Die Zurich bietet Unternehmen ab 100 Mitarbeitern eine Berufsunfähigkeitsversicherung für die Belegschaft an, die auf dem Prinzip der Schadenversicherung beruht – ohne Sparvorgang, nur als Risikoschutz. Damit will die Zurich angesichts des politischen Drucks die private BU-Versicherung retten.
Zurich, nach eigenen Angaben die Nummer fünf unter den deutschen Lebensversicherern, bricht mit einem Tabu. Das Unternehmen bietet ab Oktober eine neue Form der Berufsunfähigkeitsversicherung an, die nicht – wie bei deutschen Versicherern vorgeschrieben – nach dem Prinzip der Lebensversicherung kalkuliert ist, sondern wie eine Schadenversicherung angeboten wird. Zurich will damit im Oktober auf den Markt kommen und setzt auf die Makler beim Vertrieb.
Versicherer ist Zurich Eurolife SA in Luxemburg. Weil jeder EU-Versicherer seine Dienstleistungen in anderen Mitgliedsstaaten anbieten darf, hat die Zurich hier kein Problem. Zurich nennt das Angebot TEAM (Team Existenz Absicherungs Modell) und hat sich den Namen schützen lassen.
Die Grundprinzipien:
- Nur Versicherung ganzer Belegschaften ab 100 Mitarbeitern
- Beitragszahlung durch den Arbeitgeber
- Keine Gesundheitsprüfung
- Versicherung eines Prozentsatzes der Bruttobezüge – von 50 Prozent bis 80 Prozent oder 60.000 Euro im Jahr, gesetzliche Renten werden angerechnet
- Bei Todesfall Leistung in Abhängigkeit vom Gehalt (etwa doppeltes Jahresgehalt) bis 500.000 Euro
Bei dem Modell meldet der Arbeitgeber zu Beginn des Jahres die Beschäftigtenzahl, danach wird der Beitrag kalkuliert. Am Ende des Jahres meldet er erneut, eine mögliche Differenz wird nachberechnet. Der Versicherer kann jährlich kündigen. „Das ist wie in der Autoversicherung“, sagte Vorstand Marco Arteaga. Die Zurich arbeite nach dem Prinzip der Schadenversicherung. „Wenn die gesamte Belegschaft versichert wird, können wir auf die Risikoprüfung verzichten, weil die Risiken zufällig ausgewählt sind“, sagte Arteaga. Die Beiträge lägen um 25 Prozent bis 50 Prozent unter konventionellen BU-Versicherungen.
Zurich Leben-Chef Marcus Nagel zum GDV-Vorschlag einer Provisionsdeckelung in der Lebensversicherung:
„Da muss nach Produktbereichen differenziert werden. Das wird letztendlich der Markt entscheiden. Eine gesetzliche Regelung ist immer schwierig. Das sieht man auch in der Krankenversicherung: Wenn man einen Satz festlegt, trifft das den einen Vertrieb mehr als den anderen. Es wird nicht einfach werden, einen Nenner zu finden. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, auch nicht darüber, ob es eine gesetzliche Regelung gibt oder nicht.“
Er sieht eine politische Dimension. „Der Verlust der Arbeitskraft ist die häufigste Ursache von Armut.“ Alle Parteien in Berlin hätten das Thema Erwerbsminderungsrente für die Zeit nach der Wahl auf der Agenda. „Die Frage ist, ob das Problem mit privaten Versicherungsträgern bewältigt werden kann oder nicht.“ Er forderte andere Versicherer auf, dem Vorbild der Zurich zu folgen und ähnliche Policen anzubieten.
Der Kunde – also der Betrieb – könne wählen, welches Niveau des Schutzes er gewährt, ob mit Verweisungsklausel oder nicht, oder als reine Erwerbsminderungsrente.
Arteaga zitierte eine Modellrechnung für einen Betrieb mit 100 Mitarbeitern, deren Durchschnittsgehalt 30.000 Euro beträgt und die im Schnitt 40 Jahre alt sind. Sie sind in Verwaltung und Produktion tätig. „Wir versichern eine BU-Rente von 50 Prozent des Grundgehalts, bei Todesfall einmalig das doppelte Jahresgehalt.“ Auf die BU-Rente werden gesetzliche Renten angerechnet. „Für dieses Kollektiv beträgt das Beitragsvolumen 26.000 Euro im Jahr.“ Einzelversicherungen würden 41.500 Euro kosten.
Die Zurich setzt darauf, dass Arbeitgeber die neue Absicherung mit der betrieblichen Altersversorgung verbinden. Wenn die Unternehmen eine bAV über Entgeltumwandlung für Mitarbeiter organisieren, sparen sie Sozialbeiträge. Arteagas Beispiel: Wenn 70 Prozent der Belegschaft beteiligen sich an der Entgeltumwandlung und zahlen einen Monatsbeitrag von im Schnitt 100 Euro. Der Arbeitgeber spart damit Sozialversicherungsbeiträge von 17.000 Euro. „Dann beträgt die Nettobelastung für den zusätzlichen BU-Risikoschutz 9000 Euro für den Arbeitgeber.“
Herbert Fromme
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