Insurance Europe sieht keinen Änderungsbedarf beim Produkthaftungsrecht der Europäischen Union zur Anpassung an den technologischen Wandel. Der Verband der europäischen Versicherer warnt in einer Stellungnahme vielmehr davor, dass signifikante Änderungen den Versicherungsschutz von Unternehmen bedrohen könnten. Verbraucherschützer halten die Regeln dagegen für veraltet. Sie machen sich dafür stark, dass sie ausdrücklich auch für Software gelten und dass der Schadensbegriff auf Datenverluste ausgedehnt wird.
Archiv ‘VZBV’
Schick: Punktsieg für die Finanzlobby
Verbraucherschützer bewerten den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP kritisch. Der Bund der Versicherten, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bürgerbewegung Finanzwende vermissen konkrete Pläne für die Reform der privaten Altersvorsorge, die angekündigte Prüfung eines Neustarts sei zu wenig. Der Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende Gerhard Schick moniert außerdem, dass keine Abkehr vom Provisionsvertrieb hin zur Honorarberatung eingeleitet wird. Das sei ein klarer Punktsieg für die Finanzlobby.
Verbraucherschützer gegen Entgeltumwandlung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) per sogenannter Entgeltumwandlung muss dringend überarbeitet werden, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband. Bei einer künftigen Reform der zusätzlichen Altersvorsorge dürfe nicht auf die bAV in der derzeitigen Form gesetzt werden, warnt der Verband in einem aktuellen Positionspapier. Stattdessen plädieren die Verbraucherschützer für einen öffentlich-rechtlich organisierten Vorsorgefonds.
VZBV erneut erfolgreich gegen Vergleichsportal
Schlappe für das Vergleichsportal Verivox: Das Unternehmen muss bei der Vermittlung von Privathaftpflichtpolicen künftig deutlich machen, dass dem gelieferten Vergleich nur eine eingeschränkte Marktauswahl zugrunde liegt. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) angestrengten Verfahren entschieden. Das Portal prüft, ob es in die Revision beim Bundesgerichtshof geht.
Sündenfall gegenüber dem Kunden
Beim Symposium des Maklerverbands BDVM ging es heiß her: Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband prangerte den jahrelangen Fokus auf Garantieprodukte in der Altersvorsorge als Falschberatung an – und warb für ein staatlich organisiertes Modell. Dietmar Bläsing vom Volkswohl Bund keilte gegen den Vorstoß von GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen zum Standard-Riester. Wer Do-it-yourself empfehle, versündige sich am Kunden, mahnte er. Auch bei den Maklern ist die Unzufriedenheit mit Asmussen deutlich spürbar.
VZBV gewinnt gegen Check24
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat recht mit den Vorwürfen gegen Check24. Das haben Richter des Landgerichts Frankfurt am Main entschieden. Der Verband hatte dem Vergleichsportal vorgeworfen, nicht deutlich genug zu sagen, dass es nur einen kleinen Teil der Versicherer in seinen Vergleich von Privathaftpflichtpolicen einbezieht. Die Richter beriefen sich in dem Urteilspruch mehrfach auf den Vermittlerstatus von Check24. Das Urteil könnte also auch Bedeutung für andere Makler bekommen.
Wie geht es weiter mit der Elementarversicherung?
In die Debatte um eine obligatorische Elementarschadenversicherung kommt immer mehr Bewegung. Nachdem Munich Re-Chef Joachim Wenning für ein Opt-out-Modell als Alternative zur expliziten Versicherungspflicht geworben hat, stellt HUK-Vorstand Jörg Rheinländer eine vom GDV erdachte Alternative vor: Nur extreme Ereignisse könnten verpflichtend und mit hohen Selbstbehalten abgesichert werden, zwischen sehr hohen Schäden und den niedrigen sei Raum für eine privatwirtschaftliche Lösung. Das Ifo-Institut plädiert für eine Pflichtversicherung – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
VZBV will Elementardeckungen unters Volk bringen
Weniger als die Hälfte der Hausbesitzer in Deutschland sind gegen Elementarschäden versichert. Weil eine entsprechende Versicherungspflicht bislang nicht zustande gekommen ist, will der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Verbreitung von Elementardeckungen auf anderem Wege erreichen: Die Versicherer sollten Verbrauchern grundsätzlich eine Komplettdeckung anbieten – der Kunde muss den Elementarbaustein explizit abwählen. Zudem sollten die Anbieter verpflichtet werden, die entsprechende Umstellung von Altverträgen zu unterstützen.
