Feuer: „Generalklausel“ muss auf den Prüfstand

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist regelmäßiger Bestandteil von Sachversicherungsverträgen. Eine zweifelhafte „Generalklausel“ dient Versicherern bei der Regulierung von Brandschäden als Einfalltor, um Verhandlungsdruck auf Versicherungsnehmer auszuüben oder Leistungen zu kürzen. Sie muss auf den Prüfstand gestellt werden.

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