Exklusiv Neue Abrechnungsempfehlungen machen Privatversicherten moderne psychotherapeutische Leistungen zugänglich. Damit schließen private Krankenversicherer (PKV), Beihilfeträger, Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer eine Lücke. Die Privatversicherten stehen mangels Abrechnungsmöglichkeiten in diesem Bereich bislang schlechter da als die gesetzlich Versicherten. Für die PKV ist das ein erneuter Beweis, wie dringend notwendig eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte ist.
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