ist ein Wegfall des sogenannten ewigen Widerrufsrechts geplant, das vor allem die Lebensversicherer immer wieder beschäftigt. Versicherungsexperte Axel Kleinlein kritisiert, dass das Umsetzungsgesetz die EU-Vorgabe auch auf den stationären Vertrieb ausweitet. Gegen andere Regelungen des Entwurfs protestiert er ebenfalls scharf.
Archiv ‘VVG’
Produkthaftung für KI-Systeme – Risiko Maschine?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Künstliche Intelligenz (KI) prägt zunehmend unseren Alltag – und wirft zugleich komplexe Haftungsfragen auf. Gerade im Bereich der Produkthaftung entsteht ein neues Spannungsfeld, das Unternehmen und Versicherer vor Herausforderungen stellt. Mit der KI-Verordnung und der Produkthaftungsrichtlinie wagt der europäische Gesetzgeber den Versuch, klare Regeln für den Umgang mit intelligenten Systemen zu schaffen. Klar ist, dass es Geschädigten künftig erleichtert werden soll, Schadenersatz für fehlerhafte KI-Systeme und von ihnen verursachte Schäden durchzusetzen.
Direktanspruch weltweit – Haftpflicht ohne Umweg?
Legal Eye – Die Rechtskolumne In der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer des Schädigers praktisch auf die Insolvenz des Versicherungsnehmers beschränkt. Die internationale Rechtslage ist anders: Artikel 18 der Rom II-Verordnung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen solchen Direktanspruch. Die schlechte Nachricht für die deutschen Versicherer: Das Recht vieler ausländischer Staaten sieht einen solchen Direktanspruch vor! Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Anwendungsbereich von Artikel 18 Rom II-Verordnung eröffnet ist.
Paragraf 81 Absatz 2 VVG – ein echter Dauerbrenner
Legal Eye – Die Rechtskolumne In wirtschaftlich angespannten Phasen gewinnt die Vertrauensschadenversicherung an Bedeutung. Durch sie sichert sich ein Unternehmen gegen finanzielle Schäden durch kriminelle Handlungen ihrer Mitarbeiter oder Dritter ab. Angesichts der komplexen Schadenregulierung und der rechtlichen Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Paragraf 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), ist es für Unternehmen wichtig, präventive Maßnahmen zu ergreifen und das interne Kontrollsystem zu stärken.
Wie umgehen mit der wissentlichen Pflichtverletzung?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Einigen D&O-Versicherungsfällen steht auf die Stirn geschrieben, dass die versicherte Person wissentlich ihre Pflichten verletzt hat und somit kein Haftpflichtanspruch besteht. In der Regel muss der Versicherer dennoch zunächst die Abwehrkosten zahlen. Kann er das vermeiden, indem er die wissentliche Pflichtverletzung in einem vorgezogenen Deckungsverfahren feststellen lässt? Nein, entschied das OLG Karlsruhe kürzlich in einem Urteil zur Haftpflichtversicherung, das sich auf die D&O-Deckung übertragen lässt.
D&O: Wer bekommt die Versicherungssumme?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Zu der Frage, wie Versicherungsleistungen aus einer D&O-Police auf mehrere Leistungsberechtigte verteilt werden, wenn die Versicherungssumme nicht für alle reicht, existiert keine gesetzliche Regelung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im vergangenen November entschieden, dass das Prioritätsprinzip („first come first served“) eine faire und sinnvolle Verteilung darstellt, wie sie die Literatur fordert. Die Entscheidung gibt den Versicherern mehr Rechtssicherheit bei der Verteilung von D&O-Versicherungsleistungen.
D&O: Kein Versicherungsschutz für Strohmänner
Legal Eye – Die Rechtskolumne Nicht selten kommt es vor, dass sich sogenannte Strohmänner als Geschäftsführer ins Handelsregister eintragen lassen, weil für die faktischen Geschäftsführer eine Eintragung wegen Vorstrafen oder anderer Hindernisse nicht in Frage kommt. Für die Strohmänner kann das existenzvernichtende Konsequenzen haben, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm zeigt. Demnach besteht für sie kein D&O-Versicherungsschutz, wenn sie ihre Strohmanneigenschaft gegenüber dem Versicherer nicht offengelegt haben.
Zweites Cyber-Urteil: Ausgerechnet Arglistanfechtung
Legal Eye – Die Rechtskolumne Es ist da, das zweite veröffentlichte Urteil eines deutschen Gerichts zur Cyberversicherung. Das Landgericht Kiel bestätigt die Arglistanfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer. Warum die Begründung des Gerichts falsch ist und die Bedeutung der Entscheidung für den Cyberversicherungsmarkt ganz woanders liegt, als das Urteil auf den ersten Blick vermuten lässt.