Abgesang auf Riester-Rente
Bei der zusätzlichen Altersvorsorge ist ein Neustart nötig, nachdem die Große Koalition die Schaffung eines Riester-Standardvertrags verpasst hat. Darin waren sich Spitzenvertreter der Regierung und der Koalition weitgehend einig, die auf dem Verbrauchertag des Verbraucherzentrale Bundesverbands diskutierten. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz griff die Versicherungsbranche direkt an. Sein Eindruck sei, dass die Anbieter auf die staatliche Riester-Förderung angewiesen seien, um die hohen Kosten und die geringe Rendite der Verträge wettzumachen. Grünen-Spitzenkandidatin Annalena Baerbock warb für ein öffentlich verwaltetes Vorsorgeprodukt, Johannes Vogel (FDP) für das Konzept einer gesetzlichen Aktienrente.
VZBV begrüßt neues Widerrufs-Muster
Exklusiv Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für eine Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung stößt bei Verbraucherschützern grundsätzlich auf Zustimmung. Das zeigt die Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), die dem Versicherungsmonitor vorliegt. Vorgesehen sind konkretere Informationen als bisher, damit Verbraucher die Modalitäten der Widerrufsfrist besser verstehen. Abstrakte rechtliche Verweise sollen wegfallen. Der VZBV sieht noch Nachholbedarf bei der Ausgestaltung des Musters bei Restschuldversicherungen.
VZBV: „Bei Riester halten zu viele die Hand auf“
Exklusiv Die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Neuerung bei der staatlich geförderten Riester-Rente kommt vor den Wahlen im September nicht mehr, ist Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sicher. Das sei insofern gut, als damit auch das Wunschkonzert der Versicherer vom Tisch ist, sagt die Leiterin des Teams Finanzmarkt im Interview. Die Erfolgsaussichten für ein staatlich verwaltetes kapitalgedecktes Produkt schätzt sie höher ein als vor der Legislaturperiode.
Musterfeststellungsklage: Gefahr für Versicherer?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Seit fast zwei Jahren gibt es in Deutschland das Instrument der Musterfeststellungsklage. Inzwischen haben die Verbraucherverbände Gefallen daran gefunden. Bei Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit von standardisierten Klauseln in Verbraucherverträgen wird sie aller Wahrscheinlichkeit nach Teil des gerichtlichen Alltags werden. Das dürfte bald auch die Versicherungswirtschaft treffen.
Berlin beschließt Fondslösung für Pauschalreisen
Die Regierung hat eine Neuregelung der Vorschriften zur Absicherung von Pauschalreisen im Insolvenzfall auf den Weg gebracht. Das am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Eckpunktepapier sieht einen neuen Pflichtfonds für Veranstalter vor, die Pauschalreisen anbieten. Damit verabschiedet sich die Regierung von der bisher geltenden Haftungsobergrenze. Sie war durch die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook, der bei der Zurich versichert war, deutlich gesprengt worden. Verbraucherschützer begrüßen den Plan, mahnen aber eine schnelle Gangart beim jetzt anstehenden Gesetzesverfahren an.
Thomas Cook-Pleite kommt Kunden teuer
Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook wird zu herben finanziellen Verlusten für viele Urlauber führen. Denn die Summe von 110 Mio. Euro, mit der dieser Schaden bei der Zurich versichert ist, geht fast vollständig für die Rückholung der gestrandeten Urlauber drauf. Für Zahlungen an Kunden, die Reisen bezahlt und noch nicht angetreten haben, bleibt wenig übrig. Sie dürften kaum mehr als 10 Prozent ihrer Zahlung wiedersehen. Ob die Bundesrepublik dann haftet, ist offen – Verbraucherschützer sehen Aussichten. Auf jeden Fall dürfte die Pleite zu einer Neuordnung der Versicherungslösung für die Reiseveranstalter führen.
VZBV sieht „Extrarente“ durch Gutachten bestätigt
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht sein Konzept für ein staatlich organisiertes Altersvorsorgeprodukt namens „Extrarente“ durch ein Gutachten zu vergleichbaren Modellen im Ausland bestätigt. Der Rechtswissenschaftler Markus Roth von der Philipps-Universität Marburg hat sich staatlich organisierte Standardprodukte in Schweden, Großbritannien und Kalifornien angesehen und daraus Empfehlungen für Deutschland abgeleitet. Eine automatische Einbeziehung von Arbeitnehmern ab einem bestimmten Einkommen verspricht demnach geringe Kosten und eine hohe Verbreitung.













