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BGH schafft Klarheit bei Kündigung

Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch seine Rechtsprechung zu möglichen Stornoabzügen der Versicherer fortgesetzt und Lücken geschlossen. Kunden erhalten mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals. Weitergehende Forderungen lehnte das Gericht ab.