Wesentliche VVG-Anpassungen geplant
Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 30. November 2023 trat die neue EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in Kraft. Sie ist von den europäischen Mitgliedstaaten bis zum 30. November 2025 in das jeweilige nationale Recht umzusetzen und ab dem 30. November 2026 anzuwenden. Wie man aus Berlin hört, plant die deutsche Regierung, das betreffende Umsetzungsgesetz zum Anlass zu nehmen, um einige Nachbesserungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/97 (IDD) vorzunehmen und weitere Regelungen zum echten Gruppenversicherungsvertrag in das VVG aufzunehmen.
Wer nicht (klar) fragt, muss leisten
Legal Eye – Die Rechtskolumne Im Schadenfall wenden Versicherer immer wieder ein, der Versicherungsnehmer habe Risikofragen falsch beantwortet, erklären den Rücktritt vom Vertrag und verweigern die Leistung. Doch was gilt bei unklaren Risikofragen? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig zeigt zu Recht auf: Wer nicht (klar) fragt, bleibt zur Leistung verpflichtet.
D&O: Urteil zur Verteilung der Versicherungssumme
Legal Eye – Die Rechtskolumne In D&O-Schadenfällen mit mehreren versicherten Managern kann es vorkommen, dass ihre Deckungsansprüche die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme übersteigen. Zu der Frage, wie diese Summe zu verteilen ist, ist nun ein erster obergerichtlicher Beschluss ergangen. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Fall, in dem es um „vorläufige“ Deckungszusagen unter dem Strafrechtsschutzbaustein eines D&O-Versicherungsvertrags ging, beschlossen, dass die Versicherungssumme nach Köpfen unter den Betroffenen aufzuteilen sei. Vieles spricht dafür, dass diese Entscheidung im Kern übertragbar ist.
Versicherer verstoßen im Online-Vertrieb gegen Regeln
Die BaFin hat den Online-Vertrieb der in Deutschland ansässigen Versicherer untersucht und Missstände festgestellt: Bei einigen ist ein Online-Abschluss nur dann möglich, wenn Kunden explizit auf Beratung verzichten. Auch der Verweis auf ein telefonisches oder persönliches Gespräch verleitet nach Ansicht der Finanzaufsicht die an einem schnellen Abschluss interessierte Online-Kundschaft zum Beratungsverzicht. Manche Anbieter interessiert es außerdem nicht, ob Kunden für bestimmte Risiken schon Versicherungen haben.
Versicherung versus Verbraucherzentrale
The Long View – Der Hintergrund Eine Vertriebsaktion der SV Sparkassenversicherung hat ihr eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingebracht. Der Versicherer wollte Gebäudeversicherungskunden eine vierjährige Vertragsverlängerung zu stark reduzierter Prämie anbieten, wenn sie auf eine Beratung verzichten. Interessanterweise sind weder das Angebot der SV noch die Argumentation der Verbraucherzentrale rechtlich zulässig. Andererseits lässt der Gesetzgeber beträchtliche Bestandsprovisionen für die stillschweigende Verlängerung von Bestandsverträgen zu. Der Fall zeigt daher deutlich den fragwürdigen Verbraucherschutz des Gesetzgebers.
Kostspielige Rückgriffsansprüche bei D&O-Policen
Legal Eye – Die Rechtskolumne In der D&O-Versicherung gilt, was auch ansonsten Usus ist: Wenn es im Schadenfall Rückgriffsansprüche gegen externe Dritte gibt, zum Beispiel gegen die Wirtschaftsprüfer des Unternehmens, sind nicht nur die versicherten Unternehmen, sondern auch die versicherten Personen verpflichtet, diese Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer auf eigene Kosten zu wahren. Für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte lauert hier eine gefährliche Falle.
Globaler Versicherungsschutz vs. deutscher Tellerrand
Legal Eye – Die Rechtskolumne Was darf der Versicherungsnehmer erwarten, wenn er weltweiten Versicherungsschutz einkauft? Diese Frage ist in der Praxis immer wieder umstritten. Sie kann bei einer internationalen Deckung nur aus der Perspektive desjenigen beantwortet werden, dem der Versicherungsschutz zugutekommen soll. Maßgeblich ist also die Perspektive des oder der Betroffenen. Die Praxis zeigt aber: Der „deutsche Tellerrand“ stellt die Funktionalität internationaler Deckungen immer mehr in Frage. Dazu zwei Schlaglichter.










