Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hält die seit Jahrzehnten geltende 130-Prozent-Regelung bei Kfz-Haftpflichtschäden für überholt. Danach müssen Versicherer, wenn vom Geschädigten gewünscht, die Reparaturkosten eines Totalschadens übernehmen, solange sie den Wiederbeschaffungswert nicht um 30 Prozent übersteigen. Der Verband hält diese Regelung weder für ökologisch vorteilhaft noch für ökonomisch sinnvoll. Außerdem sieht der GDV dringenden Handlungsbedarf beim wachsenden Datenmonopol der Autohersteller.
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Es ist ein schwieriges Thema. Teilweise ist die 130 % Regelung berechtigt, gerade bei Wiederbeschaffungswerten unter 10 tsd EUR, wo es schwierig ist, vergleichbare Fahrzeug zu beschaffen, in die der Kunde auch Vertrauen hat. Bei höheren Wiederbeschaffungswerten und Schäden, wo erheblich in die Struktur des Fahrzeuges eingegriffen wurde, hat man eher das Gefühl, dass die beteiligten Partner an der Schadensregulierung eher nicht das Interesse des Kunden vertreten, wenn zu einer Reparatur geraten wird. Egal wie gut die Werkstatt ist, irgendwas bleibt immer zurück und wenn es nur das schlechte Gefühl des Kunden im Unfallfahrzeug ist.(via LinkedIn)
Ich bin gespannt auf die Diskussionen des Arbeitskreis IV im Rahmen des VGT 2023. (via LinkedIn)
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