Legal Eye – Die Rechtskolumne Ob plötzliche Krankheit oder amtliche Reisewarnung – es gibt immer wieder Streit zwischen Reisenden, Pauschalreiseveranstaltern und Reiserücktrittskostenversicherern über die Stornokosten. Aktuell soll es zu Stornierungen kommen, weil Reisende aufgrund des Wahlergebnisses in manchen Teilen Deutschlands nicht mehr dort urlauben wollen. Auch wenn Wahlergebnisse per se kein Grund für eine kostenlose Stornierung sein dürften, trifft es sich gut, dass sich nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Reiserücktritt befasst hat. Denn weiterhin sind Stornierungen im Corona-Zusammenhang größter Lieferant für Streitstoff.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo